Schlagwort-Archive: Videomessung

Wochenspiegel für die 20. KW – oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand

Berichtenswert erscheinen mir:

  1. Mit dem Dauerbrenner der „Terminsverlegung in Strafsachen“ befasst sich dieser Beitrag, nach dessen Lektüre man sich fragt: Warum denn nicht gleich so?
  2. Ebenfalls ein Dauerbrenner ist die sog. Sperrberufung der Staatsanwaltschaft, über die der Kollege Feltus in seinem Blog berichtet und über die wir vor kurzem ja auch im StRR berichtet haben. Nach der Lektüre des Blogbeitrags hat man den Eindruck, der Staatsanwalt handelt nach der Devise: Was stört mich mein Geschwätz von gestern?
  3. Eine interessante Vollmachtsfrage wird hier und hier erörtert.
  4. Die Blutentnahme, der Richtervorbehalt, Gefahr im Verzug und eine Dienstanweisung spielen immer wieder noch einmal eine Rolle; auch ein Dauerbrenner.
  5. Eine Zusammenstellung der Rechtsprechung der OLG zum Beweisverwertungsverbot bei der Videomessung findet man hier.
  6. Die „Diskussion ums letzte Wort“ wird hier zusammengefasst.
  7. Mit der Ermächtigungsgrundlage für die Videomessung beschäftigte sich noch einmal RA Flauaus; der Beck-Blog berichtet über eine Entscheidung des OLG Düsseldorf, die auch schon hier Gegenstand eines Beitrags war.

Fortsetzung folgt…

OVG Sachsen schreibt ein Lehrbuch zum Fahrtenbuch

Die Fahrtenbuchauflage (§ 31a StVZO) ist unbeliebt. Wie unbeliebt sie ist, zeigen die zahlreichen Entscheidungen, die es dazu immer wieder gibt. Hinzuweisen ist in dem Zusammenhang auf eine Entscheidung des OVG Sachsen v.  31.03.2010 – 3 B 3/10, in der das OVG sich lehrbuchartig mit grundsätzlichen Fragen der Zulässigkeit der Fahrtenbuchauflage auseinander setzt. Darunter auch mit der Frage der Verwertbarkeit einer Videomessung.

OLG Düsseldorf dann noch mal zur Videomessung… Verteidiger geht „an der Problematik vorbei“

Es war ja zu erwarten, dass die OLGs nach der Entscheidung des BVerfG zur Videomessung v. 11.08.2009 die Messverfahren würden abarbeiten und jeweils zur Frage der Verwertbarkeit würden Stellung nehmen müssen. Das hat jetzt das OLG Düsseldorf im Beschl. v. 06.05.2010 – IV-3 RBs 36/10 für das Lasermessgerät Riegl FG-21P getan und ausgeführt:

Soweit sich der Beschwerdeführer unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 2009 (vgl. BVerfG NJW 2009, 3293 f) auf ein Beweisverwertungsverbot berufen hat, geht seine Argumentation angesichts der rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen an der Problematik vorbei.

Das angefochtene Urteil enthält weder die Feststellung, dass eine Videoaufzeichnung vom Betroffenen angefertigt wurde, noch dass alle Fahrzeuge, die im Messzeitraum die Bergische Allee befuhren, kontinuierlich aufgenommen und die entsprechenden Aufnahmen durch Speicherung festgehalten wurden. Nach der Rechtsprechung des Senats kommt ein Beweiserhebungsverbot indessen nur dann in Betracht, wenn eine verdachtsunabhängige Aufzeichnung erfolgt (vgl. Senat, Beschluss vom 9.2.2010 [III-3 RBs 8/10]).

Darüberhinaus ist dem Senat aus eigener Anschauung bei einer Demonstration dieses standardisierten Messverfahrens bekannt, dass mit dem vorliegend verwendeten Gerät Riegl FG-21P keine dauerhafte Bildspeicherung durchgeführt wird. Vielmehr wird aufgrund eines konkreten Verdachts nach Anvisierung eines Fahrzeugs durch Auslösen einer Taste eine kurzzeitige Speicherung der ermittelten Geschwindigkeit und der konkreten Zeit ohne Bildaufzeichnung des gemessenen Fahrzeugs vorgenommen. Diese Daten werden bei einem weiteren Betätigen der Auslösetaste gelöscht. Insofern ist bei Verwendung dieses Geräts eine Verwertung der ermittelten Daten uneingeschränkt zulässig.“

Na ja: „… an der Problematik vorbei…“ ist eine „unschöne Formulierung.

Wochenspiegel für die 18.KW – oder wir schauen mal wieder über den Tellerrand

In der 18. KW waren folgende Beiträge interessant:

  1. Der Beck-Blog weist als Lesetipp auf den Aufsatz von Deutscher zum Fahrverbot in NZV 2010, 175 hin; der Link führt aber leider ins „Nirwana“.
  2. Mit der geplanten Erscheinenspflicht für Zeugen für Aussagen/Vernehmungen bei der Polizei und der Stellungnahme des DAV befasst sich ebenfalls der Beck-Blog, und zwar hier.
  3. Die „schönsten“ oder zumindest skurilsten Fälle schreibt immer das Leben; über einen solchen kann man hier nachlesen.
  4. Nach dem Lesen dieses Beitrags wird man sich das Trinken von Mate-Tee überlegen. 🙂
  5. Mit der Frage der Fluchtgefahr bei Bischof Mixa befasst sich der Beitrag: „Fluchtgefahr bei dem doch nicht„.
  6. In Berlin hat man besser Plastikgeld bei sich, denn sonst bekommt man im Verwarnungsfall Probleme mit dem Bezahlen, weil bar nicht mehr gern gesehen ist, vgl. dazu hier.
  7. Der Beck-Blog weist auf einige Entscheidungen des OLG Hamm zur Videomessung hin, über die wir z.T. auch schon berichtet hatten; vgl. zu den Volltexten hier, hier und hier. Eine Zusammenstellung der Rechtsprechung – Stand etwa Anfang 03/2010 – ist hier eingestellt.
  8. Eine heftige Diskussion (vgl. hier mit weiteren Nachweisen) hat es um die Länge oder zu lange Revisionsbegründungen gegeben, in die sich dann auch noch die Kollegin Braun eingeschaltet hat, mit der zutreffenden Feststellung: „Ob lang oder kurz, richtig sollte es sein„; vgl. auch noch hier.

Nichts Neues aus Hamm zur Videomessung; aber lesenswert aus anderem Grund.

Inzwischen hat sich auch der 5. Senat für Bußgeldsachen des OLG Hamm in seinem Beschl. v. 11.03.2010 – III 5 RBs 13/10 geäußert. M.E. nichts Neues, sondern nur die Wiederholung der sattsam bekannten Argumente der übrigen OLG-Rechtsprechung, warum § 100h StPO Ermächtigungsgrundlage sein kann/darf. Und wohl auch, wenn der öffentlichen Hand die Einnahmen nicht verloren gehen sollen – auch wohl „muss“. Insoweit nicht so lesenswert, aber: Lesenswert wegen der Behandlung und der Ausführungen zu den Beweisanträgen, die der Verteidiger gestellt hatte. Daraus kann man lernen.