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Ich habe da mal eine Frage: Wer ist Anwalts Liebling?

© AllebaziB - Fotolia

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Heute dann mal eine etwas andere Frage, nämlich nicht zu einem speziellen Gebührenproblem. Sondern zu der Problematik: Wer ist Anwalts Liebling?

Nun, Anwalts Liebling kennen wir alle. Das ist die Advocard RSV – wobei wir mal dahingestellt sein lassen, ob sie „Anwalts Liebling“ ist. Die Kollegen erzählen dazu teilweise etwas anderes bzw. berichten immer wieder über ihre Probleme (auch) mit der RSV. Aber das gilt nicht nur für „Anwalts Liebling“, sondern für (fast) alle RSV. Dazu gibt es ja sogar auch ein eigenes Blog – das RSV-Blog -, in dem die Kollegen über ihre Erfahrungen mit den RSV berichten. Den berühmten Vogel schießt dort die ARAG ab, auf die ich ja in meinen Wochenspiegel auch schon immer mal wieder hingewiesen habe.

Die Redaktion des „Berlines Anwaltsblatt“ möchte es nun aber genau wissen und fragt in einer Umfrage unter den (Berliner) Kollegen im „Berliner Anwaltblatt“ Heft 10/2015: „Wer ist Anwalts Liebling?  Umfrage zur Rechtsschutzversicherung“. Und da die Umfrage offen ist, also nicht nur Berliner Kollegen teilnehmen können, stelle ich die Frage hier dann auch bzw. gebe sie und den Fragebogen weiter. Einfach hier klicken, ausdrucken, ausfüllen und dann spätestens zum 20.11.2015 an die Redaktion des Berliner Anwaltsblattes, Telefax 030 251 3263, faxen.

Und, wenn man Glück hat, kann man sogar noch was gewinnen. Nämlich ein Exemplar der 47. Auflage des
Kostenkommentars von Peter Hartmann. Gar nicht schlecht, denn mit dem kann man dann demnächst der RSV – falls es mal wieder nötig sein sollte – Paroli bieten. Oder mit Burhoff (Hrsg.), RVG, 4. Aufl. 2014. Denn kann man zwar nicht gewinnen, aber hier bestellen. Werbemodus aus 🙂 .

Wer Zeit und Lust hat kann übrigens zu dem Thema „Verkehrsrechtsschutzversicherung: Sinnvoll, aber nicht immer Anwalts Liebling“ aus Berliner Anwaltblatt 2015, 317 etwas vom Kollegen Samimi aus Berlin lesen. Den Beitrag findet man hier (bevor Nachfragen kommen: Genehmigung zum Einstellen liegt vor. Besten Dank nach Berlin).

Auch in Berlin muss vor einer Atemalkoholmessung nicht belehrt werden….

BierglasEs war zu erwarten, dass nach dem OLG Brandenburg, Beschl. v. 16.04.2013 – (2 B) 53 Ss-OWi 58/13 (55/13)  zur Frage eines Beweisverwertungsverbotes, wenn der Betroffene vor einer Atemalkoholmessung nicht über die Freiwilligkeit seiner Mitwirkung belehrt worden ist, bald weitere Entscheidungen folgen würden (vgl. zu der Frage unser Posting: Worüber muss vor einer Atemalkoholmessung belehrt werden? Und: Hier ist nun die nächste OLG-Entscheidung, die vor allem die Berliner Kollegen interessieren wird, nämlich der KG, Beschl. v. 30.07.2014 – 3 Ws (B)  356/14, der sich dem OLG Brandenburg – in einem Zusatz – anschließt. Hier daher nur die Leitsätze: 

„1.  Die unterbliebene Belehrung des Betroffenen über die Freiwilligkeit der Atemalkoholmessung führt nicht zur Unverwertbarkeit der Messung, da eine entsprechende Belehrungspflicht nicht besteht.

2. Nur bei konkreten Anhaltspunkten über ein Vorspiegeln der Mitwirkungspflicht oder das bewusste Ausnutzen eines Irrtums des Betroffenen über eine solche Pflicht seitens der Ermittlungsbehörde kommt eine Unverwertbarkeit der Messung in Betracht.“

Wenn sich nun noch das OLG Rostock und das OLG Dresden anschließen, sind wir im Osten mit der Frage durch 🙂 .

Wochenspiegel für die 18.KW – oder wir schauen mal wieder über den Tellerrand

In der 18. KW waren folgende Beiträge interessant:

  1. Der Beck-Blog weist als Lesetipp auf den Aufsatz von Deutscher zum Fahrverbot in NZV 2010, 175 hin; der Link führt aber leider ins „Nirwana“.
  2. Mit der geplanten Erscheinenspflicht für Zeugen für Aussagen/Vernehmungen bei der Polizei und der Stellungnahme des DAV befasst sich ebenfalls der Beck-Blog, und zwar hier.
  3. Die „schönsten“ oder zumindest skurilsten Fälle schreibt immer das Leben; über einen solchen kann man hier nachlesen.
  4. Nach dem Lesen dieses Beitrags wird man sich das Trinken von Mate-Tee überlegen. 🙂
  5. Mit der Frage der Fluchtgefahr bei Bischof Mixa befasst sich der Beitrag: „Fluchtgefahr bei dem doch nicht„.
  6. In Berlin hat man besser Plastikgeld bei sich, denn sonst bekommt man im Verwarnungsfall Probleme mit dem Bezahlen, weil bar nicht mehr gern gesehen ist, vgl. dazu hier.
  7. Der Beck-Blog weist auf einige Entscheidungen des OLG Hamm zur Videomessung hin, über die wir z.T. auch schon berichtet hatten; vgl. zu den Volltexten hier, hier und hier. Eine Zusammenstellung der Rechtsprechung – Stand etwa Anfang 03/2010 – ist hier eingestellt.
  8. Eine heftige Diskussion (vgl. hier mit weiteren Nachweisen) hat es um die Länge oder zu lange Revisionsbegründungen gegeben, in die sich dann auch noch die Kollegin Braun eingeschaltet hat, mit der zutreffenden Feststellung: „Ob lang oder kurz, richtig sollte es sein„; vgl. auch noch hier.