Archiv der Kategorie: RVG-Rätsel

Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Kann ich eine Gebühr für das Beschwerdeverfahren abrechnen?

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Am Freitag hatte ich „gefragt“: Ich habe da mal eine Frage: Kann ich eine Gebühr für das Beschwerdeverfahren abrechnen?

Darauf hatte ich nur kurz wie folgt geantwortet:

„Moin, nein.

Bin unterwegs in Afrika. Daher so kurz.

Ich erkläre Ihnen gerne nach Rückkehr, warum nicht.

Beschwerde wurde durch die VG abgedeckt.“

Der Fragesteller hat sich dann nicht wieder gemeldet. Ich denke, er hat sich selbst weiter informiert. Das kann man auch gut mit meinem Beitrag: Die Abrechnung von Beschwerden in Straf- und Bußgeldsachen aus AGS 2023, 241 oder <<Werbemodus an>> noch besser mit Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 7. Aufl. 2026, den man hier bestellen kann. <<Werbemodus aus>>.

Ich habe da mal eine Frage: Kann ich eine Gebühr für das Beschwerdeverfahren abrechnen?

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Und dann habe ich heute folgende Frage:

Moin Herr Kollege Burhoff,

ich habe eine gebührenrechtliche Frage, die ich trotz erheblicher Recherche alleine nicht gelöst bekomme, weswegen ich Sie um Hilfe bitte.

Die Frage folgt nach der kurzen Sachverhaltsschilderung:

Am 06.12.2025 wird mein Mandant (ohne festen Wohnsitz) beim Diebstahl beobachtet und festgenommen. Am selben Tag (06.12.2025) ergeht durch den konzentrierten Eildienst ein Haftbefehl gem. 127b StPO, der bis zum 12.12.2025 um 23:59 Uhr befristet war. Ich werde als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Am 11.12.2025 findet HVT mit der Verurteilung meines Mandanten zu 8 Monaten ohne statt.

Der vorsitzende Richter erzählt irgendwas von einem Haftbefehl, der aber nicht (im klassischen Sinne) verkündet wird und mein Mandant geht wieder zurück in die JVA.

Hiergegen lege ich am gleichen Tag Rechtsmittel sowie eine – im Ergebnis erfolgreiche – Haftbeschwerde ein.

Der Tenor des Beschlusses des LG Essen lautet:

„Auf die Beschwerde des Angeklagten wird der am 11.12.2025 ergangene Haftbefehl des Amtsgerichts pp „vom 06.12.2025“ (Az. pp) aufgehoben.

 Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Beschwerdeführer darin entstandenen notwendigen Auslagen werden der Landeskasse auferlegt.“

Meine Frage nun: Kann ich neben den typischen Pflichtverteidigergebühren für das Verfahren (4101, 4103, 4105, 4107, 4109, 4125 VVRVG) eine weitere Gebühr für das Beschwerdeverfahren (entweder durch die Pflichtverteidigergebühren oder aber durch Festsetzung gegenüber der Landeskasse) abrechnen ?

Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Ist die Verfahrensgebühr entstanden?

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Und dann zum Tagesschluss noch die Antwort auf die letzte Frage, die lautete: Ich habe da mal eine Frage: Ist die Verfahrensgebühr entstanden?.

Als Antwort habe ich gegeben:

„In der Anm. zur Nr. 4104 VV RVG heißt es: „bis zum Eingang des Antrags auf Erlass…..“.

Jede (!!) danach erbrachte Tätigkeit wird also nicht mehr von der Nr. 4104 VV RVG, sondern von der gerichtlichen VG Nr. 4106 VV RVG honoriert.

Bei der Nr. 4141 VV RVG kommt es ein wenig darauf an, welche Tätigkeiten Sie im Vorverfahren erbracht haben.“

Ich habe da mal eine Frage: Ist die Verfahrensgebühr entstanden?

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Und dann noch die RVG-/Gebührenfrage. Heute geht es um Folgendes – stammt mal wieder aus der FB-Gruppe „Strafverteidiger….:

„Verfahrensgebühr entstanden oder nicht ?

Gericht teilt mit, den Strafbefehlsantrag der StA nicht zu erlassen, sondern das Verfahren nach § 154 StPO einzustellen. Kopie des Antrages wird übersandt. Im Anschluss erfolgt die angekündigte Einstellung.

Ist die gerichtliche Verfahrensgebühr entstanden?“

Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Ist die Dokumentenpauschale fällig geworden?

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Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Ist die Dokumentenpauschale fällig geworden?.

Mein Antwort habe ich dann nach Rücksprache mit meinem Coautor J.Volpert gegeben. Wir meinen – und so habe ich auch geantwortet:

„Moin,

nein, das kostet nichts.

Abs. 4 der Anm. zu KV 9000 GKG ist nicht einschlägig:

„(4) Bei der Gewährung der Einsicht in Akten wird eine Dokumentenpauschale nur erhoben, wenn auf besonderen Antrag ein Ausdruck einer elektronischen Akte oder ein Datenträger mit dem Inhalt einer elektronischen Akte übermittelt wird.“

Nichts davon ist hier geschehen 😉 .