Archiv der Kategorie: RVG-Rätsel

Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren gibt es bei erfolgreicher Beschwerde?

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Und dann habe ich noch die Abrechnungsfrage, und zwar heute Folgendes:

„Liebe KollegInnen,

das Landgericht hat meiner Beschwerde abgeholfen. Der Beschluss des Amtsgerichts mit dem zur Sicherung der Einziehung des Wertes des Taterlangten der Vermögensarrest in Höhe von 40.000,00 € in das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Beschuldigten angeordnet wurde, aufgehoben.

Neben den Kosten des Beschwerdeverfahren wurden auch die notwendigen Auslagen der Staatskasse auferlegt.

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen, welche RVG Tatbestände geltend gemacht werden können? Ich kann hierzu nichts finden. Mit der Mandantschaft habe ich Stundenhonorar vereinbart, daher habe ich mir vorher keine Gedanken darüber gemacht.

Vielen Dank!“

Lösung zu: Welchen Wert setze ich für die Einziehung eines „Cannabiskoffers“ an?

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Am Freitag hatte ich die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Welchen Wert setze ich für die Einziehung eines „Cannabiskoffers“ an? zur Diskussion gestellt.

Hier meine Antwort:

„Der BGH sagt: Null, ob der BGH das „immer so schön“ sagt, ist eine andere Frage .

Rechtsprechung hier: ABC der Gegenstandswerte in Straf- und Bußgeldverfahren, in AGS 2024, 242.

Neueres gibt es nicht.“

Und natürlich sind die Fragen auch behandelt beu <<Werbemodus an>> bei Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 7. Aufl. 2026, den man hier bestellen kann. <<Werbemodus aus>>.

Ich habe da mal eine Frage: Welchen Wert setze ich für die Einziehung eines „Cannabiskoffers“ an?

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Und dann noch die Gebührenfrage. Die kommt aus der FB-Gruppe und lautet heute:

„Liebe Kolleginnen und Kollegen,

was darf man denn für die Beratung zur freiwilligen Einziehung bei einem so genannten Cannabiskoffer (15 Kilo Cannabis) als Wert für die freiwillige Einziehung ansetzen? Natürlich würde ich gerne den (legal) Verkehrswert ansetzen. 🙂

Besten Dank für Ideen!“

Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Ist es nur eine oder sind es zwei Angelegenheiten?

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Und dann noch die Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Ist es nur eine oder sind es zwei Angelegenheiten?

Meine Antwort auf die Frage war sehr kurz, und zwar nur:

Angelegenheiten in Straf- und Bußgeldsachen – Teil 2: Verschiedene und besondere Angelegenheiten (§§ 17, 18 RVG)

Natürlich zwei Angelegenheiten.“

Tja, in der Kürze liegt die Würze. Und manchmal denke ich bei den Fragen: Warum, dazu hast du doch gerade geschrieben. Liest das denn keiner?

Hier dann aber – zum Lesen 🙂 <<Werbemodus an>> noch der Hinweis auf Burhoff/Volpert, Straf- und Bußgelddsachen, 7. Aufl. 2026, wo auch all diese Fragen behandelt sind. Den Kommentar kann man hier bestellen. <<Werbemodus aus>>.

Ich habe da mal eine Frage: Ist es nur eine oder sind es zwei Angelegenheiten?

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Und dann noch – wie jeden Freitag – die Gebührenfrage.

Heute heißt es :

„…,

kurze Frage:

Die Verwaltungsbehörde erlässt wegen eines Rotlichtverstoßes zwei Bußgeldbescheide (an unterschiedlichen Tagen) und vergibt zwei Aktenzeichen. Ich habe gegen beide Bußgeldbescheide Einspruch eingelegt. Entstehen zwei Grundgebühren und zwei Verfahrensgebühren oder jeweils nur eine wegen § 15 Abs. 2 RVG?

Ich finde leider hierzu nichts.“