Im RVG-Rätsel habe ich heute eine Frage, die derzeit häufiger gestellt wird. Die Problematik – wenn es denn eine ist – scheint im Moment in der Praxis häufiger aufzutreten – aus welchen Gründen auch immer. Die Frage heute stammt aus der FB-Gruppe Verteidiger und lautete:
Hallo, ich habe mal eine Abrechnungsfrage?
Am 27.02.23 wurde ich vom Tatrichter am AG beigeordnet.
Am 06.03.23 wurde mir der Beschluss zugestellt (gefertigt: 01.03.)
Am 07.03.23 war ich beim AG, um die Akte abzuholen, aber da war schon der Beschluss, der mir da ausgehändigt wurde, dass am 03.03.23 meine Beinordnung zugunsten eines Kollegen aufgehoben wurde.
Nun hatte ich die 4100 und 4106 abgerechnet.
Der Rechtspfleger will mir die 4106 nicht geben, weil der bloße Beiordnungs-Empfang diese nicht auslösen würde und mein Versuch der Aktenabholung schon nach der Entpflichtung erfolgte.
Es heißt doch immer, dass die Grundgebühr neben der Verfahrensgebühr entsteht.
KFA korrigieren oder auf der 4106 bestehen?“