Archiv der Kategorie: Gesetzesvorhaben

News: Es ist vollbracht – RVG-Erhöhungen im BGBl, oder: Inkrafttreten am 01.06.2025

Und dann die Nachricht des Tages :-).

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Es ist vollbracht: Das  Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 — KostBRÄG 2025) – ist dann heute im BGBl veröffentlicht worden (BGBl. 2025 I Nr. 109 vom 10.04.2025).

Endlich, nach einer schwierigen und langwierigen Geburt. Die Veröffentlichung heute bedeutet: Die Änderungen treten am 01.06.2025 in Kraft. Ich werde darüber – soweit es Straf- und Bußgeldverfahren betrifft – im VRR und StRR berichten.

News zum KostBRÄG und den RVG-Änderungen, oder: ENDLICH – die Erhöhung kommt, nach schwerer Geburt

Ich bin ja im Fernen Osten, zeitlich so 7 – 8 Stunden vor der MEZ, aber das hindert mich natürlich nicht, mich mit dem KostBRÄG zu befassen.

Das stand heute ja auf der Tagesordnung des Bundesrates vom heutigen Tag. Und es war insofern spanndend, weil der Bundesrat ja zustimmen musste, da das Gesetz inzwischen ein „Zustimmungsgesetz“ geworden ist.

Und: Tatatata – es hat geklappt. Der Bundesrat hat zugestimmt. Die Änderungen/Erhöhungen im RVG sind also durch. Nicht viel, aber immerhin. Und lieber der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.

Jetzt stellt sich nur noch die Frage des Inkrafttretens. Und die Antwort darauf hängt davon ab, wann das Gesetz jetzt ins BGBl kommt. Klappt das noch im März, dass tritt das Gesetz am 01.05.2025 in Kraft, wird es April, dann verschiebt sich der Zeitpunkt auf den 01.06.2025.

Alles in allem war es eine schwere Geburt und reichlich Hin und Her. Vielleicht wird es beim nächsten Mal ja besser.

Für mich bedeutet das nach Rückkehr: Jetzt wird in die Hände gespuckt: Denn natürlich werden wir auf die Änderungen/Erhöhungen reagieren und mit dem RVG-Kommentar neu kommen. Da ist alles vorbereitet, so dass es sicherlich nicht allzu lange dauern wird. Wird auch Zeit, denn die derzeit noch laufende Auflage ist immerhin schon aus 2021.

Das war ein Service bon Burhoff Online, derzeit auf dem Weg von

News zum KostRÄndG: Beratung im BT abgesetzt?, oder: Kommt das KostRÄndG 2025 nun doch nicht?

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Vor dem Tagesprogramm:

Vor zwei Tagen hatte ich noch erfreut darüber berichtet, dass die Mehrheit für das KostRÄndG wohl gesichert, darüber am 29.01.2025 im Rechtsausschuss beraten werden und dann am 31.01.2025, also heute, die „Schlusslesung“ im Bundestag folgen soll (News zum KostRÄndG 2025: Mehrheit gesichert?, oder: Anwaltsgebühren steigen?). Da stand es auch als TOP 36 auf der Tagesordnung.

Ob dann im Rechtsausschuss beraten worden ist, kann ich nicht sagen, dazu habe ich nichts gefunden.

Jedenfalls weist mich jetzt ein Kollege darauf hin, dass der TOP 30 auf der Tagesordnung der heuteigen Sitzung „abgesetzt“ ist. Was nun ist/kommt? Ich weiß es nicht. Ich habe allerdings allmählich kaum noch Hoffnung, dass dieser Bundestag das noch auf die Reihe bekommt.

Ich kann mich im Moment auch nicht weiter kümmern, da ich gleich unterwegs bin. Mal sehen, was heute Mittag passiert.

Edit:

Das KostRÄG 2025 steckt in ZP 37, der Entwurf heißt jetzt KostBRäG 2025, wird zusammen mit der Betreuervergütung verabschiedet denke ich. Artikel 11.

Und dann hier: Geschafft

 

News zum KostRÄndG 2025: Mehrheit gesichert?, oder: Anwaltsgebühren steigen?

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Gerade meldet Beck-aktuell – vgl. hier – unter der Überschrift: Mehrheit gesichert: Anwaltsgebühren steigen, dass der BT offenbar am Freitag die Erhöhung der Anwaltsgebühren beschließen will.

In der Nachricht heißt es dazu:

„Schon an die­sem Frei­tag will der Bun­des­tag die Er­hö­hung der An­walts­ge­büh­ren be­schlie­ßen. Dar­auf haben sich SPD, Grüne und FDP nach In­for­ma­tio­nen von beck-ak­tu­ell am Diens­tag­abend ge­ei­nigt. Der Trick zur schnel­len Durch­set­zung: Rot-Grün stim­men einem Än­de­rungs­an­trag zu einer ent­spre­chen­den In­itia­ti­ve der Frei­de­mo­kra­ten zu, zu der jetzt be­reits die drit­te Le­sung an­steht. Falls die Län­der im Bun­des­rat nicht mit­zie­hen soll­ten, fällt der Ge­set­zes­be­schluss nach den Neu­wah­len nicht der Dis­kon­ti­nui­tät an­heim.

Einher geht die Anhebung der Anwaltshonorare mit Steigerungen der Notargebühren, der Gerichtskosten und der Betreuervergütung. Mehr Geld erhalten sollen nach dem Gesetzentwurf, der beck-aktuell vorliegt, auch Sachverständige und Dolmetscher sowie Verfahrensbeistände. Ausgearbeitet hatte die Regelungen im vergangenen Sommer der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Das rot-grüne Bundeskabinett hat nach dem Bruch der Ampelkoalition im Dezember die Regelungen auf den Weg zum Parlament gebracht.

Dabei sollen die Betragsrahmen- sowie die Festgebühren um 9% und die Wertgebühren um 6% steigen, heißt es aus Kreisen der Verhandler. Die Gerichtsgebühren sollen ebenfalls linear um 9 beziehungsweise 6% angehoben werden, die Gerichtsvollziehergebühren um 9%. Darüber hinaus seien einzelne weitere strukturelle Änderungen in den Justizkostengesetzen vorgesehen.

…..“

Wäre ja schön. Aber ich glaube das erst, wenn es durch den Bundestag ist und auch der Bundesrat mitspielt.

Aus dem Rechtsausschuss, wo heute die Beratung ansteht, habe ich noch keine Nachrichten. Aber: Die KostÄndG steht am Freitag um 13.10 Uhr auf der Tagesordnung des Bundestages.