Archiv der Kategorie: Advent/Weihnachten

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Das war das Jahr 2024 – beruflich und/oder privat, oder: Mein persönlicher Jahresrückblick

Bild von Mohamed Hassan auf Pixabay

2024 – 2025

Auch in diesem Jahr gibt es wie schon in den vergangenen Jahren als letztes Posting des Jahres 2024 für meine Freunde/Follower 🙂 einen kurzen „privaten“ Jahresrückblick. Alle anderen kommen noch.

Auch für den Rückblick 2024 gilt dann wieder: Wenn ich so zurückblicke, was es in den letzten Jahren gegeben hat – man kann das ja im Archiv nachschauen 🙂 : Es ist auch in diesem ablaufenden Jahr 2024 weitgehend so geblieben wie in den früheren Jahren.

Die Spitzenthemen des Jahres waren m.E.  der Ukraine-Krieg, der nun schon ins vierte Jahr geht, dazu dann noch die kriegerischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten und dann das Nichtfunktionieren der „Ampel“ mit dem „Ampel-Aus“. Alles keine schönen Themen, die uns – zum Teil schon länger – begleiten und leider wohl auch noch weiter begleiten werden. Alles in allem nicht weiterhin keine rosige Aussichten, was man nach wie vor an der Stimmung merkt.

Privat dann auch im  Jahr 2024 an der Spitze – wie schon seit Jahren – die beiden Prinzessinnen. Sie werden größer, die „Kleine“ ist 2024 in die Schule gekommen, die „Große“ wird im nächsten Jahr die Schule wechseln. Ich merke daran: Man doch auch älter :-).

Privat hat es zwei schöne Kreuzfahrten gegeben, und zwar einmal  anlässlich der „Goldenen Hochzeit“ eine Fahrt mit den Kindern und Enkelkindern von Hamburg zu den Metropolen und im Herbst dann noch mit „Mein Schiff“ – als Test – durch Mittelmeer von Kreta nach Mallorca.  Daneben dann natürlich Borkum. Also: Es geht wieder.

Beruflich war das Jahr 2024 ziemlich „bewegt“ mit vier neuen Büchern, und zwar dem OWi-HB, dem Rechtsmittel-HB, dem HB Ermittlungsverfahren und dem HB Hauptverhandlung. Es hat alles gut geklappt, die beteiligten Autoren haben mitgezogen.  Daneben dann das Übliche: Weitere Veröffentlichungen in Zeitschriften, wobei der Schwerpunkt erneut im Gebührenrecht gelegen. Und dann hier das Blog mit rund 1.000 neuen Beiträgen – weiterhin in der Woche täglich in der Regel drei Postings und Samstag/Sonntag jeweils zwei Beiträge.

Was kommt in 2025? Das kann keiner sagen. Aber man muss positiv denken und hoffen, dass die politischen Lage besser wird. Privat wird es wieder zwei Kreuzfahrten geben, und zwar eine im Frühjahr nach Korea und Japan und dann im Sommer erneut mit den „Mädels“, und zwar nach Norwegen. Und natürlich Borkum. An Bücher steht auch einiges an: Das Nachsorge-HB kommt in der 2. Aufl., der Gerold-Schmidt in der 27. Aufl., egal was man noch mit dem KostRÄndG macht, dann ggf. den RVG-Kommentar, da muss man mal sehen, und das Vereinsrecht in der 12. Auflage. Also auch wieder recht stramm. Aber wer rastet, der rostet.

Zum Schluss zitiere ich – wie immer – aus den Postings der vergangenen Jahre:

„Abschließend – wie jedes Jahr – herzlichen Dank an alle Freunde, Bekannte, Leser, Abonnenten, Follower usw., die mich auch im  Jahr 2024 bei meinen Aktivitäten mit Rat, Tat und Hilfe unterstützt haben. Danke für das Interesse am BOB und an meiner Homepage Burhoff-Online. Ich bedanke mich bei allen Lesern meiner Beiträge, bei allen Lieferanten von Entscheidungen und Anregungen von und für Beiträge und auch bei allen Kommentatoren, wenn ich auch nicht unbedingt jeden Kommentar „unterschrieben“ hätte. Ihnen allen einen guten Jahreswechsel, wo immer Sie ihn auch verbringen.“

Ich bin auch in diesem Jahr an Silvester wieder auf Borkum. Dieses Jahr allein. Die „Mädels“ sind anderweitig verhindert 🙂 .  Muss auch sein können, oder: Wie war das mit dem Älterwerden?

Am 1. Weihnachtsfeiertag – ausnahmsweise Witze zu Weihnachten

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Und dann heute Nachmittag: Witze zu Weihnachten. Ja, ich weiß, es ist kein Sonntag, aber an Weihnachten darf man dann mal eine Ausnahme machen und die kommt dann hier:

Ein Mann fragt seine Frau: „Schatz, was wünschst du dir denn zu Weihnachten?“

Die Frau: „Die Scheidung!“

Er: „Na, so viel wollte ich eigentlich nicht ausgeben!“


Treffen sich zwei Rosinen.

Fragt die eine: „Warum trägst du denn einen Helm?“

Antwortet die andere: „Ich muss nachher noch in den Christstollen!“


Tochter zum Vater: „Ich wünsche mir ein Einhorn zu Weihnachten!“

Vater: „Sei realistisch!“

Tochter: „Ok. Dann wünsche ich mir wahre Liebe!“

Vater: „Welche Farbe soll das Einhorn haben?“


Ein Mann will seine Frau am Weihnachtsabend beruhigen:

„Du hast dir doch etwas gewünscht, dass dir gut zu Gesicht steht, oder…?“

Frau: „Und da kaufst du mir einen Faltenrock?!“

Und es gibt dann auch noch einmal ein anderes Bild 🙂 .

Weihnachten 2024 – der BOB wünscht frohe Feiertage, und vor allem Gesundheit und Frieden

Es ist Dienstag, also „Werktag“ oder „Arbeitstag“ und damit stehen an sich drei Entscheidungen an. Aber da wir dann heute den 24. Dezember und damit “Heilig Abend” haben, sehe ich – inzwischen traditionsgemäß – von Fachbeiträgen ab.

Heute gibt es dann nur zum Weihnachtsfest auch vom BOB gute Wünsche und Weihnachtsgrüße an alle Leser/Leserinnen/Abonnenten/Abonnentinnen, Kommentatoren und Freunde. Ich wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest. Viel Spaß bei allem, was sie in den nächsten Tagen tun und machen, viel Freude im Kreis der Familie.

Ich wünsche uns allen ein wenig Ruhe und Abstand von den unerfreulichen Dingen, die uns derzeit (immer noch) bewegen: Weiterhin zwei Kriege und keine (funktionierende) Regierung. Lasst uns in diesen bewegten Zeiten gemeinsam auf Frieden, eine schnelle Regierungsbildung im nächsten Jahr hoffen.

Meine Follower wissen, dass meine Hl. Abend-Weihnachtspostings für mich dann immer auch Anlass sind, mich bei allen, die mit Weihnachtskarten und -grüßen an den BOB und mich gedacht haben, zu bedanken. Wie immer: Ich freue mich über jede Karte, die ich bekomme 🙂 , aber auch über jede, die ich nicht bekomme. Denn es gilt für mich nach wie vor: Weihnachtskarten, ja danke, aber: Können wir das im nächsten Jahr nicht anders regeln?. Und ich tue das und habe das, was für Weihnachtskarten usw. vorgesehen war, auch in diesem Jahr gespendet.

Und dann stellte sich natürlich auch wieder die Frage: Welches Bild? Ich habe mich wieder für den schönen handgemalten Weihnachtsbaum entschieden, den ich auch schon 2023 ausgesucht hatte. Das Bild ist einfach schön.

In dem Sinn: Allen ein Frohes Fest.

Das war das Jahr 2023 – beruflich und/oder privat, oder: Mein persönlicher Jahresrückblick 2023

Bild von Mohamed Hassan auf Pixabay

Auch in diesem Jahr gibt es wie schon in den vergangenen Jahren als letztes Posting des Jahres 2023 für meine Freunde/Follower 🙂 einen kurzen „privaten“ Jahresrückblick. Alle anderen kommen noch.

Auch für den Rückblick 2023 gilt: Wenn ich so zurückblicke, was es in den letzten Jahren gegeben hat – man kann das ja im Archiv nachschauen 🙂 : Es ist auch in 2023 weitgehend so geblieben wie in den früheren Jahren.

Die Spitzenthemen des Jahres m.E.  war der Ukraine-Krieg, der nun schon ins dritte Jahr, dazu dann noch der Krieg im Gaza-Streifen und immer noch: Corona. Wahrlich keine schönen Themen, die uns – zum Teil schon länger – begleiten und sicherlich auch noch weiter begleiten werden. Dazu dann das „Haushalts-Urteil“ des BVerfG, das die Innenpolitik beschäftigt und beschäftigen wird. Alles in allem nicht unbedingt rosige Aussichten, was man m.E. auch an der Stimmung merkt. Irgendwie spürt man überall Frust und Verärgerung.

Privat dann auch im  Jahr 2023 an der Spitze – wie schon seit Jahren – die beiden Prinzessinnen. Sie werden größer, die „Kleine“ kommt in 2024 in die Schule. Daran merkt man, wie die Zeit vergeht und wie man selber eben doch auch älter wird. Das ist der Lauf der Welt.

Nun, da Corona sich dann doch ein wenig zurückgezogen hat, hat es in 2023 auch wieder „große Reisen“ gegeben, einmal eine Kreuzfahrt im Mittelmeer und über Portugal auf die Kanaren und – anlässlich der „Goldenen Hochzeit“ (!!) eine Fahrt in der Karibik. Daneben dann natürlich Borkum und eine Radtour an der Elbe. Also: Es geht wieder.

Beruflich war es ein recht ruhiges Jahr: Neu erschienen ist nur der Gerold/Schmidt, RVG, in der 26. Auflage. Daneben alles andere wie gehabt. Weitere Veröffentlichungen in Zeitschriften, wobei der Schwerpunkt wieder im Gebührenrecht lag. Und dann hier das Blog mit rund 1.000 neuen Beiträgen – weiterhin in der Woche täglich in der Regel drei Postings und Samstag/Sonntag jeweils zwei Beiträge.

Was kommt in 2024? Nun, das kann keiner sagen. Also positiv denken und hoffen, dass die politischen Lage besser wird. Privat wird es wieder (mindestens eine) Kreuzfahrt geben und natürlich Borkum. An Bücher steht einiges an: Das Owi-Handbuch kommt jetzt bald im März in der 7. Aufl., dem schließt sich das Rechtsmittelhandbuch in der 3. Auflage an und zum Jahresschluss dann noch Handbuch Ermittlungsverfahren, 10. Aufl., und Handbuch Hauptverhandlung, 11. Aufl. Ein strammes Programm. Wir schaffen das aber. Sieht sehr gut aus. Die Mitautoren waren und sind fleißig, so dass wir die Zeitpläne einhalten können/werden.

Zum Schluss zitiere ich – wie immer – aus des Postings der vergangenen Jahre:

„Abschließend – wie jedes Jahr – herzlichen Dank an alle Freunde, Bekannte, Leser, Abonnenten, Follower usw., die mich auch im  Jahr 2023 bei meinen Aktivitäten mit Rat, Tat und Hilfe unterstützt haben. Danke für das Interesse am BOB und an meiner Homepage Burhoff-Online. Ich bedanke mich bei allen Lesern meiner Beiträge, bei allen Lieferanten von Entscheidungen und Anregungen von und für Beiträge und auch bei allen Kommentatoren, wenn ich auch nicht unbedingt jeden Kommentar „unterschrieben“ hätte. Ihnen allen einen guten Jahreswechsel, wo immer Sie ihn auch verbringen.“

Ich bin auch in diesem Jahr an Silvester wieder auf Borkum. Ich hoffe, dass es mit dem Höhenfeuerwerk in diesem Jahr klappt. Aber unabhängig davon: Einen Höhepunkt haben wird: Unsere Prinzessinnen feiern mit ihren Eltern in diesem Jahr mit uns. Also noch ein Höhepunkt im alten und dann gleich einer im neuen Jahr.

In dem Sinne dann: Ein gutes Neues Jahr, dem dann hoffentlich noch viele folgen……

Wenn eine Zustellung am 23. Dezember erfolgt, oder: Das reicht nicht für eine Wiedereinsetzung

Bild von Thomas Ulrich auf Pixabay

Und dann haben wir heute den 2. Weihnachtstag. Es ist noch Feiertag, aber man kann allmählich wieder in den Betriebsmodus gehen. Und daher gibt es hier heute zwei Entscheidungen zum Warmlaufen für den Jahresendspurt.

Zunächst hier der OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.11.2023 – OVG 3 K 45/23. Es handelt sich um eine Entscheidung über eine Beschwerde gegen eine gerichtliche Erinnerungsentscheidung. Die Erinnerung war vom VG als verfristet zurückgewiesen worden. Das OVG bestätigt die Entscheidung und führt zur Wiedereinsetzung aus:

„Dem Erinnerungsführer ist keine Wiedereinsetzung in die versäumte Frist nach § 151 Abs. 1 VwGO zu gewähren (§ 60 VwGO). Das Beschwerdevorbringen ergibt nicht, dass er ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten (vgl. § 60 Abs. 1 VwGO). Dass die Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses am 23. Dezember 2022 und damit kurz vor den Weihnachtsfeiertagen erfolgte, verletzt keine gesetzlichen Regelungen. An eine etwaige Übung der Verwaltung im M…, zwischen Advent und Neujahr keine mit Fristablauf versehenen Bescheide ohne besonderen Rechtsgrund zuzustellen, war das Verwaltungsgericht nicht gebunden. Soweit der Erinnerungsführer geltend macht, er habe vom 22. Dezember 2022 bis zum 3. Januar 2023 seine pflegebedürftigen Eltern betreut, genügt das nicht, um eine unverschuldete Fristversäumung darzulegen, denn die Frist für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung lief noch bis zum 6. Januar 2023. Auch der Umstand, dass das Erinnerungsschreiben bereits vom 4. Januar 2023 datiert, spricht dafür, dass genügend Zeit blieb, um die Erinnerung anzubringen. Dass die Frist aufgrund einer zu langen Postlaufzeit versäumt wurde, ist weder dargelegt noch sonst erkennbar. Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss der in J… wohnenden Erinnerungsführerin Frau M. erst am 5. Januar 2023 zugestellt wurde. Dies ist nach Lage der Akten darauf zurückzuführen, dass ein erster Zustellversuch an sie fehlgeschlagen war, weil offenbar – so dürfte der Vermerk des Postbediensteten „BK unzug.“ zu verstehen sein – der Briefkasten unzugänglich war. Auch wenn die beiden Erinnerungsführer sich bei der Begründung der Erinnerung abstimmen wollten, entschuldigt dies die Fristversäumung durch den Erinnerungsführer nicht, denn er war hierdurch nicht an einer rechtzeitigen Erinnerung gehindert, sondern hätte ggf. Fristnachlass für eine abgestimmte Begründung beantragen können.“