Archiv der Kategorie: In eigener Sache

„Über den Tellerrand schauen“ bei „Recht Umschau“, oder: Neue Rubrik „Persönlichkeiten des Rechts“

Heute ist Sonntag und da gibt es ja an sich nur zwei Postings, nämlich den „Wochenspiegel“ und den „Sonntagswitz“. Nun, heute gibt es dann vorab aber noch ein drittes Posting, das zumindest mit dem „Wochenspiegel“ zu tun hat. Also:

Der regelmäßige Besucher/Leser meines Blogs weiß: Sonntags ist um 10.45 Uhr „Wochenspiegel-Time“. In dem Beitrag habe ich dann Hinweise auf zehn Beiträge aus anderen Blogs zusammengestellt, die in der ablaufenden Woche veröffentlicht worden sind. Der ein oder andere Leser wird sich nun sicherlich schon mal gefragt haben: Wo kommt eigentlich das Material her, dass Burhoff in dem Beitrag verarbeitet? Das „verrate“ ich gern, denn das ist kein Geheimnis, und zwar:

Früher hatte ich meine Quelle zunächst bei „JuraBlogs“, das es seit 2018 ja leider nicht mehr gibt (siehe hier mein Abschiedsposting: Jurablogs ist gegangen…., oder: Sag zum Abschied leise Servus/danke…., oder: Abschied zum Zweiten….). Der Betreiber Matthias Klappenbach ist seitdem leider auf dem Altenteil, was ich nicht nur wegen der Quelle sehr bedauert habe. Es hat dann einen Nachfolger gegeben, und zwar „Jurablo.gs“ , aber auch dessen Betreiber hat im März 2024 seine Aktivitäten eingestellt und die Seite aus dem Netz genommen.

Beide Quellen hatte ich für den Wochenspiegel genutzt und war daher nun ab Anfang 2024 auf eine eigene Suche angewiesen, die manchmal recht mühsam und zeitaufwändig war. Daher war ich sehr froh, als mich im Oktober 2024 der Kollege Dr. Ingo Janert angesprochen und angefragt hat, ob ich etwas einzuwenden habe, wenn er meinen „BOB“ aufnimmt in das “ kostenlose Informationsangebot „Recht Umschau„. Das Angebot kannte ich bis dahin nicht. Ich habe es mir angeschaut und war mit dem, was ich vorfand, sehr zufrieden. Denn das war dem, was ich früher als Quelle genutzt habe, ähnlich: Ein Blog, der nicht selbst zu bestimmten Themen bloggt, sondern „einen aktuellen Überblick über die juristische Blogosphäre“ gibt; er „richtet sich an alle, die beruflich mit Recht zu tun haben, aber auch an die breite Öffentlichkeit.“ Und damit war mein Sonntagmorgen – zeitlich – wieder gerettet. Ich hatte/habe eine neue Quelle für meine wöchentliche Zusammenstellung, die natürlich an den Überblick des Kollegen Dr. Janert nicht herankommt, denn es ist ja nur ein „Überblick aus dem Überblick“.

Allen, die „Recht Umschau“ bisher nicht kannten, rate ich zu einem (ersten) Informationsbesuch, der wahrscheinlich in einen „Dauerbesuch“ übergeht. Denn das Ganze ist m.E. recht ansprechend aufbereitet. Man findet schnell das, was man sucht oder über das man sich informieren will. Der Kollege hat die maßgeblichen Rechtsgebiete alphabetisch geordnet, so dass man sich nicht mühsam durch eine Vielzahl von Beiträgen scrollen muss, um das zu finden, was einen interessiert. Wer eben kein „Strafrecht“ mag – soll es ja geben 🙂 -, der klickt „Strafrecht“ in der Liste als sein Ziel eben nicht an, sondern „sein“ Interessengebiet, in dem dann die Beiträge der Blogs, die bei „Recht Umschau“ gemeldet sind, gelistet sind. Er erhält dann in der Tat „aktuelle Rechtsinformationen“. Alles in allem glaube ich, dass der Kollege Dr. Janert sein mit seinem „Portal“ verfolgtes „Ziel, sich als feste Anlaufstelle für aktuelle Rechtsinformationen zu etablieren“, erreichen wird. Das setzt natürlich voraus, dass sich dort viele Blogs listen lassen bzw. teilnehmen. Daher die Bitte an alle bloggenden Leser, die dort noch nicht teilnehme: Go. Das Anmelden geht ganz einfach hier.

So viel zum ersten Teil der Überschrift zu diesem Posting, also zu: „Über den Tellerrand schauen bei „Recht Umschau“, oder:“. Aber was, wird man sich als Leser nun fragen, ist mit dem zweiten Teil: Neue Rubrik „Persönlichkeiten des Rechts„? Tja, das ist nun etwas ganz Neues bei Recht Umschau, bei dem ich in Spiel komme. Denn der Kollege Dr. Janert hat sich – animiert durch meinen Beitrag: Hier ist das 15.000 Posting im BOB nach fast 16 Jahren, oder: Auf und weiter geht es – dann noch einmal bei mir gemeldet und angefragt, ob ich ggf. bereit sei, den „Opener“ für eine von ihm in seinem Portal geplante neue Rubrik: „Persönlichkeiten des Rechts“ zu machen. Er wolle unter der Überschrift in Zukunft immer mal wieder über Juristen berichten – ich drücke es mal so aus, um nicht schon wieder von „Persönlichkeiten …..“ zu sprechen 🙂 . Und da seien meine 15.000 Beiträge doch ein schöner Anlass, um die Rubrik zu eröffnen.

Ich räume ein, ich habe mich über die Anfrage gefreut. Denn, ein wenig eitel sind wir ja alle – oder? – und wenn man von anderen als „Persönlichkeit des Rechts“ eingeordnet wird, tut das gut und man freut sich über die darin auch liegende Anerkennung der täglichen Arbeit. Also habe ich zugesagt (ohne Rückendeckung von daheim 🙂 ). Das Ergebnis war dann ein Besuch des Kollegen Dr. Janert in Leer, bei dem wir uns bei einem gemeinsamen Mittagessen am Leeraner Hafen angeregt über das Bloggen, das Für und Wider, die Beweggründe und mehr unterhalten haben. Und daraus ist dann der erste Beitrag des Kollegen in der Rubrik „Persönlichkeiten des Rechts“ unter der Überschrift: „Detlef Burhoff: Ein Leben für die Juristerei“ geworden.  Wer es liest, merkt m.E., dass die Chemie unter den Gesprächspartner gestimmt hat. Und er erfährt eine ganze Menge über den Blogger und sein Drumherum. Es liest sich toll – „eine richtige Home-Story“ (stammt nicht von mir – sondern von meinem Webmaster 🙂 ). Der Kollege Dr. Janert hatte seinen Beitrag mir vorab zur Kenntnis gegeben. Ich fand es zunächst ein wenig „dick aufgetragen“ und war, wie ich dem Kollegen mitgeteilt hatte, „vor mir selbst erstarrt“,  aber er hatte keine Bedenken und so ist es dann online gegangen.

So, nun aber genug. Bis auf den Dank an den Kollegen. Einerseits für sein „Recht Umschau“ und dann natürlich für seinen Besuch in Leer und den o.a. Beitrag in seinem Portal. Danke für die Zeit und die Mühen, die solche Beiträge machen. Ich weiß, wovon ich schreibe/rede 🙂 .

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Auftakt I: Rückblick zu Beginn des „neuen“ Jahres 2025, oder: Hier sind die Top-Ten-Themen des Jahres 2024

Bild von Rosy / Bad Homburg / Germany auf PixabayAm ersten Tag des neuen Jahres 2025 starte ich dann wieder von Borkum aus mit allen guten Wünschen für das Neue Jahr. Ich denke, jeder für das kommende Jahr eigene/andere Wünsche, sowohl allgemein als auch privat. Ich wünsche allen, dass ihre Wünsche sich erfüllen und (böse) (Vor)Ahnungen nicht in Erfüllung gehen. Packen wir es an, was passiert und was sich ändert oder auch nicht, liegt auch an uns.

Die Berichterstattung beginne ich dann auch in diesem Jahr mit einem Rückblick auf das gerade beendete Jahr 2024, und zwar wieder mit einem Rückblick auf die Top Beiträge 2024. Das ist für mich ja immer auch eine Art, das abgelaufene Jahr noch einmal Revue passieren zu lassen. Was war wichtig, was ist angekommen? Über was habe ich berichtet? Was sind Dauerbrenner? was ist überholt?

Und dann geht es los. Hier dann also die Top Beiträge des Jahres 2024. Auch in diesem Jahr nur die Top Ten nicht eine Top 25, wie in der Vergangenheit auch schon mal. Das wird dann doch vielleicht ein wenig viel.

Hier also die Top-Ten:

1. News: CanG reicht nicht für EncroChat-Verwertung, oder: Freispruch in „Encro-Chat-Komplex-Verfahren

2. Erstattungsfähigkeit von Reisekosten nach Freispruch, oder: Anreise von einem anderen Ort ohne Anzeige

3. Urteil I: Erneut: „es fehlt die Unterschrift der Richter“, oder: Der BGH erklärt es noch einmal…

4. StGB I: „…Sie „fetter Anwalt“ und „Rumpelstilzchen, oder: Ist das noch „Kampf ums Recht“?

5. KiPo I: „Nur“ Verbreitung von „Jugendpornografie“, oder: Lückenhafte Beweiswürdigung

6. U-Haft II: Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls, oder: Anforderungen an die Begründung

7. StPO I: Verzicht aufs Zeugnisverweigerungsrecht, oder: Ganz oder gar nicht, teilweise geht nicht

8. Verkehrsrecht II: Anordnung der Blutentnahme/-probe, oder: Anforderungen an den Anfangsverdacht

9. Haft I: Ladung eines im Ausland lebenden Angeklagten, oder: Androhung von Zwangsmaßnahmen erlaubt?

10.StPO III: Keine Unterschriften unter dem Urteil, oder: Unterzeichnung des Urteils

Nun ja, EncroChat an der Spitze, aber das Thema dürfte sich allmählich erledigen. Was sich offenber nicht erledigt, sind die mit der Unterzeichnung des Urteils zusammenhängenden Fragen. Das sind die Dauerbrenner, aber das ist auch ein Bereich, den manche nicht verstehen wollen. Leider.

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Das war das Jahr 2024 – beruflich und/oder privat, oder: Mein persönlicher Jahresrückblick

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2024 – 2025

Auch in diesem Jahr gibt es wie schon in den vergangenen Jahren als letztes Posting des Jahres 2024 für meine Freunde/Follower 🙂 einen kurzen „privaten“ Jahresrückblick. Alle anderen kommen noch.

Auch für den Rückblick 2024 gilt dann wieder: Wenn ich so zurückblicke, was es in den letzten Jahren gegeben hat – man kann das ja im Archiv nachschauen 🙂 : Es ist auch in diesem ablaufenden Jahr 2024 weitgehend so geblieben wie in den früheren Jahren.

Die Spitzenthemen des Jahres waren m.E.  der Ukraine-Krieg, der nun schon ins vierte Jahr geht, dazu dann noch die kriegerischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten und dann das Nichtfunktionieren der „Ampel“ mit dem „Ampel-Aus“. Alles keine schönen Themen, die uns – zum Teil schon länger – begleiten und leider wohl auch noch weiter begleiten werden. Alles in allem nicht weiterhin keine rosige Aussichten, was man nach wie vor an der Stimmung merkt.

Privat dann auch im  Jahr 2024 an der Spitze – wie schon seit Jahren – die beiden Prinzessinnen. Sie werden größer, die „Kleine“ ist 2024 in die Schule gekommen, die „Große“ wird im nächsten Jahr die Schule wechseln. Ich merke daran: Man doch auch älter :-).

Privat hat es zwei schöne Kreuzfahrten gegeben, und zwar einmal  anlässlich der „Goldenen Hochzeit“ eine Fahrt mit den Kindern und Enkelkindern von Hamburg zu den Metropolen und im Herbst dann noch mit „Mein Schiff“ – als Test – durch Mittelmeer von Kreta nach Mallorca.  Daneben dann natürlich Borkum. Also: Es geht wieder.

Beruflich war das Jahr 2024 ziemlich „bewegt“ mit vier neuen Büchern, und zwar dem OWi-HB, dem Rechtsmittel-HB, dem HB Ermittlungsverfahren und dem HB Hauptverhandlung. Es hat alles gut geklappt, die beteiligten Autoren haben mitgezogen.  Daneben dann das Übliche: Weitere Veröffentlichungen in Zeitschriften, wobei der Schwerpunkt erneut im Gebührenrecht gelegen. Und dann hier das Blog mit rund 1.000 neuen Beiträgen – weiterhin in der Woche täglich in der Regel drei Postings und Samstag/Sonntag jeweils zwei Beiträge.

Was kommt in 2025? Das kann keiner sagen. Aber man muss positiv denken und hoffen, dass die politischen Lage besser wird. Privat wird es wieder zwei Kreuzfahrten geben, und zwar eine im Frühjahr nach Korea und Japan und dann im Sommer erneut mit den „Mädels“, und zwar nach Norwegen. Und natürlich Borkum. An Bücher steht auch einiges an: Das Nachsorge-HB kommt in der 2. Aufl., der Gerold-Schmidt in der 27. Aufl., egal was man noch mit dem KostRÄndG macht, dann ggf. den RVG-Kommentar, da muss man mal sehen, und das Vereinsrecht in der 12. Auflage. Also auch wieder recht stramm. Aber wer rastet, der rostet.

Zum Schluss zitiere ich – wie immer – aus den Postings der vergangenen Jahre:

„Abschließend – wie jedes Jahr – herzlichen Dank an alle Freunde, Bekannte, Leser, Abonnenten, Follower usw., die mich auch im  Jahr 2024 bei meinen Aktivitäten mit Rat, Tat und Hilfe unterstützt haben. Danke für das Interesse am BOB und an meiner Homepage Burhoff-Online. Ich bedanke mich bei allen Lesern meiner Beiträge, bei allen Lieferanten von Entscheidungen und Anregungen von und für Beiträge und auch bei allen Kommentatoren, wenn ich auch nicht unbedingt jeden Kommentar „unterschrieben“ hätte. Ihnen allen einen guten Jahreswechsel, wo immer Sie ihn auch verbringen.“

Ich bin auch in diesem Jahr an Silvester wieder auf Borkum. Dieses Jahr allein. Die „Mädels“ sind anderweitig verhindert 🙂 .  Muss auch sein können, oder: Wie war das mit dem Älterwerden?

Überall sieht man wieder Black-Friday-Werbung, oder: Aber bei Burhoff-Online ist immer „Black-Friday“

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Seit Tagen, wenn nicht seit Wochen, liest man – egal, ob man möchte oder nicht – überall Hinweise auf „Black-Friday“. Und wenn man die liest, weiß man: Es ist Ende November, die Adventszeit und Weihnachten steht vor der Tür. Und das ist dann die Zeit für die „besten Deals“, die „besten Preise“ und „große Rabatte“.

Ich habe es natürlich auch gelesen und mir dabei gedacht: Was soll das „Getue“? Denn bei mir und meinen Büchern ist doch immer „Black-Friday“. Es gibt doch immer gute Angebote und Aktionen. Dafür brauche ich keinen Sondertag und/oder Sonderverkauf, sondern: Das ist Alltagsgeschäft.

Aber: Ich will und muss dann doch mal darauf hinweisen und daher gibt es hier heute zum Tagesbeginn diesen Sonderbeitrag – ja, ein reines Werbeposting, was es sonst ja nur selten gibt. Also:

Zunächst hier Hinweise auf Sonderaktionen in Zusammenhang mit meinen Handbüchern

Die sind ja jetzt gerade im Herbst neu erscheinen. Jedes Werk für 129,00 EUR, was m.E. schon günstig ist.

Aber: Es geht noch besser/günstiger – und zwar immer, nicht nur zu Black-Friday. Denn:
Es gibt zu den Werken wieder ein „Burhoff-Paket„, das aus dem „Ermittlungsverfahren“ und der „Hauptverhandlung“ besteht. Dieses Paket ist natürlich erheblich preisreduziert, so dass sich die Sammelbestellung auf jeden Fall lohnt. Das „Burhoff-Paket“ gibt es für 209 €, also mit einem Rabatt von 49 EUR.

Aus Anlass des Neuerscheinens der drei Handbücher Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung und Rechtsmittelverfahren gibt es auch wieder ein weiteres Paket, und zwar die „Burhoff-Trilogie“ 2024. Die besteht aus den drei neu erschienenen Handbüchern. Preis der Trilogie: 269 EUR. Das ist eine Ersparnis gegenüber dem Einzelbezug der Werke von insgesamt mehr als 30 %.

Aber das ist noch nicht alles, denn es gibt noch ein weiteres Spar-Paket, und zwar das „Verkehrsrechtspaket“. Das besteht aus:

Also: Geballtes aktuelles Wissen im straßenverkehrsrechtlichen OWi-Recht. Und das für nur 209,00 EUR. Damit spart man gegenüber dem Einzelbezug der Werke mehr als 40,00 EUR.

Und schließlich: Auch der RVG-Kommentar Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021, ist kostengünstig zu beziehen. Das Werk gibt es inzwischen nämlich als sog. Mängelexemplar zu einem reduzierten Preis von 99 EUR – das sind 30 EUR Ersparnis.

Der RVG-Kommentar ist zwar schon im März 2021 erschienen, er enthält alle Änderungen durch das KostRÄG 2021 und ist immer noch aktuell. Und bei der Gelegenheit: Er wird auch noch weiter lieferbar bleiben, denn es wird m.E. auf absehbare Zeit keine RVG-Änderungen geben. Die angekündigten RVG-Änderungen bzw. – Erhöhungen haben sich durch das Scheitern der Ampelkoalition in Wohlgefallen aufgelöst. Ich vermute, dass es vor Ende 2025/Anfang 2026 keine Änderungen geben wird. So lange wollen wir warten, stehen aber Gewehr bei Fuß, um dann ganz schnell neu da sein zu können.

Und? Geschmack bekommen und Interesse eins der o.a. Pakete/Werke zu bestellen? Das geht ganz einfach auf der Bestellseite meiner Homepage. Einfach hier klicken und man kann bestellen. Danach muss man dann nichts mehr tun. Die Werke werden vom Verlag geliefert, die Rechnung kommt von mir. Bestellen kann man da übrigens nicht nur die o.a. Pakete, sondern natürlich auch die einzelnen Werke.

So. Das war das Wort zum „Black-Friday“. 🙂

Hier ist das 15.000 Posting im BOB nach fast 16 Jahren, oder: Auf und weiter geht es.

Bild von thenevarmoore auf Pixabay

Und heute dann – vor dem „normalen“ Donnerstagsprogramm und nach der Urlaubsabmeldung – ein besonderes Posting.

Der Anlass: Dieses Posting ist der 15.000 Beitrag hier im Burhoff Online Blog – kurz: BOB. Der erste Beitrag ist am 01.11.2008 um 07.29 Uhr online gegangen. Es hat sich gehandelt um: Anhebung der Tagessatzhöchstgrenze im Bundeskabinett beschlossen. 

Damals noch ohne Bilder. Seitdem ist viel passiert. Vor allem bin ich zu einer regelmäßigen „Berichterstattung“ übergegangen mit drei Entscheidungen/Tag. Der ein oder andere findet, dass das zu viel ist. Aber m.E. muss es sein und man muss ja auch nicht alles lesen. Ich denke, die Überschriften sind aussagekräftig genug.

Solche „Jahrestage“ wie dieser – also fast 16 Jahre BOB und 15.000 Postings – sind dann immer der Anlass, Dank abzustatten.

Der geht vor allem an meinen „Blogwart“ Mirko Laudon aus Hamburg – das musste jetzt sein, Mirko. Der betreut das Blog technisch, das ein oder andere habe ich aber inzwischen von ihm gelernt. Aber, wenn es schwierig wird, brauche ich ihn noch.

Dank auch an alle Kollegen/Kolleginnen, die mir in der Vergangenheit viele Entscheidungen geschickt haben und damit mit dafür sorgen, dass die ein oder andere Entscheidung, die die Gerichte vielleicht nicht so gern veröffentlicht hat, doch veröffentlicht wird. Das gilt vor allem für gebührenrechtliche Entscheidungen, von denen manche sonst leider im Dunklen geblieben wären.

Und der Dank gilt dann natürlich auch an diejenigen, die in rund 18.500 (genehmigten) Kommentaren ihr Meinung zur den Entscheidungen geäußert haben. Bei der Gelegenheit: Ich schaue mir jeden Kommentar an, ob ich ihn ggf. frei gebe oder ob es bei der Freigabe bleibt. Auf ellenlange politische Diskussionen usw. habe ich keinen Bock. Die mag man an anderer Stelle führen.

Für mich gilt: Das Bloggen hat Spaß gemacht und es macht auch immer noch Spaß. Daher: Ad multos annos. An mir soll es nicht liegen.