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Ab heute mal wieder für 14 Tage Auszeit/Urlaub, oder: Mal wieder Leinen los

© Jeanette Dietl – Fotolia.com

Moin, kurze Info heute zwischendurch.

Es ist mal wieder so weit: Auszeit. Und zwar ab heute Nachmittag geht es ab, zunächst mit der DB nach Düsseldorf – dass sollte heute klappen – und von dort morgen mit dem Flieger, wahrscheinlich ein Airbus A330neo, nach La Romana und dort geht es dann aufs Schiff.

Samstagabend startet dann die Kreuzfahrt „Karibik und Mittelamerika“. „Zwei Fliegen mit einer Klappe“: Die Gattin wollte immer schon mal in die Karibik und ich immer schon mal zum Panamakanal. Und beides können wir mit der Reise „abhaken“.

Hier geht es normal weiter: Die Beiträge sind vorbereitet, alles aber vielleicht nicht ganz so aktuell wie gewohnt. Aber klappt schon.

Kommentarfunktion habe ich eingeschaltet gelassen. Ich werde aber kaum schnell antworten. Und auf Kommentare, die immer wieder die Geschichte mit dem nicht unterschriebenen – ungültigen – Urteil aufwärmen, antworte ich eh nicht mehr. Das Thema ist ausgelutscht.

Also dann bis zum gesunden „Wiedersehen“.

OWi I: Urlaubszeiten bei der Terminierung/Terminsverlegung, oder: Nicht mit dem Kopf durch die Wand

Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

Heute dann drei OWi-Entscheidungen

Ich starte mit dem OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.12.2019 – (1 B) 53 Ss-OWi 642/19 (374/19). Es geht um Terminsverlegung. Das AG hat den Betroffenen in einer Abwesenheitsverhandlung (§ 74 Abs. 1 OWiG) am 29.07.2019 – Betroffener und Verteidiger waren nicht erschienen – wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße verurteilt und zugleich ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet. D

Zum Verfahrensgeschehen: Ein zuvor auf den 17.06.2019 anberaumter Hauptverhandlungstermin war ausweislich einer richterlichen Vermerks vom 07.06.2019 wegen Erkrankung der zuständigen Bußgeldrichterin aufgehoben worden. Am 24.06.2019 beraumte die Richterin neuen Hauptverhandlungstermin auf dem 08.07.2019 an. Mit Schriftsatz vom 30.06.2019 bat der Verteidiger des Betroffenen um Verlegung der Hauptverhandlung wegen Terminkollision und wies dies durch eine Ladung zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Nauen nach. Unter dem Datum des 04.07.2019 verfügte die Bußgeldrichterin die Terminverlegung auf den 29.07.2019. Mit Schriftsatz vom 09.07.2019 teilte der Verteidiger des Betroffenen dem Bußgeldgericht mit, dass er vom 27.07.2019 bis zum 04.082019 „urlaubsbedingt kanzleiabwesend“ sei und bat um Prüfung, ob die Anberaumung der Hauptverhandlung auf den 26.08.2019 möglich sei. Mit Beschluss vom 11.07.2019 hat das AG Oranienburg den „erneuten Antrag auf Terminverlegung zurückgewiesen“ und zur Begründung ausgeführt, dass schon der voraufgegangene Hauptverhandlungstermin vom 08.07.2019 auf Antrag des Verteidigers wegen Terminkollision verlegt worden sei. Unter dem Datum des 25.07.2019 beantragte der Verteidiger dann, den Betroffenen vom persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung zu entbinden; zugleich räumte der Betroffene die Fahrereigenschaft ein und erklärte, in der Hauptverhandlung keine weiteren Angaben zur Sache und zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen zu machen. Das AG kam dem Antrag auf Entbindung von der Anwesenheitspflicht des Betroffenen nach.

Der Betroffene hat Rechtsbeschwerde eingelegt, die Erfolg hatte:

„2. Das angefochtene Urteil kann keinen Bestand haben. Bereits die von dem Betroffenen erhobene Verfahrensrüge, mit der er den Verstoß gegen das Recht, sich in der Hauptverhandlung durch einen gewählten Verteidiger vertreten zu lassen beanstandet (Art. 6 Abs. 3 lit. c MRK, 137 StPO iVm. § 46 Abs. 1 OWiG), greift durch.

Hierzu führt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg in ihrer Stellungnahme vom 23. Oktober 2019 wie folgt aus.

„Gemäß § 137 Abs. 1 S. 1 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG kann sich ein Betroffener in jeder Lage des Verfahrens des Beistands durch einen Verteidiger bedienen. Aber selbst im Strafverfahren hat nicht jede Verhinderung des gewählten Verteidigers zur Folge, dass eine Hauptverhandlung gegen den Angeklagten nicht durchgeführt werden kann (vgl. BGH NStZ 199, 527). In diesen Fällen sind vielmehr das Interesse des Betroffenen an seiner Verteidigung und das Interesse des Staates an einer möglichst reibungslosen Durchführung des Verfahrens gegeneinander abzuwägen, wobei im Zweifelsfall das Verteidigungsinteresse Vorrang hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28. Februar 2019 – 4 RBs 71/19 juris). Dabei sind unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls die Bedeutung der Sache, die Persönlichkeit des Betroffenen, die Prozesssituation, die Veranlassung der Verhinderung, die Dauer der Verzögerung, der Umfang der Behinderung der Verteidigungsmöglichkeit und das Verhalten des Betroffenen und seines Verteidigers hierzu u. Ä. in Rechnung zu stellen (vgl. BbgOLG, Beschluss vom 23. März 2012 – 1 Z 54/12 – m. w. N.).

Im vorliegenden Fall ist der Betroffene durch den Bußgeldbescheid nicht nur mit einem Bußgeld, sondern auch mit einem Fahrverbot belegt worden, was nicht nur eine vergleichsweise geringe Sanktion darstellt. Auch ist noch keine auf Prozessverschleppung ausgerichtete Verteidigungsstrategie erkennbar. Wie in der Rüge ausgeführt und durch den Akteninhalt belegt, wurde der erste angesetzte Hauptverhandlungstermin vom 17.06.2019 wegen Erkrankung der Vorsitzenden aufgehoben, Termin zum 08.07.2019 war dann kurzfristig anberaumt worden, die Verhinderung des Verteidigers infolge einer Kollision mit einem Termin am Amtsgericht Nauen belegt. Der neue Hauptverhandlungstermin am 29.07.2019, der ohne den Betroffenen sowie den Verteidiger stattfand, konnte durch den Verteidiger wegen Urlaubs nicht wahrgenommen werden. Eine Abwägung zwischen dem Interesse an einer reibungslosen Durchführung des Verfahrens und dem Verteidigungsinteresse des Betroffenen fällt bei dieser Sachlage zugunsten des Betroffenen aus.“

Der Senat tritt diesen Ausführungen bei, sie entsprechen der Sach- und Rechtslage. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die beiden Termine am 8. Juli 2019 und am 29. Juli 2019 inmitten der Schulferien in Berlin und Brandenburg lagen (20.06.2019 bis. 03.08.2019), mithin Urlaubszeiten bei der Terminierung besonders zu berücksichtigen sind. Die starre Haltung des Bußgeldgerichtes, nur eine Terminverlegung zuzulassen (S. 4 UA), ist jedenfalls für die Ferienzeit dann nicht nachvollziehbar, wenn Anhaltspunkte für eine Prozessverschleppung nicht ersichtlich sind.“

Wenn ich den Verfahrensablauf so lese, frage ich mich: Warum macht man das als Amtsrichter? Der Verteidiger hat doch einen „Ausweichtermin“ vorgeschlagen. Warum terminiert man nicht an dem Tag sondern will „mit dem Kopf durch die Wand“ und unbedingt am 29.07.2019 verhandeln. Und das alles unter der „Prämisse“, dass  und der Richter es war, der am urspünglichen Termin krank war und zu dem Termins-Hin-und Her Veranlassung gegeben hat.

Mehr schreibe ich jetzt lieber nicht: Sonst heißt es wieder, ich würde nur die Amtsrichter schlecht machen.

Abmeldung in den Urlaub, oder: Dieses Mal: Auf nach Marokko

entnommen wikimedia.org

So, bevor dann nachher noch die Lösung des RVG-Rätsels kommt, hier dann erst mal ein Abmeldepost. Ja, ich bin dann noch mal im Urlaub in diesem Jahr, Ja, schon wieder 🙂 .

Dieses Mal nicht (wieder) mit dem Schiff oder dem Fahrrad und auch nicht (nur) nach Borkum, sondern auf Busrundreise in Marokko. Zunächst sieben Tage mit dem Bus auf „Königsstädtetour“ – die Reise heißt dann auch: „Faszination Königsstädte“ – und dann noch ein paar Tage Ausruhen am Meer. Aber nicht mehr als vier, denn: Wer rastet, rostet. Insgesamt also noch etwas Sonne tanken.

Heute geht es dann schon mal von Leer nach Düsseldorf und von da aus dann morgen nach Agadir. Und da wir ja alle die Zuverlässigkeit der DB kennen, fahre ich lieber schon heute. Will dem Flieger ja nicht hinterher winken.

Wer Interesse an dem Programm/am Ablauf der (Rund)Reise hat, hier ist es:

Faszination Königsstädte

1. Tag: Marrakesch

Anreise und direkter Transfer zum Hotel in Marrakesch. Bei Ankunft am Flughafen Agadir findet noch ein 4-stündiger Bustransfer nach Marrakesch statt. Der Rest des Tages steht Ihnen zur freien Verfügung. Abendessen im Hotel.

2. Tag: Marrakesch – Casablanca

Nach dem Frühstück fahren Sie nach Casablanca, der größten und modernsten Stadt Marokkos. Erkundungstour mit Besuch der imposanten Moschee Hassan II. (von außen). Übernachtung und Abendessen im Hotel.

3. Tag: Casablanca – Rabat – Meknès – Fès

Nach dem Frühstück brechen Sie zur weißen Hauptstadt Rabat auf. Dort nehmen Sie an einer Stadtbesichtigung mit Besuch des Königspalastes (von außen), der Kasbah von Oudayas und der Nekropole von Chellah teil. Von dort aus geht es weiter nach Meknès, um die Stadt Moulay Ismail mit dessen Mausoleum und seinem UNESCO-Weltkulturerbe Bab El Mansour zu besichtigen. Weiterfahrt nach Fès. Übernachtung und Abendessen im Hotel.

4. Tag: Fès

Den heutigen Tag widmen Sie der Stadt Fès. Nach dem Frühstück ist der erste Stop die Universität Al Karaouine, welche bereits 859 gegrüdet wurde. Danach besuchen Sie das Moulay Idriss Mausoleum, den Königspalast (von außen) sowie eine Lederwerkstatt. Übernachtung und Abendessen im Hotel.

5. Tag: Fès

Frühstück und Abfahrt nach Beni Mellal. Der Rest des Tages steht Ihnen zur freien Verfügung. Unternehmen Sie beispielsweise eine interressante Sightseeingtour. Übernachtung und Abendessen im Hotel.

6. Tag: Beni Mellal – Marrakesch

Nach dem Frühstück brechen Sie auf, um den ersten Teil der roten Stadt Marrakesch zu erkunden. Der Bahia-Palast, welcher sich auf rund 8.000 qm erstreckt sowie die Koutoubia-Moschee (von außen) sind Ziel Ihrer Erkundung. Übernachtung und Abendessen im Hotel.

7. Tag: Marrakesch

Heute geht Ihre Marrakesch-Erkundungstour weiter. Sie besuchen zuerst die Menara Gärten. Am Nachmittag folgt eine Stadtbesichtigung mit Start an den Saadier-Gräbern, eine Totenstätte die Gräber von sieben Sultanen und 62 Angehörigen der Saadier-Familie beherbergt. Danach geht es weiter in die Menara Gärten und bei Einbruch der Dunkelheit werden Sie Zeuge, wenn sich der Gauklerplatz Djemaa el Fna zu einem riesigen Freilufttheater mit Schlangenbeschwörern, Akrobaten und Wasserträgern verwandelt. Übernachtung und Abendessen im Hotel.

8. Tag: Marrakesch – Agadir

Transfer zum Flughafen bzw. zum (Anschluss)Hotel – das machen wir 🙂 .“

Hier geht es – wie immer – normal weiter. Beiträge sind vorbereitet. Am 23.11.2019 komme ich zurück, hoffentlich.

Aber: Wie jedes Mal während der Urlaubsabwesenheit: Die Kommentarfunktion ist deaktiviert. Ich habe keine Lust/Zeit, während der Reise, die Kommentare im Blick behalten zu müssen.

Also: Bis die Tage….

Mal wieder (Kurz)Urlaub: Mit dem Schiff/Fahrrad durch Holland, oder: Vaarwel

Am heutigen Samstag zunächst ein Posting in eigener Sache.

Es geht – mal wieder 🙂 – um Urlaub. Den der beginnt heute für eine Woche bei mir. Der ein oder andere wird sicherlich denken: Und das so kurz nach Umzug. Ist denn schon alles fertig? Nein, ist es nicht. Aber: Der Urlaub war vor den Umzugsplänen schon geplant. Und es ist nach dem Umzug sicherlich gar nicht so schlecht, mal Urlaub zu machen. Und es wird auch sicherlich Spaß machen, mal etwas anderes zu sehen, als Kisten und Möbel usw.

Und das Ziel: Südholland, allerdings auf eine etwas andere Art, nämlich (Näheres hier):

„Holland Süd Klassiker

Rundreise ab Amsterdam

Käse, Kutter und Kanäle: Mit der MS Sir Wins­ton über die Kanäle Süd-Hollands »tu­ckern«. Mit dem Rad durch die fla­che, in al­ler­lei Far­ben schim­mern­de Pol­der­land­schaft rollen … ….“

Also ein Kreuzfahrt der etwas anderen Art. Habe wir so noch nie gemacht. Da muss jetzt nur das Wetter mitspielen. Und wenn nicht, ist es auch nicht so schlimm. Dann bleibt man eben auf dem Schiff und trinkt das ein oder andere Pilsken. 🙂

Um Fragen vorzubeugen: Nein, ich fahre nicht auf einem E-Bike – noch geht es so 🙂 und ich bringe auch nichts „Verbotenes“ mit 🙂 . Aber viel schöne Eindrücke, die möchte ich mitbringen, von folgendem Reiseverlauf:

Hier geht es – wie immer, wenn ich im Urlaub bin – normal weiter mit den – nochmals: vorbereiteteten – Beiträge. Das Einzige, was anders ist: Die Kommentrafunktion ist ausgestellt. Ich habe keinen Bock, auf dem Rad oder auf dem Schiff Kommentar zu kontrollieren.

Und nun: „Gut Rad“ oder „Ahoi“, passt ja beides

Bin dann mal wieder weg – für ein paar Tage in Madrid

entnommen wikimedia.org

So, heute dann zunächst mal wieder eine Abwesenheitsankündigung.

Ab heute bin ich dann ein paar Tage unterwegs = nicht vor Ort. Gleich geht es mit dem Flieger nach Madrid. Das kenne ich bislang noch nicht. Dürfte um diese Jahreszeit sicherlich schön sein (hoffentlich 🙂  ). Das ist dann das letzte tiefe Luftholen vor dem anstehenden Umzug nach Ostfriesland.

Für das Blog bedeutet das: Die Beiträge, die während meiner Abwesenheit online gehen, sind vorbereitet. Danach werde ich immer wieder gefragt. Also: Nein, ich laufe nicht mit dem Notebook oder dem Tablet durch die Städte in fernen Ländern und poste Blogbeiträge 🙂 . Das kann man vorbereiten. Und das habe ich bis einschließlich Sonntag erledigt.

Und: Die Kommentarfunktion ist so lange ausgeschaltet, das ich keine Lust habe, die eingehenden Kommentare von unterwegs darauf zu prüfen, ob sie ok sind und online gehen bzw. bleiben können.

In dem Sinne: Hasta la vista 🙂 .