So, die Änderungen im RVG scheinen dann die erste Hürde im BT genommen zu haben. Jetzt muss nan sehen, wie es weitergeht .
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Vor dem Tagesprogramm:
Vor zwei Tagen hatte ich noch erfreut darüber berichtet, dass die Mehrheit für das KostRÄndG wohl gesichert, darüber am 29.01.2025 im Rechtsausschuss beraten werden und dann am 31.01.2025, also heute, die „Schlusslesung“ im Bundestag folgen soll (News zum KostRÄndG 2025: Mehrheit gesichert?, oder: Anwaltsgebühren steigen?). Da stand es auch als TOP 36 auf der Tagesordnung.
Ob dann im Rechtsausschuss beraten worden ist, kann ich nicht sagen, dazu habe ich nichts gefunden.
Jedenfalls weist mich jetzt ein Kollege darauf hin, dass der TOP 30 auf der Tagesordnung der heuteigen Sitzung „abgesetzt“ ist. Was nun ist/kommt? Ich weiß es nicht. Ich habe allerdings allmählich kaum noch Hoffnung, dass dieser Bundestag das noch auf die Reihe bekommt.
Ich kann mich im Moment auch nicht weiter kümmern, da ich gleich unterwegs bin. Mal sehen, was heute Mittag passiert.
Edit:
Das KostRÄG 2025 steckt in ZP 37, der Entwurf heißt jetzt KostBRäG 2025, wird zusammen mit der Betreuervergütung verabschiedet denke ich. Artikel 11.
Und dann hier: Geschafft
Gerade meldet Beck-aktuell – vgl. hier – unter der Überschrift: Mehrheit gesichert: Anwaltsgebühren steigen, dass der BT offenbar am Freitag die Erhöhung der Anwaltsgebühren beschließen will.
In der Nachricht heißt es dazu:
„Schon an diesem Freitag will der Bundestag die Erhöhung der Anwaltsgebühren beschließen. Darauf haben sich SPD, Grüne und FDP nach Informationen von beck-aktuell am Dienstagabend geeinigt. Der Trick zur schnellen Durchsetzung: Rot-Grün stimmen einem Änderungsantrag zu einer entsprechenden Initiative der Freidemokraten zu, zu der jetzt bereits die dritte Lesung ansteht. Falls die Länder im Bundesrat nicht mitziehen sollten, fällt der Gesetzesbeschluss nach den Neuwahlen nicht der Diskontinuität anheim.
Einher geht die Anhebung der Anwaltshonorare mit Steigerungen der Notargebühren, der Gerichtskosten und der Betreuervergütung. Mehr Geld erhalten sollen nach dem Gesetzentwurf, der beck-aktuell vorliegt, auch Sachverständige und Dolmetscher sowie Verfahrensbeistände. Ausgearbeitet hatte die Regelungen im vergangenen Sommer der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Das rot-grüne Bundeskabinett hat nach dem Bruch der Ampelkoalition im Dezember die Regelungen auf den Weg zum Parlament gebracht.
Dabei sollen die Betragsrahmen- sowie die Festgebühren um 9% und die Wertgebühren um 6% steigen, heißt es aus Kreisen der Verhandler. Die Gerichtsgebühren sollen ebenfalls linear um 9 beziehungsweise 6% angehoben werden, die Gerichtsvollziehergebühren um 9%. Darüber hinaus seien einzelne weitere strukturelle Änderungen in den Justizkostengesetzen vorgesehen.
…..“
Wäre ja schön. Aber ich glaube das erst, wenn es durch den Bundestag ist und auch der Bundesrat mitspielt.
Aus dem Rechtsausschuss, wo heute die Beratung ansteht, habe ich noch keine Nachrichten. Aber: Die KostÄndG steht am Freitag um 13.10 Uhr auf der Tagesordnung des Bundestages.
Zum Wochenausklang dann hier nocht etwas Neues zum KostRÄndG 2025. Zuletzt hatte ich dazu am 15.01.2025 mich mit der Meldung: Neues zum schon totgesagten KostRÄndG 2025, oder: Totgesagte leben ggf. doch länger geäußert. Jetzt kann ich ein Update geben, und zwar:
Die in dem o.a. Posting genannte Sitzung des Rechtsausschusses findet nicht am 28.01.2025, sondern (erst) am 29.01.2025 statt. Hier die Mitteilung aus dem Rechtsausschuss vom 23.01.2025.
Es bleibt also spannend. Das KostRÄndG scheint ja – zumindest kurzfristig – „auferstanden“ zu sein.
Ich hatte ja schon ein paar Mal zum KostRÄndG berichtet. Zuletzt hatte es am 19.12.2024 geheißen: Was kommt denn nun ggf. neu in StPO, StGB und RVG?, oder: Wahrscheinlich viel Lärm um nichts?)
Seitdem hatte ich von der Sache nichts mehr gehört. Am 19.01.2025 sollte zwar – so meine Informationen – der Rechtsausschuss des Bundestages tagen. Aber schaut man dort nach der Tagesordnung, findet man nichts.
Nun erfahre/erhalte ich gerade aber mal aktuelle Informationen, und zwar:
Also scheint das KostRÄG 2025 doch noch nicht tot zu sein, so dass der Spruch: „Totgesagte leben länger“ passt.