Schlagwort-Archiv: RVG-Rätsel

Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Ist der Rechtspfleger an die Kostengrundentscheidung gebunden?

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Und dann die Lösung zur Frage vom vergangenen Freitag. Die lautete: Ich habe da mal eine Frage: Ist der Rechtspfleger an die Kostengrundentscheidung gebunden?

Und ich hatte darauf geantwortet:

„Ich verweise auf Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldverfahren, 7. Aufl. 2026, Vorbem. 4 VV Rn 15 und die dort zitierten zahlreichen Entscheidungen. Der Rechtspfleger ist an die bestandskräftige Kostengrundentscheidung gebunden. Das sollte man wissen.“

Und wenn ich schon den Kommentar zitiere <<Werbemodus an: Den kann man hier bestellen. Lohnt sich 🙂 <<Werbemodus aus>>.

Ich habe da mal eine Frage: Ist der Rechtspfleger an die Kostengrundentscheidung gebunden?

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Und dann noch die Gebührenfrage – heute wieder aus der FG-Gruppe „Strafverteidiger“.

Da ist vor kurzem gefragt worden:

…..

meine Mandantin sollte in einem Paralellverfahren vom ZFA vernommen werden. Am 20.01.2026 war die Vernehmung. Ich habe am 19.01.2026 einen Antrag auf Beiordnung als Zeugenbeistand bestellt (rechtzeitig). Dieser wurde vor der Vernehmung nicht mehr rechtzeitig aus von der Justiz zu verantwortenden Gründen beschieden. Ich habe an der Vernehmung teilgenommen; das AG hat mich mit Beschluss vom 27.01.2026 rückwirkend beigeordnet (vgl. Bild oberer Abschnitt).

Jetzt reiche ich Abrechnung ein; Rechtspfleger meint es geht nicht (vgl. Bild unterer Abschnitt). Da ich aber alle erforderlichen Antragshandlungen vor der Vernehmung rechtzeitig angebracht habe, sehe ich das nicht ein. Ist die Rechtslage so wie auch bei der rückwirkenden PV-Bestellung? Dort habe ich in vergleichbaren Fallkonstellationen auch schon „gewonnen“. Auf der anderen Seite ist der Rechtspfleger der sich hier gegen den Beschluss des Richters stellt auch in pp. als sehr unangenehm bekannt, und macht ständig solche Sachen…..

Für Input zum weiteren Vorgehen bin ich dankbar. …. „

Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Terminabsage bei Anreise -Terminsgebühr entstanden?

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Und dann noch die Antwort auf die Frage vom vergangenen Freitag, die lautete: Ich habe da mal eine Frage: Terminabsage bei Anreise -Terminsgebühr entstanden?

Ich habe dazu geantwortet mit dem Hinweis auf: Terminsgebühr nach zu später Absage des Termins, oder: Rechtsanwalt muss nicht im Saal „erscheinen“. Der Blogbeitrag enthält den Hinweis auf den OLG Brandenburg, Beschl. v. 10.08.2022 – 1 Ws 22/22 (S), das zuletzt in der Frage zugunsten des Verteidigers entschieden hatte. Aber: Die Frage ist höchst streitig. Weitere Nachweise zur abweichenden Ansicht findet man in dem Blogbeitrag.

 

Ich habe da mal eine Frage: Terminabsage bei Anreise -Terminsgebühr entstanden?

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Und dann noch die Gebührenfrage, mal wieder auf der Verteidigergruppe bei FP:

Liebe Kolleginnen und Kollegen.

Das LG pp. will mir eine Terminsgebühr streichen. Folgender SV:

Ich war in Anfahrt zum LG und ca 30 min vor HV Beginn kam der Anruf die Beisitzerin sei erkrankt. Der Rechtspfleger sagt nun da ich noch nicht im Gerichtsgebäude körperlich anwesend war bekäme ich die Terminsgebühr nicht. Ich verstehe aber Burhoff so, dass ich nicht unbedingt im Gebäude sein muss, denn der Anruf bei einem Verteidiger aus pp. 30 min vor der HV ist doch nicht rechtzeitig. Sehe ich das richtig?

Vielen Dank schon mal!

Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Um wie viele Angelegenheiten handelt es sich?

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Und dann habe ich noch die Lösung zum letzten Rätsel. Das lautete: Ich habe da mal eine Frage: Um wie viele Angelegenheiten handelt es sich?

Und die Lösung dazu:

„Moin,

ja, Sie sehen das richtig. Das ist eine Angelegenheit. Die Grundgebühr fällt also nur einmal an. Wenn Sie nicht auch im Vorbereitenden Verfahren tätig waren, fällt auch die Postpauschale nur einmal an.“