Schlagwort-Archiv: RVG-Rätsel

Lösung zu: Ich habe dann mal eine Frage: Wo und wie muss ich die Nr. 4141 VV RVG abrechnen?

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Am Freitag hatte ich die Frage: Ich habe dann mal eine Frage: Wo und wie muss ich die Nr. 4141 VV RVG abrechnen?, gestellt.

Hier kommt dann meine Antwort:

“ Moin, das ist im Grunde doch ganz ein.

Es geht in der Anm. Abs. 3 um die Gebührenhöhe. Die richtet sich immer nach der Mittelgebühr der Verfahrensgebühr des Rechtszuges, in dem die HV vermieden worden ist. Also: Einstellung im gerichtlichen Verfahren biem AG, dann z.B. nach der Nr. 4106 VV RVG. Nur im vorbereitenden Verfahren kann es etwas schwieriger werden. Denn dann geht es darum, wo denn die HV vermieden worden wäre, also welcher Rechtszug/welches Gericht maßgeblich geworden wäre, wenn nicht eingestellt worden wäre.

Mit der Frage der Festsetzung hat die Anmerkung nichts zu tun.

Sie finden dazu etwas bei Burhoff RVGreport 2015, 3: Die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV RVG – Teil 1 Allgemeines, Mitwirkung und Gebührenhöhe. Der Beitrag ist insoweit noch aktuell.

Die Gebühr ist im Übrigen eine Festgebühr in „Höhe der Rahmenmitte“. Dazu finden Sie Entscheidungen auf der Homepage bei der Nr. 5115 VV RVG.“

Ich habe dann mal eine Frage: Wo und wie muss ich die Nr. 4141 VV RVG abrechnen?

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Und wenn schon ein RVG-Tag der zussätzlichen Gebühren dann auch in der Gebührenfrage eine Frage zu dem Thema, und zwar Folgendes:

„Ich habe folgende Frage zur Nr. 4141 VV RVG:

„Nach Nr. 4141 Abs. 3 VV RVG richtet sich die Höhe der Befriedungsgebühr nach dem Rechtszug, in dem die Hauptverhandlung vermieden wurde. Vorliegend war demnach eine Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug anzusetzen, also im erstinstanzlichen Verfahren. Zu der Frage, ob damit die Verfahrensgebühr im vorbereitenden Verfahren oder im gerichtlichen Verfahren fest-zusetzen ist, verhält sich die Vorschrift nicht.“

Aus diesem Abschnitt werde ich nicht schlau. Bedeutet der erste Teil die Gebühr ist im Rahmen der Abrechnung im Hauptverfahren zu verorten und die Frage der Höhe (ob Höhe der Verfahrensgebühr des EV oder des HV) ist eine andere Frage?

In welchen Abschnitt meines KFA (Gebühren des Ermittlungsverfahrens / des Hauptverfahrens) packe ich diese Gebühr?

freundliche Grüße“

 

Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren gibt es bei erfolgreicher Beschwerde?

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Und dann kommt am Pfingstmontag hier nicht die Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren gibt es bei erfolgreicher Beschwerde?

Nachdem meine zur Sicherheit gestellte Nachfrage ergeben hatte, dass der Fragesteller Verteidiger war, habe ich folgende Antwort gegeben:

„So, dann meine Antwort:

Es sieht m.E. nicht gut aus. Denn, wenn Sie Verteidiger waren, sind ja alle Gebühren bereits entstanden. Die Grund- und Verfahrens gebühr mit Mandatserteilung und die Nr. 4142 VV RVG im Zweifel auch eher, nämlich dann, als der Arrest erstmals „im Gespräch“ war. Und die Gebühr Nr. 4142 VV RVG deckt auch die Tätigkeiten in der Beschwerde wegen der Maßnahme ab. Eine zusätzliche Beschwerdegebühr gibt es nicht. Daher geht m.E. die Kostengrundentscheidung ins Leere.

Weitere Einzelh. in meinem RVG-Kommentar oder in meinen Beiträgen zur Nr. 4142 VV RVG (finden Sie im Volltext auf meiner HP).“

Der Kollege war nicht zufrieden, was ich verstehen kann. Es ist aber leider so.

Den in der Antwort erwähnten Beitrag findet man hier: Zusätzliche Verfahrensgebühren Nrn. 4142/5116 VV – ein weiteres Update (aus AGS 2024, 193). Und das Ganze natürlich auch <<Werbemodus an>> ausführlich bei Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 7. Aufl. 2026, den man hier bestellen kann. <<Werbemodus aus>>.

Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren gibt es bei erfolgreicher Beschwerde?

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Und dann habe ich noch die Abrechnungsfrage, und zwar heute Folgendes:

„Liebe KollegInnen,

das Landgericht hat meiner Beschwerde abgeholfen. Der Beschluss des Amtsgerichts mit dem zur Sicherung der Einziehung des Wertes des Taterlangten der Vermögensarrest in Höhe von 40.000,00 € in das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Beschuldigten angeordnet wurde, aufgehoben.

Neben den Kosten des Beschwerdeverfahren wurden auch die notwendigen Auslagen der Staatskasse auferlegt.

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen, welche RVG Tatbestände geltend gemacht werden können? Ich kann hierzu nichts finden. Mit der Mandantschaft habe ich Stundenhonorar vereinbart, daher habe ich mir vorher keine Gedanken darüber gemacht.

Vielen Dank!“

Lösung zu: Welchen Wert setze ich für die Einziehung eines „Cannabiskoffers“ an?

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Am Freitag hatte ich die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Welchen Wert setze ich für die Einziehung eines „Cannabiskoffers“ an? zur Diskussion gestellt.

Hier meine Antwort:

„Der BGH sagt: Null, ob der BGH das „immer so schön“ sagt, ist eine andere Frage .

Rechtsprechung hier: ABC der Gegenstandswerte in Straf- und Bußgeldverfahren, in AGS 2024, 242.

Neueres gibt es nicht.“

Und natürlich sind die Fragen auch behandelt beu <<Werbemodus an>> bei Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 7. Aufl. 2026, den man hier bestellen kann. <<Werbemodus aus>>.