TOA II: Ernsthaftes Bemühen um Wiedergutmachung, oder: Objektiver Beurteilung des gezahlten Betrages

Und dann habe ich als zweite Entscheidung das BGH, Urt. v. 05.02.2025 – 6 StR 245/24. Es geht um eine Verurteilung wegen besonders schwerer Vergewaltigung. Das LG hatte aufgrund folgender Feststellungen und Wertungen die Voraussetzungen eines Täter-Opfer-Ausgleichs gemäß § 46a Nr. 1 StGB bejaht: „a) Der Angeklagte habe die Tat teilweise gestanden und sich bei […]

Ergänzung einer unvollständigen Kostenentscheidung?, oder: Bei Gehörsverstoß ist das möglich

Und dann als zweite Entscheidung eine richtige Entscheidung, zwar nicht zu Gebühren, aber damit zusammenhängend, nämlich zur Frage der Reparatur einer (unrichtigen) Kostenentscheiung. Grundsätzlich kann eine (unrichtige) Kostenentscheidung in einem verfahrensabschließenden (strafverfahrensrechtlichen) Beschluss nicht ergänzt bzw. korrigiert werden. Das OLG Zweibrücken weist im OLG Zweibrücken, Beschl. v. 15.04.2025 – 1 ORs 1 SRs 5/24 – […]

StGB II: Nachstellung/Stalking = räumliche Nähe, oder: „Wiederholtes“ Nachstellen = mehrfache Handlungen

Die zweite Entscheidung kommt vom OLG Hamm. Das hat im OLG Hamm, Beschl. v. 08.04.2025 – III-5 ORs 9/25 – zu den Feststellungen bei einer Verurteilung nach § 238 Abs. 1 Nr. 1 StGB – Nachstellung/Stalking – Stellung genommen. Der Angeklagte ist von AG/LG wegen Nachstellung in Tateinheit mit Bedrohung in vierzehn Fällen  und wegen Nachstellung […]

Pflichti I: Pflichtverteidiger- und Beistandwechsel, oder: Pauschale Vorwürfe, Differenzen, Absprache

Am Osterdienstag gibt es dann einige Entscheidungen zu Pflichtverteidigungsfragen. Heute hat insgesamt der BGH das Übergewicht 🙂 . Und ich beginne dann gleich mit Entscheidungen zum Pflichtverteidigerwechsel, und zwar mit folgenden Entscheidungen, wovon ich den BGH, Beschl. v. 20.03.2025 – StB 11/25 – zur Lektüre empfehle, weil er die zu behandelnden Fragen sehr schön zusammenfaßt: […]

Pauschgebühr I: Mal wieder „den Igel in der Tasche“, oder: 6,11 EUR/Stunde sind zumutbar

Heute dann am Gebührenfreitag zwei Entscheidungen zur Pauschgebühr, und zwar einmal für den Wahlanwalt, also § 42 RVG, und einmal für den bestellten Beistand des Nebenklägers, also § 51 RVG, und zwar jeweils für Tätigkeiten im Revisionsverfahren. „Pauschgebühr“? Der ein oder andere wird sich sagen: Ja, da war doch mal was. Richtig. Früher gab es […]