Beim OLG Bamberg war ein Klageerzwingungverfahren wegen eines durch Unterlassen begangenen Betruges – Täuschung durch unterlassene Aufklärung – anhängig. Das OLG Bamberg, Beschl. v. 08.03.2012 – 3 Ws 4/12 hat den Antrag als unzulässig verworfen. Zur Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags wegen Betrugs durch Unterlassen im Rahmen gegenseitiger Rechtsgeschäfte gehöre auch der substantiierte Vortrag von Tatsachen, aus denen sich im Sinne der §§ 263 Abs. 1 i.V.m. 13 Abs. 1 StGB erhebliche Aufklärungspflichten des Beschuldigten ergeben können. Und daran fehlte es im Beschluss.
Schlagwortarchiv: Betrug
Muss der Strafrichter Sozialrecht können?
Die Frage: „Muss der Strafrichter Sozialrecht können?“ muss man. m.E. mit „Ja“ beantworten, wenn man OLG Hamm, Beschl. v. 16.02.2012 – III-5 RVs 113/11 in der Praxis umsetzt. Denn der 5. Strafsenat des OLG Hamm verlangt, wenn einem Angeklagten vorgeworfen wird, staatliche Sozialleistungen betrügerisch erlangt zu haben, dass die tatrichterlichen Entscheidungsgründe in nachvollziehbarer Weise zu erkennen geben müssen, dass und inwieweit auf die angeblich zu Unrecht bezogenen Beträge nach den sozialhilferechtlichen Bestimmungen tatsächlich kein Anspruch bestand.
Im Rahmen der getroffenen Feststellungen darf sich das erkennende Gericht dabei auch nicht mit dem Hinweis begnügen, dass die Rückzahlungspflicht des Angeklagten bestandskräftig festgestellt sei. Eine Verurteilung nach § 263 StGB wegen betrügerisch erlangter öffentlicher Leistungen setze regelmäßig voraus, dass der Tatrichter selbst nach den Grundsätzen der für die Leistungsbewilligung geltenden Vorschriften geprüft hat, ob und inwieweit tatsächlich kein Anspruch auf die beantragten Leistungen bestand.
Wer ma so einen Bescheid über öffentliche Leistungen gesehen hat, kann den Tatrichtern da nur viel Spaß wünschen. Und: Für die Revision schlummern da natürlich eine ganze Reihe von Angriffspunkten.
Nochmals – (auch) für Zivilisten: Unrichtige Tatsachen im Mahnbescheidsantrag
Ich hatte vor einiger Zeit über OLG Celle, Beschl. v.v 0.11.2011 – 31 Ss 29/11 – berichtet (vgl. hier), in dem es um die Frage ging, wie sich derjenige strafbar macht, der in einem Mahnbescheidsantrag unrichtige Tatsachen erklärt.
Mit der Problematik befasst sich inzwischen auch der BGH, Beschl. v. v. 20.12.2011 – 4 StR 491/11. Dieser geht davon aus, dass bei bewusster Geltendmachung einer nicht bestehenden Forderung wegen der eingeschränkten Prüfungspflicht des Rechtspflegers eine Strafbarkeit wegen vollendeten Betruges anzunehmen ist, wenn der Mahnbescheid erlassen wird. Der BGH geht aber davon aus, dass das jedoch nur für den manuellen Erlass von Mahnbescheiden gelten kann. Bei einer Bearbeitung im automatisierten Verfahren (§ 689 Abs. 1 S. 2 ZPO) fehle es an dem für die Vollendungsstrafbarkeit notwendigem Irrtumssubjekt einer natürlichen Person. Bei entsprechender Tätervorstellung kommt daher allenfalls ein versuchter Betrug in Betracht.
(Kostenfreies) Selbstbedienungstanken – Unterschlagung – Betrug – Diebstahl – was ist es?
Das LG hatte den Angeklagten,wegen Unterschlagung beim Selbstbedienungstanken verurteilt. Der Angeklagte hatte „seinen Pkw in allen diesen Fällen mit amtlichen Kennzeichen versehen, die er zuvor entwendet hatte, „damit er unerkannt ohne zu bezahlen tanken konnte“. Entsprechend dieser Absicht hat er anschließend in sechs Fällen getankt, wobei die Strafkammer zum ersten dieser Fälle (Tat 3) ausdrücklich mitteilt, dass nicht festgestellt werden konnte, ob die in der Tankstelle allein anwesende Kassiererin „den Vorgang bemerkt hat“.
Der BGH, Beschl. v. 10.01.2012 – 4 StR 632/11 sagt: Ist das Bestreben des Täters beim sog. Selbstbedienungstanken von Anfang an darauf gerichtet, das Benzin an sich zu bringen, ohne den Kaufpreis zu entrichten, so macht er sich grundsätzlich nicht des Diebstahls oder der Unterschlagung, sondern des (versuchten) Betruges schuldig.
Wochenspiegel für die 31. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand
Wir berichten über:
- das beherrschende Thema der letzten Tage, nämlich die 3.000 € Schadenersatz für M. Gäfgen wegen der Folter, vgl. u.a. hier, hier, hier, hier, hier, und hier, zum Teil m.w.N.,
- das Dauerthema Kachelmann, das die Blogs immer noch und immer wieder beschäftigt, vgl. auch hier,
- Probleme der Kollegin Braun mit in ihrem Namen unternommenen Betrugsversuchen, vgl. auch hier, hier und hier,
- eine etwas eigenartigen Betrugsverdacht,
- das Masseninkasso eines Kollegen und den AnwGH NRW,
- die Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei,
- das Fahrradfahren auf dem Bürgersteig – in MS gar nicht so selten :-),
- die unverzügliche Aufforderung zur MPU,
- das GEZ-Gebühren befreite Seniorenbeförderungsauto,
- und dann war da noch der Arbeitsunfall (?) auf der Dienstreise.
