Monatsarchiv: Juli 2010

Hafturlaub für Beschaffung wichtiger Unterlagen zu gewähren

Die Beschaffung wichtiger Unterlagen für das Finanzamt, die nicht durch Schriftverkehr zu erhalten sind, stellt nach Auffassung des OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27.05. 2010 – 1 Ws 103/10 Vollz. regelmäßig einen wichtigen Grund für Gewährung von Urlaub oder Ausgang im Sinne des Strafvollzugsgesetzes dar.

Allein dieser Umstand muss aber nicht zwingend zu der Gewährung von Sonderurlaub führen, vielmehr besteht insoweit nur ein Anspruch des Gefangenen auf  messensfehlerfreie Entscheidung der Justizvollzugsanstalt hierüber. Wird der Zeitaufwand für die Beschaffung der Unterlagen auf 30-40 Stunden geschätzt, erscheint es aber sogar möglich, den Gefangenen auf die Inanspruchnahme seines Regelurlaubes zu verweisen, da dieser der Wiedereingliederung des Gefangenen in die Gesellschaft dienen soll und es von dem Gefangenen zu erwarten ist, dass er während des Regelurlaubs – wie jeder andere Bürger auch – normale und alltägliche geschäftliche Angelegenheiten wie die Erstellung einer Steuererklärung erledigt.

Eine Schlacht gewonnen, aber nicht den Krieg…

…hat der Verteidiger, wenn er im Strafverfahren erfolgreich ein Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den in § 81a Abs. 2 StPO enthaltenen Richtervorbehalt geltend gemacht und durchgesetzt hat. Denn nach dem Strafverfahren eröffnet sich ggf. der nächste Kampfschauplatz, und zwar auf dem Gebiet der Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde. Auch da wird ggf. um die Verwertbarkeit der Blutprobe gestritten (werden müssen).

Allerdings: Der Erfolg ist hier noch schwerer bzw. der Weg noch steiniger und noch seltener erfolgreich. Das gilt vor allem, nachdem man die dazu vorliegende verwaltungsrechtliche Rechtsprechung inzwischen als h.M. dahin zusammenfassen kann, dass diese keine Bedenken gegen die Verwertbarkeit hat. Keine Einheit der Rechtsordnung und andere Zielsetzung der Verfahren, das sind die Hauptargumente. Zu dem Ganzen jetzt vor kurzem auch der VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.06.2010 – 10 S 4/10, der die altbekannten Argumente wiederholt, allerdings etwas mehr Futter an die Argumentation tut als bislang die anderen OVGs (vgl. OVG Koblenz, BA 2010, 264; OVG Lüneburg, BA 2008, 416 = VRR 2008, 396; zfs 2010, 114 = DAR 2010, 221 = VRR 2010, 159; NJW 2010, 1621 = zfs 2010, 295).

Sänk ju vor travelling wis Deutsche Bahn

„Andere Ansicht“ berichtet gerade darüber, dass die Hitze bei der Deutschen Bahn zur Evakuierung von Fahrgästen geführt hat.

Da werde ich dann doch schmerzlich an meine Erlebnisse vom vergangenen Freitag mit der DB erinnert, zwar keine Evakuierung, aber:

  • Geplante Abfahrt in Leipzig: 16.51 Uhr. Der ICE nach Berlin kommt mit ca 15 – 20. Minuten Verspätung, aus denen „wegen des hohen Fahrgastaufkommens“ locker ca. 25 werden. Hintergrund: In dem nach Berlin weiterfahrenden Zugteil war in einem Waggon die Klimaanlage ausgefallen :-). Die dort sitzenden Fahrgäste waren umgesetzt worden in einen anderen Zugteil, der jedoch in Leipzig blieb, so dass sie jetzt wieder umziehen mussten (in den Wagen ohne Klimaanlage :-().
  • Dann gemächliche (warum eigentlich bei den Preisen?) Fahrt nach Leipzig, ohne Halt in Wittenberg, aber dafür in Bitterfeld und Dessau (in Dessau die Mitteilung, dass die Austrittsstufen nicht ausgefahren werden können; warum hält man dann da?).
  • Weiterhin langsames Vorkämpfen von Bahnhof zu Bahnhof, Verspätung inzwischen mehr als 60 Minuten, was dazu führt, dass die Erstattungsanträge verteilt werden. Allgemeiner Heiterkeit, als man sieht, dass die etwa 75 cm lang sind. Es lebe die heilige Bürokratia. Von den Toiletten ist etwa jede zweite geschlossen/defekt. Klimaanlage schafft die Hitze nur mühsam.
  • Mitteilung: Wir halten nicht in Südkreuz (eine Mitfahrerin ruft zum 3. Mal ihren inzwischen leicht genervten Ehemann an, um das Abholen umzuorganisieren).
  • Zur allgemeinen Erheiterung trägt der Schaffner vor der Ankunft in Berlin HBF Anschlüsse vor, die bereits mehr als eine Stunde zurückliegen.
  • Mein erster Anschluss in Berlin HBF tief ist weg, mein zweiter Anschluss in HBF hoch wackelt, aber vielleicht bekomme ich ihn noch. Dann nur max. 60 Minuten später in MS. Nein, der DB gelingt es, auch den Anschluss noch zu verpassen :-(, also geht es erst planmäßig um 19.50 Uhr – Richtung Westen.
  • Der ICE kommt aber mit 15 Minuten Verspätung in Berlin HBF an: Folge: Der Anschluss zum Reginalverkehr von Hamm, wo ich umsteigen muss, nach MS, klappt nicht. Da stehen nur 11 Minuten zur Verfügung. Aber: Vielleicht habe ich ja Glück und der Anschlusszug ist – wie immer – fahrplanmäßig zu spät (von der Schaffnerin erfährt man jetzt erstmals den Grund für das Chaos: Acht (!!) Personenschäden, „normal/Tag sind drei; warum sagt man das nicht eher?).
  • In Spandau wartet der ICE 10 Minuten länger als üblich, um den Fahrgästen, die im falschen Zugteil sitzen (einmal Ri Oldenburg, einmal Ri Köln) und die 10-malige Ansage in Berlin HBF nicht gehört oder beachtet haben, die Möglichkeit zum Umsteigen zu geben.
  • In Wolfsburg erhalten wir keine Einfahrt für den fahrplanmäßigen Halt, weil das Gleis noch von dem dort außerplanmäßig haltenden ICE Richtung FFM besetzt ist.
  • Zwischendurch auf dem Weg nach Hamm immer mal wieder Baustellen. Verspätung inzwischen satte 25 Minuten (also nichts mit: Wir holen das wieder raus).
  • Damit ist der Anschluss in Hamm sicher weg und die Wartezeit dort beträgt rund 70 Minuten auf den nächsten fahrplanmäßigen  Zug nach MS um 00.10 Uhr, denn natürlich ist an einem Freitagabend die Anbindung nach MS „ausgedünnt“.
  • Also auf Vorschlag des Schaffners (netter Kölsche Jong mit einem vortrefflichen Englisch) Weiterfahrt nach Dortmund und dort umsteigen in die Eurobahn. Die fährt an sich um 23.35 Uhr, heute aber um 23.40, und wartet auf jeden Fall. Vorsichtige Frage: Wirklich? Antwort: Sicher.
  • In Dortmund dann Wechsel von Bahnsteig 11 zu Bahnsteig 21, dort dann die um 23.37 abfahrende Eurobahn erreicht (wenn ich sie nicht erreicht hätte, wäre es aber nicht schlimm gewesen, da noch ein ICE nach MS fuhr, der mit rund 50 Minuten Verspätung noch hinter uns hing).
  • Ankunft in MS dann nicht wie geplant: 22.30 sondern 00.30 Uhr.

„Sänk ju vor travelling wis Deutsche Bahn“ oder: Warum ist ein solches Verhalten eigentlich nicht strafbar? Wenn ich Uni-Professor wäre, würde ich das – glaube ich – mal als Klausur geben.

Erwischt: Der Polizeipräsident auf der falschen Seite

Es ist zumindest „unschön“ bzw. peinlich, was die „Westfälischen Nachrichten“ in ihrer Wochenendausgabe vom 10./11.07.2010 über den münsteraner Polizeipräsidenten Wimber hier melden. Er steht der Behörde vor, die hier in Münster zwischendurch Radfahrer mit aller Strenge verfolgt. Ok, dabei geht es dann zwar allerdings um Rotlichtverstöße und Alkohol am Lenker, aber: Auch in kleinen Dingen sollte man Vorbild sein und vor allem: Immer auf der richtigen Seite stehen/fahren.