Monatsarchiv: Juli 2010

Immer wieder gern genommen :-), das Fahrtenbuch

Einer der verkehrsrechtlichen Dauerbrenner ist sicherlich die Fahrtenbuchauflage (§ 31a StVZO). Zu den Anordnungsvoraussetzungen hat sich jetzt noch einmal das VG Neustadt in seinem Urt. v. 15.06.2010 – 6 K 291/10 – gemeldet.

Dort hatte der Halter auf die Frage nach dem Fahrer nur mitgeteilt, dass es sich um einen Herrn XY aus Bukarest handele. Das hat dem Straßenverkehrsamt nicht gereicht, so dass eine Fahrtenbuchauflage erging. Mit seinem Rechtsmittel dagegen hatte der Halter beim VG Neustadt keinen Erfolg. Dieses hat unter Hinweis auf seinen Beschl. v. 06.08.2009 – 6 L 671/09.NW die Auflage als rechtmäßig angesehen. Da hatte das VG ausgeführt:

„…Bei der bloßen Angabe eines Namens und einer Stadt als Wohnort in Rumänien handelt es sich indessen nicht um derart konkrete und verlässliche Angaben, denen die Behörde hätte weiter nachgehen müssen. Vielmehr ist von einem Fahrzeughalter, der sein Fahrzeug an einen Dritten weitergibt, zu verlangen, dass er sich um überprüfbare Angaben zur Identität und Anschrift desjenigen bemüht, dem er sein Fahrzeug übergibt (OVG RP, Beschluss vom 20. Juni 2006 – 7 B 10654/06.OVG –). Nur dann, wenn er zuverlässige und konkrete Angaben über den Fahrer und dessen Anschrift zur Verfügung hat, kann seine Mitwirkung geeignet sein, zur Ermittlung des für den Verkehrsverstoß verantwortlichen Fahrers beizutragen…“

(zum Fahrtenbuch und zum VG Neustadt – allerdings in Zusammenhang mit einer anderen Problematik – vgl. auch hier).

Der Fußballwitz zum alsbaldigen Beginn der Saison

Nachdem die Fußball-WM sich nun mit Riesenschritten dem Ende nähert, nähert sich der Beginn der „normalen“ Fußballsaison. Dazu passt dann ganz gut dieses Witzchen (entnommen hier) :

„Der Ehemann zu seiner Frau, als er gerade den Fernseher anschaltet: „Möchtest Du noch etwas sagen, bevor die Fussballsaison anfängt?“ 🙂 🙂

Kein Schmerzensgeld für angeblichen Missbrauch im Beichtstuhl

dpa meldet am 06.07.2010: Eine angeblich als Kind in einem Beichtstuhl in Würzburg sexuell missbrauchte Frau bekommt kein Schmerzensgeld. Das hat die Zivilkammer des Landgerichts Würzburg am Dienstag entschieden. Die Ansprüche seien verjährt, erklärte der Anwalt des Bistums Würzburg, das die heute 49-Jährige auf 250.000 Euro verklagt hatte. Die Frau behauptet, ein katholischer Priester habe sich vor rund 40 Jahren zweimal wöchentlich in dem Beichtstuhl an ihr vergangen. Der angebliche Kinderschänder konnte aber nie gefunden werden. Auch für die Existenz des Beichtstuhls fehlen Beweise. Das Bistum hat stets alle Vorwürfe zurückgewiesen. Entscheidung vom 06.07.2010,  61 O 1534/06. Volltext würde mich mal interessieren. Mal sehen, ob man da dran kommt.

Nebenwirkungen der Fußball-WM, oder: Die Fußball-WM aus der Sicht des Steuerberaters

Durch den mir gestern zugegangenen NWB-Newsletter bin ich auf die „Nebenwirkungen der Fußball-WM“ aufmerksam geworden, die ich dann doch einem größeren Publikum nicht vorenthalten möchte. Ganz nett, wenn man die Fußball-WM mal aus der Sicht eines Steuerberaters sieht.

Wann kommt die Vollstreckung der ausländischen Geldsanktionen denn nun wirklich?

Seit einigen Tagen wird an verschiedenen Stellen über die Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen berichtet (vgl. hier, hier , aber auch hier).

Tenor dieser Berichterstattung ist im Wesentlichen: Die Vollstreckung kommt, und zwar am 01.10.2010. M.E. ist dazu anzumerken: Ja, die Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen kommt wohl. Das Gesetz ist im Bundestag am 08.07.2010 beschlossen worden (vg. das Protokoll der BT-Sitzung Nr. 55, S. 182 ff.), aber es kommt wohl nicht zum 01.10.2010. Der Gesetzgeber geht selbst davon aus, dass man es bis dahin mit der Umsetzung wohl nicht mehr schafft (vgl. S. 7 BT-Drucksache 17/2458). Daher hat man die feste Inkraftretensregelung und auch die Stichtagsregelung gestrichen.

Auch an einer anderen Stelle ist eine für die Praxis wesentliche Änderung erfolgt. Die Frage der Halterhaftung war bislang als ein fakultatives Bewilligungshindernis ausgebildet. Davon ist man – wohl aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken, die im Gesetzgebungsverfahren laut geworden sind – abgewichen und hat daraus jetzt einen zwingenden Ablehnungsgrund gemacht. Das entschärft das Ganze ein wenig, wird aber sicherlich nicht verhindern, dass wahrscheinlich trotzdem das BVerfG das letzte Wort über das neue Gesetz sprechen wird.

Ob es bei den Änderungen sinnvoll ist, „den Kommentar zum Gesetzesentwurf“ herauszubringen, wie Nomos es Ende des Monats offenbar will (vgl. hier), erscheint mir zumindest diskussionswürdig. Etwas Geduld wäre sicherlich angebracht. Denn man sieht, dass es noch Änderungen gegeben hat und zudem weiß man ja nie, welches Schicksal dieses Gesetz im Bundesrat erlebt. Denn schließlich haben wir dort in Kürze neue Mehrheitsverhältnisse und die SPD hat im Bundestag gegen das Gesetz gestimmt.