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Die „Fortentwicklung“ der StPO ist durch den Bundesrat, oder: Demnächst gibt es dann ein Ebook…

Ich habe ja schon mehrfach über das „Gesetz zur Fortentwicklung der StPO u.a.“ berichtet (zuletzt hier: Die “Fortentwicklung der StPO” im Bundestag, oder: Nachts um 00.20 Uhr in Berlin, früher dann schon Nach der “Effektivierung” und der “Modernisierung” kommt die “Fortentwicklung” der StPO, oder: Warum? und Aktueller Stand der “Fortentwicklung der StPO” oder: “Mehr, mehr, mehr schrie der kleine Häwelmann”).

Den Bundestag hat das Gesetz am 10./11.06.2021 passiert (anders kann man das Gesetzgebungsverfahren nicht bezeichnen). Das Gesetz musste dann, da es zustimmungsbedürftig ist, noch durch den Bundesrat. Das ist gerade passiert. Der Bundesrat hat zugestimmt, ohne Aussprache usw. – wie nicht anders zu erwarten.

Damit werden dann in Kürze die Änderungen in der StPO in Kraft treten, wobei ich hier nur auf folgende wesentliche Neuerungen hinweise:

  • Es wird einen neuen § 95a StPO geben, der eine „heimliche Beschlagnahme“ erlauben wird.
  • In § 99 Abs. 2 StPo wird ein neues „Auskunftsverlangen“ eingeführt.
  • Durchsuchungen (§ 104 StPO) zur Nachtzeit werden erleichtert/erweitert.
  • Der Tatbestandskatalog bei der Telefonüberwachung (100a StPO) und der Onlinedurchsuchung (§ 100b StPO) ist erweitert/verschärft worden.
  • Als neue Fahndungsmaßnahme wurde ein neuer § 163g StPO eingeführt, der eine „Automatische Kennzeichenerfassung“ vorsieht.
  • Die Revsionsbegründungsfrist des § 345 StPO wird in Verfahren, in denen die Urteilsabsetzung lange gedauert hat, verlängert.

Das ist m.E. in einem Überblick das Wesentliche aus dieser unnötigen Gesetzesänderung.

Ich hatte ha schon darauf hingewiesen und wiederhole hier noch einmal: Zu den Änderungen wird es – wie auch schon zu den beiden letzten StPO-Änderungen – Effektivierung und Modernisierung – ein Ebook von mir geben, und zwar: „Fortentwicklung der StPO u.a. Die Änderungen in der StPO 2021 – ein erster Überblick. Das wird nach Inkrafttreten des Gesetzes als PDF „ausgeliefert“. Preis: 27 EUR. Man kann das Ebook natürlich jetzt schon auf meiner HP vorbestellen, und zwar hier auf der Bestellseite.

Keine Zustimmung hat es übrigens für für zusätzliche Befugnisse der Bundespolizei gegeben. Der Bundestag hatte zusätzliche Rechtsgrundlagen für Ermittlungsmaßnahmen beschlossen, und zwar Regelungen zur Überwachung der Telekommunikation, zur Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten und zum Einsatz technischer Mittel gegen gegen fernmanipulierte Geräte. Die Änderungen werden dann Wahrscheinlich in den Vermittlungsausschuss gehen.

Bei Rot mit dem Fahrrad über die Ampel – demnächst 60 € ?

entnommen wikimedia.org Creative-Commons-Lizenz „CC0 1.0 Verzicht auf das Copyright“

entnommen wikimedia.org
Creative-Commons-Lizenz „CC0 1.0 Verzicht auf das Copyright“

Zum „Fietsappel“ (vgl.:“Fietsappel”, oder: Ein Apfel voller Fahrräder… ) passt ganz gut  der Hinweis auf eine Initiative der Bundesländer in der Bundesratssitzung vom 11.04.2014 . Die Länder fordern über redaktionelle Änderungen und Klarstellungen hinaus die Aufteilung der Bußgeldkatalognummern zur Nichtbefolgung eines roten Lichtzeichens. Neben Verstößen durch Kfz-Führer sollen Verstöße durch Radfahrer eigenständig aufgeführt werden. Sollten Radfahrer zukünftig bei Rot über eine Ampel fahren, soll das nach dem Willen der Länder künftig 60 statt 45 € Bußgeld kosten. Unter anderem mit dieser Änderung stimmte der Bundesrat einer Verordnung der Bundesregierung zu. Die Bundesregierung muss nunmehr entscheiden, ob sie die Verordnung mit den Änderungen in Kraft setzen wird. Vgl. dazu den Beratungsvorgang 78/14.

Na, wenn das durchkommt, wird es hier in Münster aber höhere Bußgelder rasseln :-).

Heute im Bundesrat: Was passiert mit den TOP 23 und 24? Das RVG auf der Kippe?

© angelo sarnacchiaro – Fotolia.com

Die Stunde der Entscheidung zum 2. KostRMoG naht. Heute steht nämlich die um 09.30 Uhr beginnende 910. Sitzung des Bundesrates an mit den beiden für die Anwaltschaft wichtigen TOP 23 und 24, nämlich

„TOP 23
Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG)“
mit dem Artikel 8, der Novellierung des RVG

und dem
„TOP 24
Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts“

Für beide gibt es die Beschlussvorlage 381/1/13, die das Schicksal dieser beiden Gesetzesentwürfe miteinander verknüpft hat und in der der Rechtsausschuss des Bundesrates dem Bundesrat empfiehlt den Vermittlungsausschuss anzurufen (Art. 77 Abs. 2 GG). Nähere Informationen, was passieren wird, gibt es nicht, so dass man also auf Spekulationen angewiesen ist. Passieren kann Folgendes:

  • Der Bundesrat ignoriert die Empfehlung seines Rechtsausschusses und lässt die Gesetz unverändert passieren, was wir schon alles erlebt haben, so z.B. im Sommer 2009 beim 2. OpferRRG und beim Verständigungsgesetz. Da sollte auch der Vermittlungsausschuss angerufen werden, was dann aber nicht geschehen ist. Dann ist alles gut (?) und die Gesetze „sind durch“.
  • Der Bundesrat folgt der Empfehlung und ruft den Vermittlungsausschuss an. Der tagt erst wieder am 26.06.2013 (vgl. hier). Eher passiert dann also nichts. Der Termin für das Inkrafttreten 01.07.2013 ist dann auf jeden Fall hinfällig, das Gesetz muss nämlich noch mal in die Gremien. Die nächste erreichbare Sitzung des Bundesrates ist am 05.07.2013. Wird vom Vermittlungsausschus eine Änderung vorgeschlagen, muss der Bundestag erneut beschließen (§ 77 Abs. 2 S. 3 GG). Letzte erreichbare Sitzung in dieser Legislaturperiode ist der 03.09.2013. Dann ist Schluss und wir erleben das Hin und Her in der nächsten Legislaturperiode ggf. erneut.
  • Der Bundesrat kann natürlich auch noch nach einem Vermittlungsausschussverfahren zustimmen (Art. 77 Abs. 2a GG). Aber auch das wird frühestens am 05.07.2013 möglich sein.

Fazit: Es bleibt/ist nach wie vor spannend. Und: Der Termin Inkrafttreten 01.07.2013, den ich eh schon für ambitioniert halte – aber er steht nun mal so im Gesetzesbeschluss des Bundestages – er wackelt ggf. ganz gehörig.

Nachtrag um 12.45 Uhr: Hier ein Interview von LTO mit der Bundesministerin für Justiz u.a. zu den Hintergründen der Anrufung des VA.

Nachtrag um 14.00 Uhr: Die Bombe ist geplatzt: Das 2. KostRMoG geht in den Vermittlungsausschuss – Und nun Frau Ministerin?

Gestern im Bundesrat: Punktereform jetzt (doch durch?

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So schnell und so anderes kann es gehen. Gestern hatte ich noch in der „Augsburger Allgemeinen“ gelesen, dass die Punktereform im Bundesrat möglicherweise kippt (vgl. dazu hier), da kommt gestern Nachmittag dann die PM 21/2013 aus dem Bundesrat, wonach die Geschichte doch ganz aussieht. Da heißt es:

 „Verbesserungen am neuen Punktesystem in Flensburg

Der Bundesrat hat heute die Vorschläge der Bundesregierung zur Reform des Verkehrszentralregisters in Flensburg beraten. Er sieht für das weitere Gesetzgebungsverfahren nur geringen Änderungsbedarf. Insbesondere möchte er die geplanten Tilgungsfristen für Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, um sechs Monate verlängern. Die übrigen Forderungen sind eher technischer Natur. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf eine Verringerung der Länderkosten, Verfahrensregeln, die Aufbewahrungsfristen für bestimmte Daten und Unterlagen im Zusammenhang mit Fahreignungsseminaren sowie Vereinfachungen bei der Registerführung.

Ziel des Gesetzentwurfs ist unter anderem eine Verbesserung der Transparenz durch vereinfachte Tilgungsregelungen für die Verkehrssünder-Punkte. Zudem soll er das bisherige Punktesystem insgesamt verständlicher und einfacher gestalten. Hierzu werden zum Beispiel nur noch Verstöße mit Punkten belegt, die die Verkehrssicherheit gefährden. Zukünftig sind maximal nur noch drei Punkte – bisher sieben – pro Regelverstoß möglich. Allerdings ist die Fahrerlaubnis bereits bei acht statt bisher 18 Punkten zu entziehen.

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

Drucksache 799/12 (Beschluss)“

Tja, unverhofft kommt oft. Manchmal versteht man es aber nicht. Warum erst die Meldungen zum Kippen der Reform, wenn es dann doch wohl ohne Probleme abgelaufen iost.

Ob es allerdings „Verbesserungen“ am Punktesysetm sind, kann man sicherlich bezweifeln.

Heute im Bundesrat: Das Aus für die Punktereform?

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In der „Augsburger Allgemeinen“ lese ich gerade, dass nach den dort vorliegenden Informationen heute ggf. mit einer Ablehnung der von P. Ramsauer geplanten Punktereform im Bundesrat zu rechnen ist.

Nachdem diese schon auf dem 51. VGT viel Widerspruch gefunden hat (vgl. u.a. hier) , gibt es nun eine Beschlussempfehlung von zwei Ausschüssen des Bundesrates (vgl. hier die BR-Drucks.  799/1/12). Zumindest die des federführenden Verkehrsausschusses liest sich nicht so schön. Der hat an der Reform eine Menge zu meckern. Und dort heißt es dann:

„Der Bundesrat stellt fest, dass der vorliegende Gesetzentwurf dem Ziel, ein einfacheres, verhältnismäßigeres und transparenteres  System zu schaffen, nicht gerecht wird.

Es bleibt also spannend. Ein Selbstläufer ist die Reform jedenfalls nicht.