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Wuppertal, BAB 01 W/01-373,0/DO 100 ist eine eindeutige Tatortbeschreibung, – oder vielleicht doch nicht??

Manchmal ist man ja erstaunt, wie im Bußgelbescheid der Tatort beschrieben wird, so z.B.  Wuppertal, BAB 01 W/01-373,0/DO 100. Man fragt sich dann natürlich, ist das so eindeutig, dass damit die Informationsfunktion des Bußgeldbescheides erfüllt, dieser also wirksam ist, und damit seine Zustellung die Verjährung unterbrochen hat.

Das OLG Düsseldorf sagt im Beschluss vom 24.02.2010 – IV – 3 RBs 29/10 ja, aber: Zugleich schreibt das OLG aber, wie man es besser machen könnte. Nämlich:

„Indes wäre zur Verdeutlichung und zur Vermeidung formaler Einwände eine volltextliche Tatortbezeichnung zu bevorzugen, bei der die in die Kurzbezeichnung integrierte Messstellen- Nummer (hier: W/01-373,0/DO) unter Wegfall des Kürzels VV/01 nach Kilometerangabe und Fahrtrichtung aufgelöst wird (z. B. Wuppertal, Auto­bahn A 1, Kilometer 373,0, Fahrtrichtung Dortmund, 100 km/h).

Warum denn das, wenn es doch reicht.

Verschärfung der Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen im Bußgeldbescheid, so das OLG Hamm

Ganz interessant die Entscheidung des OLG Hamm v. 11.02.2010 – 3 Ss OWi 319/09. Danach ist die Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch des Bußgeldbescheides beim Vorwurf der Drogenfahrt nach § 24a Abs. 2 StVG nur wirksam, wenn sich dem Bußgelbescheid entnehmen lässt, dass bei der dem Betroffenen zur Last gelegten Fahrt eine Konzentration eines berauschenden Mittels vorgelegen hat, die eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit zumindest als möglich erscheinen lässt. Das OLG hat damit – soweit ersichtlich als erstes OLG – die Rechtsprechung der Obergerichte zum Umfang der Urteilsfeststellungen bei der Drogenfahrt nach § 24a Abs. 2 StVG auf den Bußgeldbescheid erstreckt. Man fragt sich allerdings, wieso das OLG für die im Grunde eindeutige Frage fast ein Jahr gebraucht hat. Jedenfalls ergeben sich aus dem Beschluss keine verfahrensrechtlichen Besonderheiten. Die Bußgeldbehörden werden sich darauf einstellen müssen.