Schlagwort-Archive: Drogenfahrt

Wochenspiegel für die 29. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand

Berichtenswert sind m.E.

  1. Natürlich hat der zweite „Blitzerbeschluss“ des BVerfG eine große Rolle gespielt, vgl. u.a. hier, hierhier, hier, hier und hier).
  2. Der Beck-Blog berichtet über eine mutige, m.E. zumindest angreifbare Entscheidung des AG Tiergarten.
  3. Eine Lanze für junge Richter(innen) bricht man hier.
  4. Mit der „Durchsuchung im Kinderzimmer“ befasst sich der LawBlog.
  5. Tipps zur Anhörung gibt der Schadenfixblog.
  6. Mit der Untersuchungshaft bei Bagatellstraftaten von Ausländern befasst man sich hier.
  7. Nochmals mit dem Richtervorbahlt befasste man sich hier.
  8. Auch die Drogenfahrt ist immer interessant, vgl. hier und hier.

Wochenspiegel für die 18.KW – oder wir schauen mal wieder über den Tellerrand

In der 18. KW waren folgende Beiträge interessant:

  1. Der Beck-Blog weist als Lesetipp auf den Aufsatz von Deutscher zum Fahrverbot in NZV 2010, 175 hin; der Link führt aber leider ins „Nirwana“.
  2. Mit der geplanten Erscheinenspflicht für Zeugen für Aussagen/Vernehmungen bei der Polizei und der Stellungnahme des DAV befasst sich ebenfalls der Beck-Blog, und zwar hier.
  3. Die „schönsten“ oder zumindest skurilsten Fälle schreibt immer das Leben; über einen solchen kann man hier nachlesen.
  4. Nach dem Lesen dieses Beitrags wird man sich das Trinken von Mate-Tee überlegen. 🙂
  5. Mit der Frage der Fluchtgefahr bei Bischof Mixa befasst sich der Beitrag: „Fluchtgefahr bei dem doch nicht„.
  6. In Berlin hat man besser Plastikgeld bei sich, denn sonst bekommt man im Verwarnungsfall Probleme mit dem Bezahlen, weil bar nicht mehr gern gesehen ist, vgl. dazu hier.
  7. Der Beck-Blog weist auf einige Entscheidungen des OLG Hamm zur Videomessung hin, über die wir z.T. auch schon berichtet hatten; vgl. zu den Volltexten hier, hier und hier. Eine Zusammenstellung der Rechtsprechung – Stand etwa Anfang 03/2010 – ist hier eingestellt.
  8. Eine heftige Diskussion (vgl. hier mit weiteren Nachweisen) hat es um die Länge oder zu lange Revisionsbegründungen gegeben, in die sich dann auch noch die Kollegin Braun eingeschaltet hat, mit der zutreffenden Feststellung: „Ob lang oder kurz, richtig sollte es sein„; vgl. auch noch hier.

OLG Hamm rüffelt erneut Justizverwaltung NRW – die zweite

Ich hatte am 30.04.2010 über die neue Entscheidung des OLG Hamm v. 30.03.2010 zum Richtervorbehalt berichtet, vgl. hier. Inzwischen habe ich den Volltext vorliegen und ihn hier eingestellt. Ganz interessante Entscheidung, in der der 3. Strafsenat einerseits an seiner Rechtsprechung zum nächtlichen richterlichen Eildienst festhält, andererseits aber ein Beweisverwertungsverbot ablehnt. Man kann sagen „derzeit noch“. Interessant ist die Entscheidung auch wegen der weiteren Ausführungen zu den Feststellungen zur Drogenfahrt.

Also: Lesen!

OLG Hamm, Beschl. v. 30.03.2010 – III-3 RVs 7/10

Auch OLG Braunschweig: Zeitnaher Konsum von Drogen vor Fahrtantritt erforderlich

Ich hatte ja am Freitag über die neuere Rechtsprechung der OLG zu § 24a Abs. 2 StVG – Stichwort Fahrlässigkeit – berichtet, vgl. hier. Dazu passt dann gut die Entscheidung des OLG Braunschweig v. 27.01.2010 – SS OWi 219/09,  die auch die Feststellungen einer zeitnahen Konsums fordert. Faustregel: Bei mehr als 24 Stunden zwischen Konsum und Fahrt, wird es mit der „Zeitnähe“ immer schwieriger.

KG: Fahrlässigkeitsvorwurf bei der Drogenfahrt – Schweigen ist Gold :-)

In der oberlandesgerichtliche Rechtsprechung gibt es derzeit eine Fülle von Entscheidungen, die sich mit der Frage der Fahrlässigkeit bei einer Drogenfahrt nach § 24a Abs. 2 StVG auseinandersetzen. Die OLG gehen davon aus, dass der Vorwurf des fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung berauschender Mittel im Hinblick auf die Wirkung von Cannabis zum Tatzeitpunkt nur dann erhoben werden kann, wenn der Konsum entweder nachgewiesener Maßen zeitnah erfolgt ist oder im Falle eines länger zurückliegenden Konsums weitere Umstände hinzutreten, die es für den Betroffenen erkennbar gemacht haben, dass die Wirkung des von ihm vor längerer Zeit genossenen Cannabis unter Umständen noch fortdauert. So jetzt (auch noch einmal) das KG in einem lesenswerten Beschluss v. 04.01.2010 – 3 Ws (B) 667/09.

Das KG arbeitet sehr schön die Prüfungsaufgaben für den Tatrichter heraus, aus denen der Verteidiger natürlich sehr schön Verteidigungsansätze ableiten kann. Da es letztlich immer auch darum geht, ob sonstige Umstände vorhanden sind, die auf einen zeitnahen Konsum schließen lassen bzw. aus denen gefolgert werden kann, dass der Betroffene die Wirkungsweise des Cannabis kannte, gilt: Schweigen ist – zumindest bei niedrigen Konzentrationen – Gold. Der Betroffene darf sich nicht vorschnell zum Beweismittel gegen sich selbst machen lassen.