Pflichti I: Mehrere/zusätzliche Nebenklägerbeistände?, oder: Keine Bestellung nach Rechtskraft
Und dann heute „Pflichti-Entscheidungen“. Zu der Thematik stelle ich zunächst den BGH, Beschl. v. 24.02.2025 – 5 StR 531/24 – vor. Es geht zwar nicht um einen Pflichtverteidiger, aber um einen Nebenklägerbeistand. Folgender Sachverhalt: Dem gegen den Beschuldigten B. geführten Sicherungsverfahren hatte sich der durch die Anlasstat Verletzte A. am 15.03.2024 wirksam als Nebenkläger angeschlossen […]
