Pflichti I: Mehrere/zusätzliche Nebenklägerbeistände?, oder: Keine Bestellung nach Rechtskraft

Und dann heute „Pflichti-Entscheidungen“. Zu der Thematik stelle ich zunächst den BGH, Beschl. v. 24.02.2025 – 5 StR 531/24 – vor. Es geht zwar nicht um einen Pflichtverteidiger, aber um einen Nebenklägerbeistand. Folgender Sachverhalt: Dem gegen den Beschuldigten B. geführten Sicherungsverfahren hatte sich der durch die Anlasstat Verletzte A. am 15.03.2024 wirksam als Nebenkläger angeschlossen […]

Pauschgebühr II: BGH ist großzügiger mit der Revision, oder: Geht doch!

Und hier dann die zweite Pauschgebührentscheidung. Ich hatte ja heute morgen in meinem Beitrag zu der „Igel-Entscheidung“, dem OLG Braunschweig, Beschl. v. 14.02.2025 – 1 AR 15/24, bereits darauf hingewiesen (siehe hier: Pauschgebühr I: Mal wieder „den Igel in der Tasche“, oder: 6,11 EUR/Stunde sind zumutbar), dass der BGH manchmal „großzügiger“ mit der Gewährung von […]

Pflichti I: Auswechselung des Nebenklägerbeistands, oder: Aufhebung der Bestellung nach Haftentlassung

Und heute dann „Pflichti-Entscheidungen“ bzw. auch Entscheidungen zu Beiständen bei der Nebenklage und im Auslieferungsverfahren. Ich beginne mit Auswechselungs- bzw. Aufhebungsentscheidungen. Da stelle ich aber (auch) jeweils nur die Leitsätze vor. Zunächst kommt der BGH, Beschl. v. 27.01.2025 – 2 StR 454/24  – zur Auswechselung des Beistands eines Nebenklägers. Da bestätigt der BGH die dazu […]

StGB II: Nebenklägerin im „dissoziativen Zustand“, oder: „Nein heißt Nein“ oder: „Nur Ja heißt ja“

Die zweite Entscheidung kommt mit dem BGH, Beschl. v. 03.04.2024 – 6 StR 5/24 – ebenfalls vom BGH. Zu entscheiden hatte der über die Revision eines Angeklagten gegen ein landgerichtliches Urteil, mit dem der Angeklagte u.a. wegen Vergewaltigung verurteilt worden war. Dem lag folgenden Sachverhalt zugrunde: „Nach den Feststellungen des LG trafen sich der Angeklagte […]

Pauschgebühr, hier für den Nebenklägerbeistand, oder: Falscher Maßstab und unzulässige Kompensation

Heute dann Gebührentag. Und an dem stelle ich mal wieder drei Entscheidungen zur Pauschgebühr (§ 51 RVG) vor. Ja, die gibt es noch. Obwohl: Das, was als Pauschgebühr von den OLG „gewährt“ wird, sind meist lächerliche Beträge. Ich beginne mit dem KG, Beschl. v. 28.11.2023 – 1 AR 17/22 – zur Pauschgebühr für den Nebenklägerbeistand. […]