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Heute im Bundesrat: Die Neuregelung zu § 81a Abs. 2 StPO

Auf der Tagesordnung der heute stattfindenden 875. Sitzung des Bundesrates steht als TOP 34: Entnahme von Blutproben, also die Neuregelung des § 81a Abs. 2 StPO, die von Niedersachsen eingebracht worden ist (vgl. hier).

Viel wird nicht dabei herauskommen, man wird die Vorlage an die Ausschüsse überweisen und dann wird man weitersehen. Mal sehen, was der Bundestag und was die Bundesregierung macht.

Wann kommt die Vollstreckung der ausländischen Geldsanktionen denn nun wirklich?

Seit einigen Tagen wird an verschiedenen Stellen über die Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen berichtet (vgl. hier, hier , aber auch hier).

Tenor dieser Berichterstattung ist im Wesentlichen: Die Vollstreckung kommt, und zwar am 01.10.2010. M.E. ist dazu anzumerken: Ja, die Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen kommt wohl. Das Gesetz ist im Bundestag am 08.07.2010 beschlossen worden (vg. das Protokoll der BT-Sitzung Nr. 55, S. 182 ff.), aber es kommt wohl nicht zum 01.10.2010. Der Gesetzgeber geht selbst davon aus, dass man es bis dahin mit der Umsetzung wohl nicht mehr schafft (vgl. S. 7 BT-Drucksache 17/2458). Daher hat man die feste Inkraftretensregelung und auch die Stichtagsregelung gestrichen.

Auch an einer anderen Stelle ist eine für die Praxis wesentliche Änderung erfolgt. Die Frage der Halterhaftung war bislang als ein fakultatives Bewilligungshindernis ausgebildet. Davon ist man – wohl aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken, die im Gesetzgebungsverfahren laut geworden sind – abgewichen und hat daraus jetzt einen zwingenden Ablehnungsgrund gemacht. Das entschärft das Ganze ein wenig, wird aber sicherlich nicht verhindern, dass wahrscheinlich trotzdem das BVerfG das letzte Wort über das neue Gesetz sprechen wird.

Ob es bei den Änderungen sinnvoll ist, „den Kommentar zum Gesetzesentwurf“ herauszubringen, wie Nomos es Ende des Monats offenbar will (vgl. hier), erscheint mir zumindest diskussionswürdig. Etwas Geduld wäre sicherlich angebracht. Denn man sieht, dass es noch Änderungen gegeben hat und zudem weiß man ja nie, welches Schicksal dieses Gesetz im Bundesrat erlebt. Denn schließlich haben wir dort in Kürze neue Mehrheitsverhältnisse und die SPD hat im Bundestag gegen das Gesetz gestimmt.

Gesetz zur Effektivierung des Strafverfahrens – teilweise zu leicht befunden, oder?

Der Rechtsausschuss des Bundesrates befasst sich heute mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Effektivität des Strafverfahrens“, indem unter anderem eine Erscheinens- und Aussageverpflichtung für Zeugen bei der Polizei vorgesehen ist (BR-Drucksache 120/10). Wir hatten über dieses Vorhaben der Schwarz-gelben Koalition schon in Zusammenhang mit dem Koalitionsvertrag berichtet. Hierbei handelt es sich um eine Forderung, die schon mehrfach aus dem Bundesrat erhoben wurde. So entspricht der vorliegende Entwurf wörtlich den Gesetzesanträgen des Bundesrates in der Bundestagsdrucksache 14/6079 vom 16.05.2001 und in der Bundestagsdrucksache 16/3659 vom 30.11.2006 – und dies sogar einschließlich der Begründung.

Man fragt sich: Wieso wird das Strafverfahren eigentlich effektiver, wenn Zeugen bei der Polizei erscheinen und aussagen müssen? Und: Wie will man eigentlich die schwierigen Fragen der Zeugnis- und Aussage- bzw. Auskunftsverweigerung regeln. Wenn man sich die Rechtsprechung anschaut, haben ja schon ausgewachsene Kammer Schwierigkeiten, die Fragen des § 55 StPO richtig zu beantworten. Und das macht dann demnächst der vernehmende Polizeibeamte? Und wenn der Zeuge sich mit dem nicht einigen kann, geht es dann gleich in die Beugehaft?

Fazit: Abzulehnen. So übrigens auch der DAV; vgl. auch hier.

Bundesrat billigt Europäisches Geldsanktionengesetz

Der Bundesrat billigte am 05.03.2010 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 34/10), der auf einen EU-Rahmenbeschluss zurückgeht. Danach sollen im EU-Ausland verhängte Geldbußen und Geldstrafen auch in Deutschland eingetrieben werden können, wenn sie mehr als 70 EUR betragen. Davon werden vor allem Verkehrssünder betroffen sein.

Das Bundesamt für Justiz in Bonn soll dann für die Vollstreckung zuständig sein und dafür voraussichtlich um 99 Stellen aufgestockt. Das eingetriebene Geld soll dann in die Staatskasse fließen. Der Finanzausschuss des Bundesrates schlägt außerdem vor, dass die Bundesländer stärker von dem eingetriebenen Geld profitieren. Schließlich sei das Bundesamt für Justiz bei der Vollstreckung regelmäßig auf deren Amtshilfe angewiesen.

Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Bundesrates:

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung: BR-Drs. 34/10 (PDF)
Die Empfehlungen der beteiligten Ausschüsse: BR-Drs. 34/1/10 (PDF)

Die Stellunngnahmes des DAV finden Sie hier.

Quelle: LexisNexis, Redaktion Gesetzgebungsnews
Mitteilung vom 05.03.2010

Bundesrat beschließt Gesetzentwurf über Videokonferenzen in allen Gerichtsverfahren

Gerichtsverfahren sollen mit Hilfe von Videokonferenztechnik beschleunigt und wirtschaftlicher durchgeführt werden. Dies fordert der Bundesrat in einem am 12.02.2010 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren.

Im Einzelnen: Zeitgleiche Bild- und Tonübertragungen sollen zukünftig auch Abwesenden die Teilnahme an gerichtlichen Verhandlungen und Ermittlungsverfahren ermöglichen. Bisher ist dies hauptsächlich für Opferzeugen vorgesehen, denen die gleichzeitige Anwesenheit mit dem Täter im Gerichtssaal nicht zumutbar ist (§ 58a StPO). Zukünftig sollen jedoch auch andere Verfahrensbeteiligte, zum Beispiel Parteien, Anwälte, Dolmetscher und Sachverständige mittels Konferenzschaltung am Prozess teilnehmen können. Dies würde Reisekosten und Zeitaufwand vermindern und die Terminierung von mündlichen Verhandlungen und Erörterungsterminen erleichtern. In bestimmten Fällen könnte zukünftig auch auf die – teils aufwändige – persönliche Vorführung von Gefangenen im Rahmen der Strafvollstreckungsüberprüfung verzichtet werden.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Der Beschluss ist mit einem Gesetzentwurf deckungsgleich, den der Bundesrat bereits Ende Dezember 2007 dem Bundestag (BT-Drs. 16/7956) zugeleitet hatte. Dort ist er wegen des Ablaufs der 16. Wahlperiode jedoch nicht mehr abschließend behandelt worden.

Und wie ist es mit § 250 StPO?

Den Gesetzesantrag des Landes Hessen: BR-Drs. 902/09 (PDF)
Den Gesetzentwurf des Bundesrates: BT-Drs. 16/7956 (PDF)
Den Beschluss des Bundesrates: BR-Drs. 902/09(B) (PDF)