StPO II: Die Revision des Nebenklägers, oder: Mal wieder unzulässig
Die zweite Entscheidung des BGH, die ich vorstelle, der BGH, Beschl. v. 16.07.2019 – 4 StR 131/19, hat mal wieder eine Problematik aus dem schier unerschöpflichen Reservoir der Nebenklägerrevision zum Gegenstand. Verurteilt worden ist das Angeklagte wegen fahrlässigen Vollrauschs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Dagegen hat einer der Nebenkläger eine auf […]