Monatsarchiv: Juli 2010

Man könnte k……, wenn man das liest. Schon wieder Busemann zur Sicherungsverwahrung….

Das OLG Karlsruhe hat heute zwei langjährig in Sicherungsverwahrung Untergebrachte  entlassen (vgl. u.a. hier) und sich damit hinsichtlich der Umsetzung der Entscheidung des EGMR v. 17.12.2009 der wohl inzwischen h.M. in der obergerichtlichen Rechtsprechung angeschlossen. Nur das BVerfG scheint das anders zu sehen. Und natürlich, na, wer wohl. Richtig: JM Busemann aus Niedersachsen, der sofort mit einer PM reagiert hat, in der es heißt:

„Mit mehr als deutlichem Unbehagen“ hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann den am Donnerstag (15.07.2010) ergangenen Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe zur Kenntnis genommen, wonach ein wegen mehrfacher Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung Vorbestrafter aus der gerichtlich angeordneten Sicherungsverwahrung in die Freiheit entlassen wird, obwohl er Gutachten zufolge noch gefährlich ist. „Besonders fatal ist, dass der Betreffende angekündigt hat, sich jetzt in Niedersachsen aufhalten zu wollen“, sagte Busemann.

Der jetzt freizulassende Vergewaltiger sei zwar grundsätzlich der Führungsaufsicht, mit der bestimmte Verhaltensregeln auferlegt werden, durch die Strafvollstreckungskammer Freiburg unterstellt worden. „Es liegt aber noch kein entsprechender Beschluss vor. Deshalb sind jetzt die Polizei- und Justizbehörden in Niedersachsen gefordert, alle Anstrengungen zu unternehmen, um unsere Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Polizei und Justiz arbeiten eng zusammen. Der Freigelassene muss notfalls rund um die Uhr überwacht werden“, sagte Busemann. All das könne aber die Sicherungsverwahrung nicht ersetzen und sei für mehr als in einem Fall kaum zu schaffen.

Erneut zeige sich, dass in Fällen dieser Art die Sicherungsverwahrung, auch und gerade die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung, ein unverzichtbares Instrument sei, um die Bevölkerung vor gefährlichen Sexualstraftätern zu schützen. „Ich halte es für eine Zumutung, dass sich seit der Rechtskraft der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auf Bundesebene noch nichts Weiterführendes getan hat. An der niedersächsischen Rechtsauffassung halte ich fest. Trotz des EGMR-Urteils muss niemand freigelassen werden, der als weiterhin gefährlich eingestuft ist“, machte Busemann deutlich. Dies sei inzwischen auch durch die unabhängige niedersächsische Gerichtsbarkeit so bestätigt worden. „Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum die durch das EGMR-Urteil entstandene Situation bis zu einer Klärung durch das Bundesverfassungsgericht nicht in allen Bundesländern gleichermaßen eindeutig bewältigt wird“, so Busemann abschließend.“

Wenn man es liest, man könnte k……., aber es überrascht nicht mehr. Herr Busemann ist, was die SV angeht wohl ein richtiger Hardliner, der offenbar nicht begriffen hat, dass der Zug in Richtung Europa fährt und was von dort kommt, nun mal umzusetzen ist; egal ob es uns gefällt (mir gefällt auch nicht alles).

Sehr „schön“ auch diese Passage:

„Dies sei inzwischen auch durch die unabhängige niedersächsische Gerichtsbarkeit so bestätigt worden. „Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum die durch das EGMR-Urteil entstandene Situation bis zu einer Klärung durch das Bundesverfassungsgericht nicht in allen Bundesländern gleichermaßen eindeutig bewältigt wird“, so Busemann abschließend.“

Das impliziert doch: Nur unsere Justiz ist unabhängig und nur unsere Justiz macht es richtig. Alle andere machen es falsch. Da werden sich die (ehemaligen) Richterkollegen aber freuen, wenn sie das lesen.

Abschließend: Jetzt weiß ich endlich, warum Christin Wulff unbedingt Bundespräsident werden wollte. Das war der sicherste Weg von JM Busemann wegzukommen. 🙂 Und. Man will nicht glauben, dass Herr Busemann Rechtsanwalt ist/sein soll.

Einbruch in die JVA – die meisten wollen da doch raus

Am Dienstag (13.07.2010) war gemeldet worden (vgl. u.a. hier), dass es einen Einbruchsversuch in die JV Hannover gegeben hat. Darauf muss man ja erst mal kommen. Die meisten wollen da ja eher raus als rein 🙂 . Der Grund: Offenbar wollte – wie der JM Niedersachsen gerade in einer PM meldet – der JVA-Einbrecher vermutlich illegale Ware zurückholen. Man hat nämlich zwischen Zaun und Mauer Drogen gefunden.

In der PM heißt es:

Zu dem Einbruchsversuch in die JVA Hannover vom vergangenen Dienstag gibt es neue Erkenntnisse. Das hat das Niedersächsische Justizministerium am Donnerstag (15.07.2010) in Hannover mitgeteilt. „In dem zwischen Außenzaun und Mauer gelegenen Gelände ist bei intensiver Nachsuche durch JVA-Bedienstete ein Drogenpäckchen gefunden worden“, sagte ein Sprecher. Das lasse Rückschlüsse auf das Motiv des Täters zu. „Offenbar sollten die Drogen über Zaun und Mauer geworfen werden, um dann von Gefangenen während der Freistunde eingesammelt zu werden. Das ist misslungen. Die illegale Ware blieb zwischen Zaun und Mauer liegen“, so die Vermutung der Sicherheitsexperten des Justizvollzugs. Da die Drogen einen beträchtlichen Wert darstellen, gehe man davon aus, dass der vereitelte Einbruch dazu dienen sollte, sie wieder zurückzuholen. „Das ist die einzige vernünftige Erklärung für den Vorfall. Dass es sich um den Versuch einer Gefangenenbefreiung gehandelt hätte, ist dagegen äußerst unwahrscheinlich“, so der Ministeriumssprecher.

Divergenzvorlage zum BGH im Strafverfahren, wenn es um die Sicherungsverwahrung geht

Da habe ich gerade am 09.07.2010 zur Divergenzvorlage im Strafverfahren gebloggt (vgl. hier) und das noch als Frage gesehen, da muss ich heute feststellen: Die Divergenzvorlage ist längst da. Der Bundesrat hat am 09.07.2010 ein am 01.07.2010 vom Bundestag beschlossenes Gesetz zur Änderung des § 121 GVG gebilligt. Der lautet demnächst wie folgt – vgl. BT-Drs. 17/2350:

§ 121 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Will ein Oberlandesgericht bei seiner Entscheidung

  1. nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a oder Buchstabe b von einer nach dem 1. April 1950 ergangenen Entscheidung,
  2. nach Absatz 1 Nummer 3 von einer nach dem 1. Januar 1977  ergangenen Entscheidung oder
  3. nach Absatz 1 Nummer 2 über die Erledigung einer Maßregel der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung oder in einem psychiatrischen Krankenhaus oder über die Zulässigkeit ihrer weiteren Vollstreckung von einer nach dem 1. Januar 2010 ergangenen Entscheidung

eines anderen Oberlandesgerichtes oder von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes abweichen, so hat es die Sache dem Bundesgerichtshof vorzulegen.“

Damit dürften wir dann bald nach Inkrafttreten des Neuregelung eine Entscheidung des BGH bekommen, die hoffentlich Klarheit bringt.

Wenn schon Untreu(e) [eines Rechtsanwalts], dann aber möglichst mehrmals am selben Tag…

In dem der Entscheidung des BGH v. 19.05.2010 – 4  StR 182/10 zugrunde liegenden Sachverhalt hatte ein Rechtsanwalt Untreue gegenüber Mandanten in 110 (!!) Fällen begangen, indem er von einem Fremdgeldkonto Geld zum persönlichen Gebrauch abgehoben hatte. An mehreren Tagen war das mehrmals geschehen. Das LG hatte auch für diese Fälle Realkonkurrenz angenommen.

Der BGH füht dazu aus: Hebt ein Rechtsanwalt von einem Fremdgeldkonto an einem Tag mehrere Male Geld zum persönlichen Verbrauch ab oder veranlasst er an einem Tag mehrere Überweisungen von diesem Konto zu seinen Gunsten, stehen diese Untreuetaten jeweils in natürlicher Handlungseinheit. Denn in diesem Fall besteht ein derart unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang, dass das gesamte Handeln des Täters auch für einen Dritten objektiv als einheitliches zusammengehöriges Tun und auf einer einzigen Willensentschließung beruhend erscheint (§§ 52, 266 StGB).

Damit entfielen die jeweiligen Einzelstrafen. Ausgegangen ist das Verfahren für den RA aber wie das Horneberger Schießen: Der Erfolg hinsichtlich der Strafhöhe war „Null“, da der BGH wegen der Vielzahl der Fälle und der maßvollen Strafe ausschließen konnte, dass der Rechtsfehler Auswirkungen zu Lasten des Angeklagten hatte.

Kommt die Schilderwaldnovelle, oder: Wann reparieren wir den „Schildaschlamassel“?

Die 46. Änderungs-VO zur StVO und deren „Aufhebung“ durch den Bundesverkehrsminister in einem Handstreich (vgl. hier und hier) hat im April die Gemüter bewegt.

Gestern weisen die Verkehrsrechtsanwälte in ihrem Newsletter auf einen Beitrag in der „Legal Tribune online“ hin. Er heißt: „Schilderwald-Novelle Ein Minister erklärt die Welt – für nichtig. Schöne Überschrift, denn das kann er ja, der Herr Ramsauer. Markige Sprüche absetzen; haben wir gerade erst beim Hitzechaos der Bahn gesehen. Nur in der Sache, da hapert es dann. Mich erstaunt schon, dass das Ministerium nicht unverzüglich mit einer ReparaturVO gekommen ist, sondern das das offenbar bis zum Herbst dauert. Aber im Moment hta man ja auch mal wieder eher mit der DB zu tun.