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Jedes Ding hat zwei Seiten – offenbar auch die Sicht einer Sitzung…

Am Freitag (06.08.2010) hat ein Bund-Länder-Fachgespräch zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung stattgefunden. Naturgemäß wird darüber dann anschließend in PM berichtet. Es ist schon lesenswert, wie m.E. unterschiedlich das Ergebnis dieses Fachgesprächs gesehen wird.

In der PM des BMJ heißt es unter der Überschrift: „Sicherungsverwahrung: Mehrheit der Länder unterstützt die Bundesjustizministerin“ u.a.:

„…Die Länder bekräftigten die Ansicht des Bundesjustizministeriums, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung eine sinnvolle zusätzliche Maßnahme im Rahmen der Führungsaufsicht darstellt. Ich habe die Länder gebeten, dem Bundesjustizministerium weitere Vorschläge zu unterbreiten, wie die Möglichkeiten der Führungsaufsicht optimiert werden können.“

In der PM des JM Busemann aus Niedersachsen heißt es unter der Überschrift: „Gefährliche Straftäter dürfen nicht auf freien Fuß kommen“ Justizminister fordert abgestimmtes Konzept des Bundes zur Sicherungsverwahrung “ – ich zitiere vollständig:

„HANNOVER. Der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann hat sich enttäuscht über die weitgehende Ergebnislosigkeit der heutigen Besprechung der Staatssekretäre über die Sicherungsverwahrung im Bundesjustizministerium (BMJ) geäußert. „In dieser schwierigen Situation hätte ich erwartet, dass das Bundesjustizministerium einen innerhalb der Bundesregierung abgestimmten Vorschlag mit einer unstreitigen Position zur Behandlung der so genannten Altfälle und der zukünftigen Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung vorlegt“, sagte Busemann. Von einer Unterstützung durch die Länder könne mangels einer entsprechenden Vorlage keine Rede sein.

Hinsichtlich der Altfälle unterstützte Busemann die Position des Bundesministeriums des Inneren, wonach die Gesetzgebungskompetenz hierfür beim Bund liege. „Das folgt zweifelsfrei aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur nachträglichen Sicherungsverwahrung aus dem Jahr 2004. Die Bundesjustizministerin ist also eindeutig in der politischen Verantwortung“, so der Niedersächsische Justizminister.

„Ich fordere, dass für als gefährlich eingestufte Straftäter die Sicherungsverwahrung in allen Varianten, ob im Urteil, ob vorbehaltlich oder nachträglich, möglich sein muss. Wer ein Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung darstellt, darf nicht auf freien Fuß kommen. Vor diesem Hintergrund sind Diskussionen über die Führungsaufsicht und die so genannten elektronischen Fußfesseln nichts als Schattenboxen“, bekräftigte Busemann.“

Ich meine: Was denn nun? Oder: Wird über dieselbe Veranstaltung berichtet und/oder setzt man die Schwerpunkte nur anders? Man darf gespannt sein, was dabei als endgültige gesetzliche Regelung herauskommt.

Haben wir das nicht alles schon mal gehört, aber: Neu ist: Der Richtervorbehalt muss bleiben

Der Kollege Vetter berichtet gerade über ein Gespräch mit dem neuen JM des Landes NRW unter dem schönen Titel „Pleiten, Pech und Pannen„. Nicht, dass es jetzt schon zu neuen „Pleiten/Pech und Pannen“ gekommen wäre. Nein, damit meint der neue JM Kutschaty (natürlich) die Amtsführung seiner Vorgängerin, die sicherlich nicht so ganz glücklich war. Interessant, was „der Neue“ so alles vor hat. Allerdings habe ich das – gefühlt – alles schon mal gelesen und gehört.

Vor allem die Passage:

Eine Beschleunigung ist immer gut, dabei dürfen aber Verfahrensrechte Betroffener nicht auf der Strecke bleiben. Ich will in erster Linie eine andere Führungskultur erreichen und damit alle Mitarbeiter motivieren. Wir sind bei der Justiz für die Bürger da, wir müssen an einem Strang ziehen. Ich will aber auch den stärkeren Einsatz von Informationstechnologie fördern. Warum ist ein Sitzungsprotokoll erst nach drei Wochen fertig? Das kann schneller gehen!“

Im Grunde ein Satz heißer Luft oder: Viel Lärm um Nichts. Der Satz „Wir sind bei der Justiz für die Bürger da, wir müssen an einem Strang ziehen“ ist in meinen Augen mehr als ausgelutscht. Zudem fragt man sich, in welche Richtung gezogen werden soll.

Und: Förderung der Informationstechnologie? Das erinnert mich an „Justiz 2000“. Das Programm hat immerhin dann 2003 neue Computer gebracht, allerdings aus einer Generation, die „leicht“ veraltet war. Und man konnte noch nicht einmal eigene CDs einlegen, mit der Folge, dass ich meine StV-CD im Dienst nicht gebrauchen konnte.

Das einzig neue Interessante in dem Interview ist der Satz: Der Richtervorbehalt muss bleiben. Da wird sich der 3. Strafsenat des OLG Hamm als Wegbereiter freuen.

Man könnte k……, wenn man das liest. Schon wieder Busemann zur Sicherungsverwahrung….

Das OLG Karlsruhe hat heute zwei langjährig in Sicherungsverwahrung Untergebrachte  entlassen (vgl. u.a. hier) und sich damit hinsichtlich der Umsetzung der Entscheidung des EGMR v. 17.12.2009 der wohl inzwischen h.M. in der obergerichtlichen Rechtsprechung angeschlossen. Nur das BVerfG scheint das anders zu sehen. Und natürlich, na, wer wohl. Richtig: JM Busemann aus Niedersachsen, der sofort mit einer PM reagiert hat, in der es heißt:

„Mit mehr als deutlichem Unbehagen“ hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann den am Donnerstag (15.07.2010) ergangenen Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe zur Kenntnis genommen, wonach ein wegen mehrfacher Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung Vorbestrafter aus der gerichtlich angeordneten Sicherungsverwahrung in die Freiheit entlassen wird, obwohl er Gutachten zufolge noch gefährlich ist. „Besonders fatal ist, dass der Betreffende angekündigt hat, sich jetzt in Niedersachsen aufhalten zu wollen“, sagte Busemann.

Der jetzt freizulassende Vergewaltiger sei zwar grundsätzlich der Führungsaufsicht, mit der bestimmte Verhaltensregeln auferlegt werden, durch die Strafvollstreckungskammer Freiburg unterstellt worden. „Es liegt aber noch kein entsprechender Beschluss vor. Deshalb sind jetzt die Polizei- und Justizbehörden in Niedersachsen gefordert, alle Anstrengungen zu unternehmen, um unsere Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Polizei und Justiz arbeiten eng zusammen. Der Freigelassene muss notfalls rund um die Uhr überwacht werden“, sagte Busemann. All das könne aber die Sicherungsverwahrung nicht ersetzen und sei für mehr als in einem Fall kaum zu schaffen.

Erneut zeige sich, dass in Fällen dieser Art die Sicherungsverwahrung, auch und gerade die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung, ein unverzichtbares Instrument sei, um die Bevölkerung vor gefährlichen Sexualstraftätern zu schützen. „Ich halte es für eine Zumutung, dass sich seit der Rechtskraft der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auf Bundesebene noch nichts Weiterführendes getan hat. An der niedersächsischen Rechtsauffassung halte ich fest. Trotz des EGMR-Urteils muss niemand freigelassen werden, der als weiterhin gefährlich eingestuft ist“, machte Busemann deutlich. Dies sei inzwischen auch durch die unabhängige niedersächsische Gerichtsbarkeit so bestätigt worden. „Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum die durch das EGMR-Urteil entstandene Situation bis zu einer Klärung durch das Bundesverfassungsgericht nicht in allen Bundesländern gleichermaßen eindeutig bewältigt wird“, so Busemann abschließend.“

Wenn man es liest, man könnte k……., aber es überrascht nicht mehr. Herr Busemann ist, was die SV angeht wohl ein richtiger Hardliner, der offenbar nicht begriffen hat, dass der Zug in Richtung Europa fährt und was von dort kommt, nun mal umzusetzen ist; egal ob es uns gefällt (mir gefällt auch nicht alles).

Sehr „schön“ auch diese Passage:

Dies sei inzwischen auch durch die unabhängige niedersächsische Gerichtsbarkeit so bestätigt worden. „Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum die durch das EGMR-Urteil entstandene Situation bis zu einer Klärung durch das Bundesverfassungsgericht nicht in allen Bundesländern gleichermaßen eindeutig bewältigt wird“, so Busemann abschließend.“

Das impliziert doch: Nur unsere Justiz ist unabhängig und nur unsere Justiz macht es richtig. Alle andere machen es falsch. Da werden sich die (ehemaligen) Richterkollegen aber freuen, wenn sie das lesen.

Abschließend: Jetzt weiß ich endlich, warum Christin Wulff unbedingt Bundespräsident werden wollte. Das war der sicherste Weg von JM Busemann wegzukommen. 🙂 Und. Man will nicht glauben, dass Herr Busemann Rechtsanwalt ist/sein soll.

Fahrverbot als Strafe – endgültig Adieu? oder nur „Auf Wiedersehen“ bis zum nächsten Sommerloch?

Die Justizminister haben sich gestern auf ihrer Konferenz nicht über die Einführung des Fahrverbotes als Strafe einigen können. Gut so, aber: Ist damit der Unsinn wirklich vom Tisch, wie die Presse meint? (vgl. auch hier der Kollege Melchior). Ich denke nein und wage die Behauptung: Beim nächsten Sommerloch werden wir die Diskussion wieder bekommen. Vor allem der niedersächsische Justizminister ist m.E. dafür prädestiniert, den Unsinn wieder hervorzukramen und erneut zur Diskussion zu stellen. Wahrscheinlich wird man sich aber jetzt zunächst wieder auf die Abschaffung des § 81a Abs. 2 StPO stürzen, auch das ist ja ein beliebtes Thema.

Kraft-Akt in NRW: So könnte das neue rot/grüne Kabinett aussehen

Der Bär ist in NRW  noch nicht erlegt, da wird das Fell schon verteilt und es kursieren die ersten Listen, wer in einem Kraft-Kabinett Minster(in) werden könnte.

Uns Juristen interessiert natürlich besonders, wer JM wird (ups, da schreibe ich doch lieber JuMin, damit der Kollege Melchior nicht wieder kommentieren muss :-). Im Gespräch bzw. auf der Liste ist die Grünen-Politikerin Anne Lütkes, eine Kölner Rechtsanwältin.

Allerdings: Man sollte sich als Rechtsanwalt nicht zu früh darüber freuen, dass der JM 🙂 aus dem eigenen Stall kommt. Die derzeitige Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter war Richterin und hat nach Meinung der (ehemaligen) Richterkollegen für die Richter auch nicht viel Neues/Gutes gebracht.