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Widerruf der „Hoeneßbewährung“?, oder: Wie ahnungslos darf man als Justizminister eigentlich sein?

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Freitagabend gegen 19.00 Uhr ist nun an sich nicht meine Blogzeit. Und das erst recht nicht, wenn es morgen für eine Woche in den Urlaub geht. Aber, wenn ich solch einen Blödsinn lese, wie hier bei N-TV zum potentiellen Widerruf der Bewährung von Uli Hoeneß, dann muss ich in die Tasten hauen. Da heißt es unter:

„Widerruf der Bewährung prüfen“NRW-Justizminister droht Hoeneß mit Haft

Muss Uli Hoeneß zurück ins Gefängnis? Seine umstrittene Äußerung, dass er einen Freispruch für seine Steuerhinterziehung in Millionenhöhe erwartet hätte, könnte ein juristisches Nachspiel haben. Davor warnt NRW-Justizminister Kutschaty.

Thomas Kutschaty, der Justizminister von Nordrhein-Westfalen, richtet deutliche Worte an Uli Hoeneß: „Er sollte sehr vorsichtig sein. Denn er steht unter Bewährung. Und bei solchen Äußerungen kann man schon den Widerruf der Bewährung prüfen“, zitiert ihn die „Bild“-Zeitung.

Damit reagiert er auf den Auftritt Hoeneß‘ in Liechtenstein. Dort hatte der 65-Jährige Anfang der Woche gesagt: „Ich bin der einzige Deutsche, der Selbstanzeige gemacht hat und trotzdem im Gefängnis war.“ Für Empörung sorgte er endgültig mit den Worten: „Ein Freispruch wäre völlig normal gewesen.“

Kutschaty ist entsetzt: „Offensichtlich haben 21 Monate in einem bayrischen Luxusknast mit Wochenendurlauben und Aufenthalten in der Schön-Klinik am Starnberger See nicht die gewünschte Wirkung gezeigt. Im Steuerparadies Liechtenstein macht er sich über die ehrlichen Steuerzahler lustig“, sagte der 48-Jährige der „Bild“.

Jetzt lassen wir mal die Äußerungen der „Majestät“ Hoeneß außen vor – die sind/waren auch blöd. Aber: Den Bewährungswiderruf möchte ich dann mal sehen. Vielleicht schaut der Herr Minister mal zunächst ins Gesetz. Dann findet er den § 56f StGB. Und in dem finde ich keine Regelung, die den Bewährungswiderruf in der Sache stützen könnte.

Dazu sollte auch ein Minister in der Lage sein, vor allem, wenn er als Rechtanwalt zugelassen ist. Aber wahrscheinlich hat er – so kurz vor der Landtagswahl in NRW – seinen Sachverstand bei der Parteizentrale abgegeben. Das würde zu dem Agieren in den vergangenen fünf Jahren passen. Mir ist er nämlich nicht durch besonders kluge Aktionen aufgefallen. Man kann nur hoffen, dass der Spuk am Montag vorbei ist. Und am besten gehen mit ihm gleich einige Mitarbeiter aus dem Ministerium, die solche Meldungen nicht verhindert haben.

So, und jetzt fahre ich an die Nordsee 🙂 .

Haben wir das nicht alles schon mal gehört, aber: Neu ist: Der Richtervorbehalt muss bleiben

Der Kollege Vetter berichtet gerade über ein Gespräch mit dem neuen JM des Landes NRW unter dem schönen Titel „Pleiten, Pech und Pannen„. Nicht, dass es jetzt schon zu neuen „Pleiten/Pech und Pannen“ gekommen wäre. Nein, damit meint der neue JM Kutschaty (natürlich) die Amtsführung seiner Vorgängerin, die sicherlich nicht so ganz glücklich war. Interessant, was „der Neue“ so alles vor hat. Allerdings habe ich das – gefühlt – alles schon mal gelesen und gehört.

Vor allem die Passage:

Eine Beschleunigung ist immer gut, dabei dürfen aber Verfahrensrechte Betroffener nicht auf der Strecke bleiben. Ich will in erster Linie eine andere Führungskultur erreichen und damit alle Mitarbeiter motivieren. Wir sind bei der Justiz für die Bürger da, wir müssen an einem Strang ziehen. Ich will aber auch den stärkeren Einsatz von Informationstechnologie fördern. Warum ist ein Sitzungsprotokoll erst nach drei Wochen fertig? Das kann schneller gehen!“

Im Grunde ein Satz heißer Luft oder: Viel Lärm um Nichts. Der Satz „Wir sind bei der Justiz für die Bürger da, wir müssen an einem Strang ziehen“ ist in meinen Augen mehr als ausgelutscht. Zudem fragt man sich, in welche Richtung gezogen werden soll.

Und: Förderung der Informationstechnologie? Das erinnert mich an „Justiz 2000“. Das Programm hat immerhin dann 2003 neue Computer gebracht, allerdings aus einer Generation, die „leicht“ veraltet war. Und man konnte noch nicht einmal eigene CDs einlegen, mit der Folge, dass ich meine StV-CD im Dienst nicht gebrauchen konnte.

Das einzig neue Interessante in dem Interview ist der Satz: Der Richtervorbehalt muss bleiben. Da wird sich der 3. Strafsenat des OLG Hamm als Wegbereiter freuen.