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Rat: Schnauze halten – meistens ist es zu spät :-(

Der Kollege Melchior nimmt unseren heutigen Post zur „informatorischen Befragung“ (grds. zu Recht) zum Anlass, den (grundlegenden) Rat des Verteidigers an den Mandanten, bei den Ermittlungsbehörden zum Anlass, unter Überschrift „Schnauze halten“ zu wiederholen.

So weit, so gut und sicherlich auch richtig. Nur: Meistens/häufig ist es aber dafür leider zu spät, weil die Mandanten nicht selten schon „informatorisch befragt“ worden sind, und „gequasselt haben“. Das zeigen die beiden von mir in unserem Post erwähnten Entscheidungen sehr anschaulich. Da ist dann häufig nichts oder nur sehr schwierig noch etwas zu retten, zumal die Rechtsprechung m.E. mit der Annahme, was noch „informatorische Befragung“ sehr weit geht, leider. Richtig ist es natürlich, dem Mandanten zu raten, jetzt aber auf jeden Fall den Mund zu halten und sich nicht noch weiter um Kopf und Kragen zu reden.

Es gilt eben: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.

Fahrverbot als Strafe – endgültig Adieu? oder nur „Auf Wiedersehen“ bis zum nächsten Sommerloch?

Die Justizminister haben sich gestern auf ihrer Konferenz nicht über die Einführung des Fahrverbotes als Strafe einigen können. Gut so, aber: Ist damit der Unsinn wirklich vom Tisch, wie die Presse meint? (vgl. auch hier der Kollege Melchior). Ich denke nein und wage die Behauptung: Beim nächsten Sommerloch werden wir die Diskussion wieder bekommen. Vor allem der niedersächsische Justizminister ist m.E. dafür prädestiniert, den Unsinn wieder hervorzukramen und erneut zur Diskussion zu stellen. Wahrscheinlich wird man sich aber jetzt zunächst wieder auf die Abschaffung des § 81a Abs. 2 StPO stürzen, auch das ist ja ein beliebtes Thema.