Rat: Schnauze halten – meistens ist es zu spät :-(

Der Kollege Melchior nimmt unseren heutigen Post zur „informatorischen Befragung“ (grds. zu Recht) zum Anlass, den (grundlegenden) Rat des Verteidigers an den Mandanten, bei den Ermittlungsbehörden zum Anlass, unter Überschrift „Schnauze halten“ zu wiederholen.

So weit, so gut und sicherlich auch richtig. Nur: Meistens/häufig ist es aber dafür leider zu spät, weil die Mandanten nicht selten schon „informatorisch befragt“ worden sind, und „gequasselt haben“. Das zeigen die beiden von mir in unserem Post erwähnten Entscheidungen sehr anschaulich. Da ist dann häufig nichts oder nur sehr schwierig noch etwas zu retten, zumal die Rechtsprechung m.E. mit der Annahme, was noch „informatorische Befragung“ sehr weit geht, leider. Richtig ist es natürlich, dem Mandanten zu raten, jetzt aber auf jeden Fall den Mund zu halten und sich nicht noch weiter um Kopf und Kragen zu reden.

Es gilt eben: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.

4 Gedanken zu „Rat: Schnauze halten – meistens ist es zu spät :-(

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  2. Sepp

    Mit dem Schweigerecht haben viele Menschen ein Problem. Es zu akzeptieren und auszuüben, fällt schwer. „Verdonnert“ man einen Mandanten in der Verhandlung zum Schweigen, muß man diese Aufforderung nicht selten immer wieder während des Prozesses wiederholen, weil der Mandant ständig etwas kommentieren möchte, während das Gericht zu gern etwas aus dem Mund des Angeklagten hören will.

    Selbst wenn man ganz klar und wiederholt geäußert hat, der Mandant äußere sich nicht, gibt es Richter, die das nicht akzeptieren wollen, die den wiederholten Versuch starten, den Angeklagten zum Reden zu bewegen, sogar nicht davor zurückschrecken, einen Keil zwischen Verteidiger und Angeklagten zu schlagen („Wollen Sie nicht doch etwas sagen? Es wäre wirklich zu Ihrem Vorteil. Meinen Sie, Sie sind gut beraten, wenn Sie hier schweigen? Es ist schade, daß Sie nichts sagen, dann kann ich auch nichts zu Ihren Gunsten werten.“ usw.). Dabei maßen sich viele Richter an, besser als der Verteidiger beurteilen, ob Schweigen empfehlenswert ist. Daß sie den entsprechenden Rat des Verteidigers für falsch und nachteilig für den Angeklagten halten, muß dann auch wiederholt ausgesprochen werden, um den Mandanten zu verunsichern und den Verteidiger blöd dastehen zu lassen.

    Der Rat, zu schweigen, mag ganz unterschiedliche Gründe haben. Entweder die Tat ist bei einem schweigenden Angeklagten nicht nachzuweisen (was ja auch allein der Grund für die insistierenden und enttäuschten Nachfragen manches Richters ist) oder der Angeklagte ist einfach nicht hell genug, sich redend angemessen zu verteidigen. Auch Unschuldige machen es durch Reden oftmals schlimmer. Das können oder wollen manche Richter nicht verstehen.

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