Archiv für den Monat: Mai 2009

2. Opferrechtsreformgesetz

Die im Bundestag gehörten Sachverständigen haben den Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD für ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz; BT-Drs. 16/12098), der die Interessen von Opfern und Zeugen im Strafverfahren stärken soll, im Grundsatz begrüßt. Dies wurde während einer Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 13.05.2009 deutlich. Allerdings: Offenbar nur zwei Experte haben aber – so jedenfalls die PM – darauf hingewiesen, dass Verbesserungen der Verletzten- und Zeugenrechte sich nicht zu Lasten der Befugnisse der Verteidigung des Beschuldigten auswirken sollen. Ein automatisches Überwiegen der Opferbelange gegenüber den Rechten des Beschuldigten sei nicht begründbar. Denn eins darf man doch nicht übersehen: Die Stärkung von Opferrechten hat auf der anderen Seite immer auch eine Schwächung der Rechte von Beschuldigten zur Folge. Der steht aber wohl noch immer im Mittelpunkt des Verfahrens. Jedenfalls sollte das so sein.

Genitalverstümmelung soll schwere Körperverletzung werden

Genitalverstümmelung soll ausdrücklich als schwere Körperverletzung ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden und mit einer Strafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft werden können. Dies ist Ziel eines Gesetzentwurfes (BT-Drs. 16/12910), der von 44 FDP-Abgeordneten, 39 Angehörigen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 5 SPD-Parlamentariern und 2 Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion unterschrieben wurde. Ebenso ist es nach Auffassung der Abgeordneten sinnvoll, wenn die Verjährungsfrist erst mit dem 18. Lebensjahr des betroffenen Mädchens einsetzt. Damit werde ein Beschluss des Bundestages umgesetzt, argumentierten die Parlamentarier. Eine Ergänzung der Auslandsstrafbarkeit soll zudem sicherstellen, dass die Genitalverstümmelung bei einem lediglich vorübergehenden Aufenthalt außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik deutschem Strafrecht unterliegt. Nach Schätzungen der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes lebten bis zum Mai 2008 rund 20.000 von Genitalverstümmelung betroffene und 4.000 bis 5.000 gefährdete Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund in Deutschland. Nach Auffassung der Abgeordneten ist der Staat verpflichtetet, die gefährdeten Mädchen und Frauen vor einem Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen. Bei der Genitalverstümmelung handelt es sich um Eingriffe an den weiblichen Genitalien, die meistens an Mädchen zwischen dem 7. und dem 18. Lebensjahr erfolgen. Dabei werden wesentliche Teile der weiblichen Sexualorgane beschädigt, in der Regel sogar entfernt. Den Antrag der Abgeordneten finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages: BT-Drs. 16/12910.

OLG Dresden: Beweisverwertungsverbot bei der Blutentnahme?

Nach dem OLG Hamm soll nun auch das OLG Dresden in einem Beschl. v. 11.05.2009 – 1 Ss 90/09 – im Fall der Verletzung des Richtervorbehalts aus § 81a StPO – ein Beweisverwertungsverbot angenommen haben. Mal sehen, wie die Entscheidung begründet ist. Die Luft für die Ermittlungsbehörden und die „gängige Praxis“ wird also dünner.

Update vom 14.05.2009:
Den nunmehr vorliegenden Volltext können sie unter LexisNexis® Strafrecht Online: OLG Dresden, Urt. v. 11.05.2009 – 1 Ss 90/09 abrufen.

Neuer Schmiergeldskandal?

Man ist ja schon erstaunt. Da ist der eine Schmiergeldskandal noch nicht zu Ende (Siemens), da tut sich schon der nächste auf. Das „heute-journal“ meldet gerade, dass nun bei MAN nicht mehr nur wegen des Verdachts von Schmiergeldzahlungen nur drei Verdächtige im Spiel sind. Jetzt sollen es nach bundesweiten Durchsuchungen durch die Staatsanwaltschaft München über 100 sein. Bei den Ermittlungen geht es um Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr wie auch Steuerhinterziehung beim Verkauf von LKW und Bussen. Im Spiel sind ganz schöne Millionen-Beträge. Der 1. Strafsenat des BGH wird sich freuen.

Bundesregierung legt Entwurf für 2. Opferrechtsreformgesetz vor

Die Interessen von Opfern und Zeugen im Strafverfahren sollen noch stärker berücksichtigt werden. Nachdem die Fraktionen von CDU/CSU und SPD den Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz) (BT-Drs. 16/12098) vorgelegt hatten, hat die Bundesregierung einen gleichlautenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/12812) eingebracht.

In der darin enthaltenen Stellungnahme des Bundesrats fordert dieser unter anderem, dass der Katalog an Straftaten, der zur Nebenklage im Strafverfahren berechtigt, abschließend sein sollte. Um sicherzustellen, dass die wichtigsten Straftaten abgedeckt sind, sollte der Katalog daher unter anderem Fälle wie versuchter Mord oder Totschlag, sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Menschenraub, Kinderhandel oder Freiheitsberaubung enthalten. Es bestünde ansonsten die Gefahr der Ausuferung. Die Bundesregierung stimmt diesem Vorschlag nicht zu. Dies führe zu einer erheblichen Einschränkung der Möglichkeit, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen. Denn dann wäre in allen Fällen, in denen eine Straftat beim Opfer zu schweren Folgen geführt habe, die Straftat jedoch nicht in dem Gesetz enthalten sei, die Nebenklage vollständig ausgeschlossen. Dies erscheine nicht sachgerecht, argumentiert die Regierung.

Quelle: Bundestag, hib-Meldung Nr. 133/2009 vom 07.05.2009

Update:

Am Mittwoch, dem 13. Mai 2009, 12 Uhr, findet im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4 300, die öffentliche Sitzung des Rechtsausschusses statt.
Tagesordnungspunkte sind u.a.

  • Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
    BT-Drucksache 16/12098
  • Gesetzentwurf der Bundesregierung
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
    BT-Drucksache 16/12812
  • Gesetzentwurf des Bundesrates
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Opferschutzes im Strafprozess
    BT-Drucksache 16/7617

Pressemitteilung des Bundestages