Gestern ist der von mir stammende Beitrag aus RVGreport 2010, 204: „Rechtsprechungsübersicht zu § 14 RVG in Straf- und Bußgeldsachen“ auf meiner Homepage als Volltext eingestellt. Er enthält die tabellarische Zusammenstellung der Rechtsprechung zu § 14 RVG in Straf- und Bußgeldsachen aus den Jahren 2008 bis Anfang 2010. Wer also viel Straf- und Bußgeldsachen macht, kann ihn sich gern „besorgen“ 🙂
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Volltext zum Brechmitteleinsatz-Urteil des BGH liegt vor
Wir hatten vor einiger Zeit über das Urteil des BGH in 5 StR 18/10 berichtet, vgl. hier. In diesem Urteil hatte der BGH den Freispruch des LG Bremen aufgehoben. Dieses hatte einem im Beweissicherungsdient tätigen Arzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung wegen eines tödlich verlaufenen Brechmitteleinsatzes gegen einen Drogen-Dealer frei gesprochen. Der Volltext zu dieser für BGHSt vorgesehenen Entscheidung steht seit heute (endlich) auf der Homepage des BGH. Vgl. hier.
Lesenswert!
Lesetipp: „Schilderchaos per Verordnung“ oder nur „Viel Lärm um Nichts“, Volltext aus VRR online
Nicht nur für Verteidiger, aber nur hier: Gebührenrechtlicher Lese- und Downloadtipp auf RVGreport 2010, 163
Auf meiner HP ist gerade der Beitrag aus RVGreport 2010, 163: „Rechtsprechungsübersicht zum RVG Teile 4 – 7 VV RVG aus den Jahren 2008 – 2010 – Teil 3“ online gestellt worden. Der Volltext steht dort zum kostenfreien Download bereit. Er enthält die tabellarische Zusammenstellung der Rechtsprechung zu den Nrn. 4141 ff. VV RVG aus den Jahren 2008 bis Anfang 2010. Den ein oder anderen Rechtsanwalt/Verteidiger dürfte der Beitrag interessieren. Herzlichen Dank an die Schriftleitung von RVGreport und an LexisNexis für die Zustimmung zur Einstellung.
OLG Hamm rüffelt erneut Justizverwaltung NRW – die zweite
Ich hatte am 30.04.2010 über die neue Entscheidung des OLG Hamm v. 30.03.2010 zum Richtervorbehalt berichtet, vgl. hier. Inzwischen habe ich den Volltext vorliegen und ihn hier eingestellt. Ganz interessante Entscheidung, in der der 3. Strafsenat einerseits an seiner Rechtsprechung zum nächtlichen richterlichen Eildienst festhält, andererseits aber ein Beweisverwertungsverbot ablehnt. Man kann sagen „derzeit noch“. Interessant ist die Entscheidung auch wegen der weiteren Ausführungen zu den Feststellungen zur Drogenfahrt.
Also: Lesen!
