Schlagwortarchiv: Trunkenheitsfahrt

Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad

Vor einiger Zeit ist in der allgemeinen Presse über eine Entscheidung des BayVGH berichtet worden, nach der dieser keine Bedenken hatte gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem StVG nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad und nicht beigebrachtem MPU-Gutachten und einem Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen. Ich hatte je erst Zweifel, aber: Der Beschl. v. 08.02.2010 – 11 C 09.2200 ist eindeutig und lässt sich wie folgt zusammenfassen: Anordnung der Beibringung des Gutachtens war zwingend, Gutachten war nicht beigebracht, daher Entziehung der FE und auch Verbot fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen. Ich bin selbst ein wenig überrascht. Verwaltunsgrecht ist nicht unbedingt mein Metier. Aber man lernt ja nie aus.

Zu der Problematik passt dann ganz gut die Entscheidung des VG Karlsruhe v. 09.02.2010 – 9 K 3681/09. Danach gelten die vom BVerwG im Urteil vom 21.05.2008 (– 3 C 32/07 –, BVerwGE 131, 163) aufgestellten Maßstäbe, unter welchen Voraussetzungen ein Fahrerlaubnisinhaber, der nur als Fahrradfahrer alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen hat, zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist, auch nach der zum 30. 10. 2008 in Kraft getretenen Änderung von Nr. 8.1. der Anlage 4 FeV. Also: Aufgepasst!

OLG Hamm: Rechtsprechungsänderung oder nur die eigene Rechtsprechung übersehen?

Das OLG Hamm hat in seinem Beschl. v. 25.06.09 – 2 Ss OWi 376/09 jetzt entschieden, dass bei einer Trunkenheitsfahrt das tatrichterliche Urteil das angewendete Messverfahren, also den zur Bestimmung der Atemalkoholkonzentration konkret verwendeten Gerätetyp, mitteilen muss, da diese Angabe erforderlich sei um zu überprüfen, ob überhaupt ein standardisiertes Messverfahren eingesetzt worden ist.

So weit, so gut. Oder doch nicht. Denn: Das OLG widerspricht sich in der Entscheidung selbst, da es in seiner in zfs 2004, 536 veröffentlichten Entscheidung noch ausgeführt hatte, dass bei der Trunkenheitsfahrt die sonst auch bei einem standardisierten Messverfahren erforderliche Angabe der Messmethode nicht erforderlich ist. Das hat das OLG damals damit begründet, dass es (derzeit) nur ein Messverfahren zur Feststellung der Atemalkoholkonzentration gibt. Das sieht das OLG jetzt offenbar anders, ohne jedoch die Änderung seiner Auffassung zu begründen. Übersehen?

Der Kampf um den Vorsatz bei der Trunkenheitsfahrt

Im Verkehrsrecht gibt es einen Dauerbrenner: Das ist der Kampf um den Vorsatz bei § 316 StGB. Immer wieder argumentieren die AG, dass (allein) aus der Höhe der BAK auf Vorsatz geschlossen werden kann. Immer wieder lehnen die OLG dies ab, weil es eben einen solchen Erfahrungssatz nicht gibt. So jetzt vor kurzem auch mal wieder das OLG Brandenburg in einem Beschl. v. 10.06.2009, 2 Ss 17/09. Aber ich bin sicher: Der Kampf geht weiter.

Bußgeldanhebung im Straßenverkehr kommt zum 01.02.2009

Die am 10.10.2008 vom Bundesrat beschlossenen Änderungen im BKatV können jetzt – wie geplant – am 01.02.2009 in Kraft treten, nachdem die Änderungs-VO am 09.01.2009 im BGBl I, S. 9 veröffentlicht worden ist. Damit wird die teilweise erhebliche Anhebung dr Bußgelder – durchweg bei den Hauptunfallursachen  um das Doppelte – wirksam. Zugleich hat es auch Änderungen bei § 24 StVG geben müssen. Denn bisher galt auch im straßenverkehrsrechtlichen OWi-Verfahren der § 17 OWiG, der nur Bußgelder bis zu 1.000 € zuließ. Jetzt sind Geldbußen bis 3.000 € drin. Man fragt sich allerdings, ob das noch verhältnismäßig ist. Da kann eine Trunkenheitsfahrt nach § 24a StVG schnell mehr „kosten“ als eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StBG, wo es meist für den Ersttäter „nur“ eine Geldstrafe von bis zu 30 Tagessätzen gibt. Allerdings natürlich i.d.R. auch die Entziehung der Fahrerlaubnis. Über die Änderungen werden der VerkehrsRechtsReport (VRR) und Verkehrsrecht Aktuell (VA) in den Februar-Heften eingehend berichten.