Schlagwort-Archive: Kachelmann

Wochenspiegel für die 35. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand

Zu berichten ist über:

1. Unerlaubtes Parken vor fremden Einfahrten, hier, bzw. falsches Parken, hier.
2. Mal wieder etwas zur Entziehung der Fahrerlaubnis, hier.
3. Zur Vorratsdatenspeicherung, hier
4. Um Kollegen und Konsorten ging es hier.
5. Um Fachanwälte hat man hier gestritten, und hier und hier.
6. Über eine interessante Entwicklung im Fall Kachelmann berichtet „Die Rechtsanwäldin„.
7. Und immer wieder das Schweigerecht, hier.
8. Was ist ein „Rennen“, im Grunde ganz einfach, oder doch nicht, vgl. hier und hier.
9. Das Teppichmesser als gefährliches Werkzeug; habe ich immer gesagt :-).
10. Und dann noch die Ping-Anrufe: hier, hier und hier.

Wochenspiegel für die 32. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand

Berichtenswert:

  1. Tiefflug auf der Autobahn in der Schweiz, hier und hier.
  2. Akteneinsicht auch in die Bedienungsanleitung gibt das AG Neuruppin, was zutreffend ist.
  3. Von Trommeln im Gerichtssaal wird hier berichtet.
  4. Vom Schweigenden Rechtsanwalt berichtet der Kollege Feltus.
  5. Auch immer wieder gern (mit)genommen: Das Radarwarngerät.
  6. Es dürfte auf das Alter des Lesers ankommen, ob die Frage, ob Sex im Auto auf einem öffentlichen Parkplatz, strafbar ist (wer es wissen will: hier).
  7. Aus der Sicherungsverwahrung zu entlassende Untergebrachte: Das richtige Thema für die Bildzeitung.
  8. Auf den Hund gekommen, der Kollege Feltus hoffentlich nicht :-).
  9. Und dann war da doch auch noch Kachelmann, hier, hier und hier, die „Rechtsanwäldin“ ist da unermüdlich.
  10. Schließlich: Natürlich hat die Untreue die Blogs bewegt; vgl. hier, hier und hier.

Ich schwanke, wer die schönste Überschrift hatte: M.E. entweder: „Frau Oberstaatsanwältin musste mal“ oder „Wenn Richter(innen) keine Lust haben“ 🙂 :-).

Vergewaltigung – Aussage gegen Aussage – Beweiswürdigung – die BGH-Entscheidung kann die Strafkammer im Verfahren Kachelmann schon mal lesen…

Beweiswürdigungsfragen spielen gerade in Vergewaltigungsverfahren eine große Rolle; was man nicht zuletzt am Verfahren Kachelmann sieht. Häufig haben wir es hier ja mit der schwierigen Aussage-gegen-Aussage-Problematik zu tun.

Darauf weist der BGH immer wieder hin und fordert immer wieder das Eingehen auf die „besonderen Anforderungen“. So auch im Beschl. v. 06.07.2010 – 5 StR 194/10:

„Die durch das Landgericht vorgenommene Beweiswürdigung hält rechtlicher Prüfung nicht stand. Sie wird den besonderen Anforderungen nicht gerecht, die in der gegebenen Konstellation „Aussage gegen Aussage“ zu stellen sind (vgl. BGHSt 44, 153, 158 f.; 256, 257) und die es gebieten, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen kön-nen, in seine Überlegung einzubeziehen und eine umfassende Gesamtwür-digung aller Indizien vorzunehmen hat (vgl. BGH StV 2009, 176, 177 m.w.N.; BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2009 – 5 StR 84/09 – und vom 27. April 2010 – 5 StR 127/10).“

Wie es gemacht werden soll und was zu beachten ist, kann man dann im Beschluss vom 06.07.2010 nachlesen.

Im Verfahren Kachelmann wird sich die Kammer mit der Aussage-gegen-Aussage-Problematik sicherlich/hoffentlich eingehend auseinandersetzen (müssen).

Allerdings, aber nur nebenbei: Frau Schwarzer sieht die Fragen offenbar anders, wie man am Sonntagabend bei Anne Will in der ARD sehen/hören konnte (vgl. auch hier).

Wenn der Gutachter mit Kachelmann Pizza gegessen hat…

– der Bericht in der BILD über die Teilnahme des SV, der ein Gutachten über das mutmaßliche Opfer erstattet hat, also zutrifft, dann ist das zumindest ungeschickt. Egal, ob er nun am Tisch gesessen (und Pizza oder sonst was gegessen hat) oder nur einen Espresso getrunken hat und nur kurz anwesend war, um Herrn Kachelmann persönlich kennenzulernen, wie der Gutachter wohl selbst gegenüber Bild gesagt hat.

Ich kann dann die Verteidigung nun wirklich nicht verstehen. In der derzeit aufgeladenen Stimmung für/gegen Kachelmann (vgl. die Zusammenstellung hier und hier), muss man m.E. doch den Ball flach halten und darf das positive Gutachten des SV über die Nebenklägerin doch nicht dadurch entwerten, dass man den Anschein eines „Parteigutachtens“ vermittelt. Es ist eh schon schwer genug für die Verteidigung mit eigenen Gutachten im Prozess „Punkte zu sammeln“, dass muss ich doch nicht noch unnötig dadurch erschweren, dass ich selbst Angriffspunkte im Hinblick auf die Unvoreingenommenheit des Sachverständigen liefere. Der Befangenheitsantrag gegen den SV ist damit doch sicher (vgl. auch noch hier).

Im Übrigen mal wieder ein richtiger Bild-Artikel: „Luxuslokal“ und „Jetzt kommt heraus: An dem Abend war außer einer Richterin auch Gutachter ……. dabei.“ Was soll „außer einer Richterin…“ suggerieren: Dass es sich um eine Richterin der Kammer aus Mannheim handelt, oder?

Ist etwas Besonderes an der Entscheidung des OLG Karlsruhe in der Causa Kachelmann?

Naturgemäß haben heute die Beiträge zur Aufhebung des Haftbefehls gegen Jörg Kachelmann die zur Loveparade verdrängt. Eine kleine Auswahl hier:

  1. Freilassung Kachelmann, Bravo OLG Karlsruhe.
  2. Kachelmann frei.
  3. Kachelmann draußen.
  4. Auf dem Weg zum Freispruch.
  5. Und: Mein Favorit bei den Überschriften: Kachelmann kommt aus der Kiste – wird das Wetter jetzt besser? – obwohl hier ist es gar nicht schlecht…

Nachdem J.K, nun schon einige Stunden auf freiem Fuß ist, vielleicht Gelegenheit/Anlasse zu einer ersten, etwas umfassenderen Bewertung der Entscheidung als am heutigen Morgen:

  1. Alle Kommentatoren begrüßen die Entscheidung des OLG Karlsruhe, mit Recht. Denn – ohne die Akten zu kennen – scheint das OLG Karlsruhe (endlich) das erkannt zu haben, was in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder berichtet worden ist: Eine (inzwischen [?]) dünne Beweislage, die die Annahme eines dringenden Tatverdachts verbietet. Gewonnen ist eine Schlacht, allerdings noch nicht der Krieg, denn man weiß nie, wie ein LG auf eine solche Entscsheidung reagiert, zumal natürlich auch nicht vergessen werden darf, dass das LG die Zeugen/Zeugin in öffentlicher Hauptverhandlung vernimmt und deren Aussagen dann neu bewerten muss. 2.
  2. Allerdings darf man sicherlich auch die psychologische Wirkung einer solchen HB-Aufhebung nicht übersehen.
  3. Man fragt sich natürlich auch, was sich eigentlich so anders in der Bewertung des OLG darstellt, dass dieses zu einer HB-Aufhebung kommt. Warum hat das LG das nicht auch so gesehen? Aber die Bewertung von Zeugenaussagen bei der „Aussage-gegen-Aussage-Problematik“ ist häufig nicht nachvollziehbar. Zudem habe ich den Eindruck, dass das LG seine Haftentscheidung unbedingt halten wollte. Das hat man manchmal.
  4. Richtig ist es, wen man sagt – wie der Kollege Nebgen – J.K. ist auf dem Weg zum Freispruch. Aber mehr auch nicht. Denn wie gesagt (s.o.): Man weiß nie, wie ein LG auf eine solche Entscheidung reagiert.
  5. Zur Überschriftsfrage: Besonders ist an der Entscheidung, dass das OLG zum „dringenden Tatverdacht“ Stellung genommen hat. An sich tun OLGs das ungern :-). Man hätte m.E. auch den Weg über die Fluchtgefahr gehen können (die m.E. auch nicht vorgelegen hat). So lässt sich aus der Entscheidung der Schluss ziehen, dass das OLG ein deutliches Zeichen setzen wollte. Das ist gelungen. Congratulations.