So, und dann habe ich als letztes Ranking zum Jahr 2025 bzw. als letzte Top-Ten nocht die Zusammenstellung der meist geklickten Fragen aus dem Jahr 2025. Also noch einmal eine Rückschau. Diese ist für mich besonders interessant, weil sie mir zeigt, wo es gebührenrechtlich „brennt“ bzw. der „Schuh drückt“-
Im Ranking sind dann folgende Fragen:
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Ich habe da mal eine Frage: Muss ich mir die Gebühren des Pflichti anrechnen lassen?
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Ich habe da mal eine Frage: Der Kostenbeamte fragt, von wem die Vorschüsse stammen, zu Recht?
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Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren für den sich selbst verteidigenden Rechtsanwalt?
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Ich habe da mal eine Frage: Habe ich als Nebenklägervertreter nun noch etwas „verdient“?
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Ich habe da mal eine Frage: War eine nachträgliche Beiordnung erforderlich?
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Ich habe da mal eine Frage: Eine oder zwei Terminsgebühren für die Anhörungstermine?
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Ich habe da mal eine Frage: Ich war für den Mandanten im Wald – Welche Erstattung gibt es dafür?
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Ich habe da mal eine Frage: Altes oder neues Recht nach Verbindung nach „Pflichti-„Beiordnung?
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Ich habe da mal eine Frage: Ein StVK-Verfahren oder vier StVK-Verfahren?
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Ich habe da mal eine Frage: Ist die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV RVG entstanden?
Für mich ist dieses Ranking – teilweise – überraschend- Jetzt bin ich gespannt, wie es am Montag mit den Antworten/Lösungen aussieht. Die müssten ja an sich ein Spiegelbild dieser Liste sein.

