Und dann habe ich hier noch das Gebührenrätsel/die Gebührenfrage.
Die stammt mal wieder aus einer Verteidigergruppe bei FB und ist von einem erfahrenen Kollegen gestellt, der ratlos ist/war. Er fragt:
„Habe ich etwas verpasst/übersehen?
In einer Pflichtverteidigungssache teile ich mit, in welcher Höhe ich Vorschüsse erhalten habe und rechne vor, dass diese nicht anrechenbar sind.
Nun kommt der „Kostenfuzzi“ um die Ecke und will von mir wissen, von wem ich die nicht anrechenbaren Vorschüsse erhalten habe.
Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Ich finde keine, insbesondere nicht in § 55 Abs. 5 RVG. Hat jemand von Euch andere Erkenntnisse?“