Ich habe da mal eine Frage: Habe ich als Nebenklägervertreter nun noch etwas „verdient“?

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Und dann kommt hier noch die Gebührenfrage, die ganz gut zu dem Nebenklageposting von heute Mittag passt, und zwar:

„Hallo lieber Herr Kollege,

mal wieder typisch fürs Berliner Chaos:

Ich bin Nebenklägervertreter in einer Strafsache.

Die Angeklagte wird vom AG verurteilt und das LG verwirft ihre Berufung, jeweils mit Auslagenentscheidung für die Nebenklägerkosten. Mir wird das Urteil des LG zugestellt mit dem Hinweis, es sei Revision eingelegt worden. Eine Revisionsschrift, weder Einlegung noch Begründung, erhalte ich aber nicht und warte darauf, um dann gegenzuhalten. Es kommt aber nichts weiter. Nun rufe ich heute beim LG an, um mal nach dem Sachstand zu fragen und erhalten die Info, seit 16.4. sei laut System Rechtskraft eingetreten, die Akte sei an die StA geschickt worden, es gab offenkundig wohl Verwerfungsbeschluss vom KG, den ich aber nie erhalten habe. Und nun? Fällt da für mich eine Gebühr an?“

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