Monatsarchiv: Juli 2010

Und ist das Kindlein noch so klein…, so darf es doch schon Mopedführer sein

so hätte der Bundestag besser seine Mitteilung vom heutigen Tag überschrieben und nicht nur trocken: „Moped-Führerschein schon für 15 Jahre alte Jugendliche“ 🙂

In der Meldung heißt es:

Jugendliche können in Zukunft schon mit 15 Jahren den Führerschein für Mopeds, Quads und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern erwerben. Dies beschloss der Verkehrsausschuss am Mittwochmorgen, in dem er einen Antrag (17/1574) der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Opposition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linksfraktion annahm. Anträge der Opposition, das Alter für den Erwerb des Moped-Führerscheins nicht abzusenken, lehnte der Ausschuss mit den gleichen Mehrheitsverhältnissen ab. Darüber hinaus beschlossen die Abgeordneten, den Erwerb von Zweiradführerscheinen besonders der Klasse A2 zu erleichtern.

Die Koalition begründete ihren Antrag damit, dass mit dem neuen Führerschein die Mobilität gerade auch auf dem Land verbessert werden solle. Es solle eine altersgemäße, stufenweise Heraufsetzung der Geschwindigkeit von 45 Stundenkilometer auf 80 Stundenkilometer erreicht werden, sagte ein Sprecher der Union. Die FDP wies vor allem darauf hin, dass auch in anderen europäischen Ländern entsprechende Führerscheine mit 15 Jahren erworben werden könnten. Dies sei auch in der ehemaligen DDR so gewesen. Außerdem könnten sich jetzt schon Jugendliche mit dem Erwerb des Führerscheins besser ausbilden lassen, als dies bisher beim Mofa-Führerschein der Fall sei. Dadurch erwarte man sich mehr Sicherheit.

Dem widersprachen Sprecher der Oppositionsfraktionen entschieden. Sie verwiesen übereinstimmend auf das Beispiel Österreich. Dort seien nach einer Herabsetzung des Führerscheinalters die Unfälle mit Todesfolge um das zehnfache angestiegen. Die Absenkung des Führerscheinalters werde die Verkehrssicherheit ”massiv“ gefährden, da die Jugendlichen in diesem Alter eine hohe Risikobereitschaft haben würden. Außerdem hätten diese wenig Erfahrung im Verkehr.

Na ja, kann man auch anders sehen. Mal sehen, was demnächst die Unfallzahlen sagen.

Das KG hat auch einen Igel in der Tasche :-)

Der Kollege Siebers hatte gestern über eine Amtsrichterin berichtet, die im Hinblick auf die Bestellung eines Pflichtverteidigers den berühmten „Igel in der Tasche“ hatte.

Dazu passt ganz gut diese Entscheidung des KG v. 27.04.2010 – 1 Ws 61/10, in der es einmal mehr um die Frage der anwaltlichen Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverfahren geht, wenn die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt und das dann vor Begründung zurückgenommen hat. Höchst streitige Frage, ist dann, ob der Angeklagte die durch eine zwischenzeitliche Beauftragung seines Rechtsanwaltes entstandene Verfahrensgebühr erstattet verlangen kann oder nicht.

Das KG sagt – wie die wohl überwiegenden Meinung – Nein, da überhaupt kein Grund besteht für die Beauftragung. Die war nicht erforderlich. M.E. ist das falsch und wird im Zivilrecht auch – zu Recht – anders gesehen. Der Verteidiger sollte den Mandanten aber auf diesen Streit hinweisen, damit der nicht überrascht ist, wenn er die „Musik selbst bezahlen muss“. Denn, dass die Gebühr „entsteht“, daran bestehen kein Zweifel.

Ich denke, jetzt wird es wieder Kommentare geben von wegen „raffgierige Rechtsanwälte, wie vor kurzem bei einem Blogbeitrag eines anderen Blogs, den ich nun leider nicht mehr wieder finde :-(.

Fester Wohnsitz in den Niederlanden erhöht die Fluchtgefahr. Wirklich?

Ein Kollege weist mich gerade in einem anderen Zusammenhang auf den schon etwas älteren Beschl. des OLG Oldenburg v. 08.02.2010 – 1 ws 67/10 hin. Danach soll es keine unzulässige Diskriminierung und kein Verstoß gegen Artikel 21 der Charta der Grundrechte der der Europäischen Union sein, die erheblichen Strafvollstreckungsvorteile, die sich niederländische Beschuldigte durch eine Ausreise in ihr Heimatland vor einer Verurteilung wegen eines Drogendeliktes sichern können, als den Fluchtanreiz erhöhend zu bewerten.

Na, ob das die Europapolitker genau so sehen: Ich wage es zu bezweifeln.

2.000.000 Besucher können nicht irren… ich weiß Eigenlob stinkt

Gerade (06.07.2010,  17.36 Uhr) ist auf meiner (eigenen) Homepage der Zähler umgesprungen und hat den 2.000.000-sten Besucher der Homepage gezählt. Da kann ich – auch wenn Eigenlob stinkt.- nur sagen: 2.000.000 Besucher können nicht irren. Die HP muss gut sein :-). Wenn man doch für jeden Besucher nur 1 € bekommen hätte; das wäre dann „kein schlechtes“ Ergebnis.

Die 2.000.000 beziehen sich auf Besucher. Die Zahl der sog sog. Page-Views liegt noch höher, und zwar bei etwa 5,6 Mio.

Ich lade alle ein, mich auf meiner HP zu besuchen. Packen wir die 3.000.000-Grenze gemeinsam an. Das Betreiben der Homepage macht nach wie vor Spaß, auch wenn es nach dem Ausscheiden aus dem richterlichen Dienst ein wenig mühsamer geworden ist, immer genügend Beschlüsse des OLG Hamm zum Einstellen zu finden.