Kategoriearchiv: Sonstiges

Ist es für Frauen schwieriger Fachanwalt zu werden?

Im AnwBl. 2/2012 ist ein Beitrag zur „Fachanwaltsordnung in der Praxis“ enthalten, der sich u.a. auch mit der Frage befasst, ob es für Rechtsanwältinnen schwerer ist, den Fachanwaltstitel zu erwerben.

Ganz interessante Untersuchung, die dort dargestellt wird. Der Autor geht auf der Grundlage von Zahlenmaterial der Deutschen Anwaltakademie davon aus, dass die Regelungen der FAO es weiblichen Anwälten erschweren, den Fachanwaltstitel zu erwerben. Zwar sei als Reaktion auf eine Entscheidung des BGH v. 20.04.2009 AnwZ (B) 43/08, AnwBl 2009, 548 § 5 Abs. 3 FAO eingeführt wurde, wonach sich der Zeitraum, in dem für die Fachanwaltschaft relevante Fälle gesammelt werden können, um Mutterschutz- und Elternzeit auf maximal 36 Monate verlängert. Anhand der Anzahl der Absolventinnen von Fachanwaltslehrgängen und der späteren Fachanwältinnen zeigt der Beitrag dann aber auf, dass es Frauen offenbar schwerer als Männern falle, die für den Fachanwaltstitel notwendigen Fälle zu sammeln. Gründe hierfür seien – so der Autor – u.a., dass Anwältinnen häufiger als Männer als Einzelanwälte oder in kleiner Bürogemeinschaft tätig sind, wo es schwierig sei, die Bandbreite von Fällen zu erhalten, die für die Fachanwaltschaft notwendig sind. Zudem werde die Teilzeittätigkeit von Frauen nicht berücksichtigt.

Die Antwort auf die gestellte Frage lautet also: Nein, aber…

Die Lektüre des Beitrags ist im Übrigen auch aus anderem Grund für diejenigen, die gerade mit dem Erwerb eines FA-Titels befasst sind, interessant. Er stellt nämlich sehr schön die insoweit relevante Rechtsprechung zusammen.

Pflichtverteidiger bei § 153a StPO?

Der OLG Hamm, Beschl. v. 07.10.2011 – III-3 Ws 321/11 – sagt: Das geht grundsätzlich, und zwar auch noch nach Einstellung des Verfahrens. In der Sache hat es dann die Beschwerde des Angeklagten als unbegründet angesehen:

Die Leitsätze:

„Auch in dem Verfahrensstadium nach Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO kann die Mitwirkung eines Verteidigers – so z.B. zur Wahrung der Rechte des Angeklagten bei der Auflagen- und Weisungserfüllung oder auch zur Vorbereitung der neuen Hauptverhandlung bei drohendem Scheitern der vorläufigen Einstellung – geboten sein, so dass auch in diesem Verfahrensstadium die Bestellung eines Pflichtverteidigers in Betracht kommen kann.

Eine schwierige Sachlage im Sinne des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO besteht nicht stets bei längerer Dauer der Hauptverhandlung oder bei einer komplexen Beweislage (Meyer-Goßner, a.a.O., § 140 Rdnr. 26a m.w.N.). Eine schwierige Sachlage ist erst dann anzunehmen, wenn die Gefahr besteht, dass der Angeklagte seine Rechte ohne die Mitwirkung eines Verteidigers nicht mehr ausreichend wahrnehmen kann, insbesondere weil er allein den Überblick über die Beweisaufnahme zu verlieren droht.“

Wichtige Updates: Sprachlich sehr gelungen…

Das neue Jahr ist noch keine drei Tage alt, da hat man schon die erste „Fangmail“, mit der nach Kreditkartendaten gefischt wird. Sprachlich sehr gelungen 🙂

„Sehr geehrter Inhaber der Kreditkarte,

 Ihre Kreditkarte wird vorübergehend für neue Sicherheits-Updates gesperrt. Wir müssen unsere Datenbank zu aktualisieren jedes Jahr.

Aus diesem Grund haben wir vorübergehend Ihre Kreditkarte gesperrt. Ihre Kreditkarte wird freigeschaltet, nachdem Sie und laden Sie das beigefügte Formular werden.

Danke,

Visa und Mastercard Support Team.

 © Copyright Visa Europe 2012″

 

Jahresspiegel 2011

Nachdem wir nun ein Jahr lang jeden Sonntag unseren Wochenspiegel gebracht haben, wollen wir diese Berichterstattung abschließen mit einem Jahresrückblick. Was hat gut gefallen?. Was gab es also noch außer Kachelmann, Verfahren gegen RA Lucas in Augsburg und die Affäre Wulff , um gleich einige allgemeine Themen vorweg zu nehmen.

Das waren also:

  1. Woran erkennt man einen lügenden Zeugen?
  2. die Frage der Erstreckung.
  3. ein bisschen Kachemann,
  4. die Betrugsmasche beim Kollegen,
  5. die Nachhilfe für eine Richterin,
  6. der Richter im Halteverbot,
  7. der Richter mit Humor,
  8. das abgeschaltete Jurablogs
  9. der schmuggelnde Strafverteidiger,
  10. und Prozessverschleppung durch das Gericht.

 

Silvester, nicht nur auf Borkum, aber da auch

Am Ende des Jahre ist immer Zeit, sich zu bedanken, bzw. muss Zeit sein, sich zu bedanken. So auch bei uns. Also daher:

Das Heymanns Strafrecht Online Blog bedankt sich am Ende des Jahres 2011 herzlich bei allen, die sich im vergangenen Jahr um unser Blog gekümmert haben. Das sind die Leser unserer Beiträge, das sind die Kommentatoren, das sind die Ideen- und Hinweisgeber auf Entscheidungen – ein besonderes Dankeschön an all diejenigen, die Entscheidungen geschickt haben – das sind aber auch und vor allem die Mitarbeiter der Technik, die im Hintergrund arbeiten und den manchmal ein wenig ungeduldigen Herausgeber ertragen müssen. An alle: Ad multos annos.

Und für all diejenigen, die immer schon mal wissen wollten, wie es denn so an Silvester auf Borkum zugeht, das nachstehende Video. Also eigentlich ganz normal :-), nur eben insofern etwas anders, weil das „offizielle“ Feuerwerk und viele private zusammentreffen. Da knallt es dann ganz schön.