Archiv für den Monat: August 2010

Wochenspiegel für die 32. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand

Berichtenswert:

  1. Tiefflug auf der Autobahn in der Schweiz, hier und hier.
  2. Akteneinsicht auch in die Bedienungsanleitung gibt das AG Neuruppin, was zutreffend ist.
  3. Von Trommeln im Gerichtssaal wird hier berichtet.
  4. Vom Schweigenden Rechtsanwalt berichtet der Kollege Feltus.
  5. Auch immer wieder gern (mit)genommen: Das Radarwarngerät.
  6. Es dürfte auf das Alter des Lesers ankommen, ob die Frage, ob Sex im Auto auf einem öffentlichen Parkplatz, strafbar ist (wer es wissen will: hier).
  7. Aus der Sicherungsverwahrung zu entlassende Untergebrachte: Das richtige Thema für die Bildzeitung.
  8. Auf den Hund gekommen, der Kollege Feltus hoffentlich nicht :-).
  9. Und dann war da doch auch noch Kachelmann, hier, hier und hier, die „Rechtsanwäldin“ ist da unermüdlich.
  10. Schließlich: Natürlich hat die Untreue die Blogs bewegt; vgl. hier, hier und hier.

Ich schwanke, wer die schönste Überschrift hatte: M.E. entweder: „Frau Oberstaatsanwältin musste mal“ oder „Wenn Richter(innen) keine Lust haben“ 🙂 :-).

Mehr Unfälle durch „Tiefflieger“ – was macht die Politik?

In der heutigen Presse wird über eine neuere Statistik des statistischen Bundesamtes zur Zahl der Unfälle wegen zu hoher Geschwindigkeit berichtet. Die Zahlen sind in 2009 gestiegen, und zwar erstmals wieder nach 2002 (vgl. u.a. hier, hier und hier). Und das, obwohl ja zum 01.02.2009 die Bußgelder massiv angehoben worden sind, um die Hauptunfallursachen, wozu auch die Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören, zu bekämpfen. Bei den Zahlen wird die weitere Anhebung der Geldbußen und ggf. auch eine Anhebung der Fahrverbotsdauer bzw. eine Absenkung der Grenzwerte sicherlich nicht lange auf sich warten lassen. Der ACE mahnt ja schon.

Sonderausgabe (Wochen)Spiegel: Der anwaltliche Verdienst – immer wieder gern diskutiert…

Blogbeiträge über anwaltliche Gebühren und Verdienste sind beliebt 🙂 und werden offenbar mit großem Interesse gelesen: Das zeigt sich heute mal wieder am Beitrag des Kollegen Feltus oder an dem der Kollegin Braun.

Sehr lesenswert auch die Kommentare, die deutlich zeigen, welchen falschen Vorstellungen mancher vom anwaltlichen Einkommen hat. Da gilt es wie in vielen Bereichen: Es gibt solche und es gibt solche; also die, die richtig Kohle machen und die, die Mühe haben, die Miete, die Beiträge fürs Versorgungswerk usw. zusammen zu bekommen. Und von den letzteren bzw. von denen, die gerade über den „Standard“ hinauskommen, gibt es sicherlich mehr. Da kann ein Einzelanwalt schon verwundert sein, wenn er ein „Angebot“ mit einer Gehaltsvorstellugn von 70.000 € bekommt.

Aber darum geht es mir gar nicht so sehr. Für mich waren diese beiden Beiträge vielmehr mal Anlass zusammen zu stellen, welche Blogbeiträge es in der letzten Zeit zu der Thematik Vergütung/Honorare/Verdienst gegeben hat. Das waren eine ganze Reihe, wie z.B.

  1. Was verdienen Rechtsanwälte wirklich?
  2. Sehr Interessant: Anwaltseinkommen.
  3. Anwaltsverdienst.
  4. Kein Blogbeitrag, aber interessant: Einkommen selbständiger Rechtsanwälte.
  5. Stundensatz ca. 250 €
  6. Honorarvereinbarung.

Fazit: So dolle ist das mit dem Verdienst nicht.

„Konsum“ von Fisherman’s Friend und die Atemalkoholkontrolle

In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist die Frage, welche Folge es hat, wenn die sog. Warte- und Kontrollzeiten bei der Atemalkoholmessung nicht eingehalten werden, unter den OLG umstritten. Das OLG Hamm (VA 2007, 35 = VRR 2007, 70 = VRS 114, 292, 294) hat in diesen Fällen die Messung insgesamt als unverwertbar angesehen. Dem hat sich das OLG Bamberg (OLG Bamberg VA 2008, 31 = VRR 2008, 153 = StRR 2008, 196) jedenfalls für den Fall angeschlossen, in dem der Grenzwert gerade erreicht ist.

Das OLG Stuttgart hält demgegenüber nun in seinem Beschl. v.02.07.2010 – 4 Ss 369/10, über den auch schon hier berichtet worden ist, – eine generelle Unverwertbarkeit der Messung für nicht angezeigt und schließt sich damit den Obergerichten an, die die Messung auch verwerten, wenn die Wartezeit von 20 Minuten nicht eingehalten ist (so etwa OLG Celle NZV 2004, 318; OLG Karlsruhe NJW 2006, 1988 = VA 2006, 140 (Ls.) = NZV 2006, 438 = VRR 2006, 355; so jetzt auch OLG Hamm VA 2010, 50 = VRR 2010, 156).

Das begründet das OLG u.a. mit einem vom AG eingeholten SV-Gutachten. Das wird im Beschluss teilweise mitgeteilt. Interessant :-), wenn es dort heißt:

Der Sachverständige führte aus, dass, die Richtigkeit der Angaben des Betroffenen unterstellt, zwar die Durchführungsbedingungen für das ALCO-TEST-Messgerät Dräger nicht eingehalten seien, da in den letzten 10 Minuten vor der Durchführung der Messung keine fremde Substanz in die Mundhöhle gelangt sein dürfe, dies jedoch vorliegend nicht zu einer Verfälschung des Messergebnisses führe, das außerhalb der erlaubten Messschwankungsbreiten liegt. Derartige Verfälschungen seien bislang bei keiner der untersuchten Fremdsubstanzen festgestellt worden. Zwar sei zu berücksichtigen, dass die Untersuchungen zum Einfluss von Fremdsubstanzen in der Mundhöhle bei Atemalkoholmessungen bislang überwiegend bei alkoholnüchternen Probanden durchgeführt worden seien, so dass bei bereits alkoholisierten Probanden unter Umständen eine Zuordnung geringfügig abweichender Werte zu unvermeidbaren Messfehlerschwankungen oder durch die Fremdsubstanz verursachten Verfälschungen nicht sicher erfolgen könne, jedoch sei von Abweichungen von maximal 0.02 mg/l auszugehen.

Eine solche Abweichung sei lediglich bei Untersuchungen nach dem Konsum eines „Fisherman’s Friend“-Bonbons festgestellt worden; bei sämtlichen anderen Fremdsubstanzen wie Kaugummis und Lutschbonbons sei es zu keinen Verfälschungen gekommen. Der Sachverständige führte überdies aus, dass sich beim bloßen Lutschen an einem Kaugummi oder einem Bonbon weitaus weniger Fremdsubstanzen in der Mundhöhle lösten, als dies beim Kauen der Fall sei.“

Also: Auf zu Fischerman’s Friend?

Die Trillerpfeife im Nachtzug – Zivilrecht mit strafrechtlichem Einschlag… oder: Das muss man sich merken

Auch nett von der DB: Da schläft der Fahrgast friedlich in seinem Schlafsack auf dem Boden des Fahrradabteils eines Nachtzuges. Er wird von der kontrollierenden Zugbegleiterin aus Sicherheitsgründen geweckt. Aber wie: Mit dem Pfeifen auf der Trillerpfeife unmittelbar am Ohr. Ergebnis: Tinitus. Rechtsfolge: Das OLG Hamm geht in seinem Urt. v. 13.07.2010 – I-9 U 89/09 von einer Körperverletzung aus und gewährt ein Schmerzensgeld von 3.500 €.

Muss man sich mal merken die Entscheidung. Wer schon mal in einem Zug gesessen hat, der voll von Fußballfans ist oder dessen Ziel München zur Zeit des Oktoberfestes ist, der weiß warum.