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Außer der Reihe: USt-Änderung am 01.07.2020, oder: Wie rechnen Verteidiger mit den geänderten USt-Sätzen ab?

Bild von Markus Winkler auf Pixabay

Dieses Postings läuft außer der Reihe, also außerhalb des normalen Tagesprogramms.

Grund: Die Änderung der USt-Sätze zum 01.07.2020 auf 5 bzw. 16 %. Diese Änderung hat viel Unruhe bei Rechtsanwälten, vor allem bei Verteidigern gebracht, die sich nicht sicher sind, welcher USt-Satz denn nun bei einer Abrechnung zugrunde zu legen ist. Auch ist die Frage der Behandlung von Vorschüssen uws. nicht ganz klar.

Ich hatte es geahnt und hatte daher schon frühzeitig bei meinem Mitautor aus dem RVG-Kommentar – nein, jetzt kommt keine Werbung 🙂 – einen Beitrag zu den Fragen für den StRR in Auftrag gegeben. Und es hat geklappt: Wir konnten den Beitrag dann in Heft 07/2020 bringen. Das ist gerade vorhin erschienen, der Beitrag ist also „am Markt“.

Und als besonderen Service des BOB habe ich ihn dann auf meiner Homepage online gestellt. Hier ist also von Volpert aus StRR 07/2020:

Aktuell: Die Änderung der Umsatzsteuersätze
und deren Auswirkungen
auf die Anwaltsvergütung in Strafsachen.

Ich hoffe, dass nach Lektüre des Beitrags alle Fragen beantwortet sind. Falls doch noch nicht: Steuerberater fragen 🙂 . Und da ich kein Steuerberater bin und keine Fragen zu der Problematik beantworten möchte – auch in den Einzelheiten nicht kann – habe ich die Kommentarfunktion zu dem Beitrag geschlossen. Ich bitte um Verständnis.

Nun viel Spaß beim Lesen.

Zum Schluss dann doch noch ein wenig Werbung, alsp <<Werbemodus an>> und zwar noch einmal der Hinweis auf Anwaltspraxis Wissen, das recht neue Produkt des ZAP-Verlages. Dort steht nämlich auch der StRR online. Wer also Zugang zu Anwaltspraxis Wissen hat, hat auch – ohne dieses Posting – Zugriff auf den Beitrag und auf vieles anderes auch. Einfach mal schauen, ob ein passendes Modul dabei ist. Vielleicht ja auch erst mal vier Wochen zur Probe. <<Werbemodus aus>>.

Corona: Ein Lesetipp/Service von ZAP/VRR/StRR, oder: Corona und Strafrecht/Reiserecht

So, dann gibt es heute doch ein wenig Corona :-). Aber positiv, so weit man positiv darüber berichten/posten kann. Nur zur Klarstellung: Ich denke immer noch positiv. 🙂

Hier bringe ich heute mal seit längerem wieder einen Beitrag in der Rubrik „Lesetipps“. Und es sind nicht nur Tipps, sondern ich stelle dann hier auch gleich im Einverständnis mit dem ZAP-Verlag und der Redaktion zwei Beiträge aus „meinen“ = den von mir herausgegebenen Zeitschriften StRR und VRR als PDF online. Das ist ein besonderer Service. Besondere Zeiten erfordern eben besondere Maßnahmen/besonderen Service.

So weit ich das richtig sehe, gibt es bisher in der „Zeitschriftenwelt“ noch nichts zu Corona. Wir haben es dann aber schon. Da ist man als Online-Zeitschrift schneller „am Markt“ als eine Prinntausgabe. Und das klappt natürlich auch nur, wenn man Autoren hat, die liefern, und zwar schnell. Daher besten Dank an den Kollegen RiAG Dr. Axel Deutscher aus Bochum und den Kollegen Rechtsanwalt Jochen Seeholzer aus Hamburg, einen versierten Reiserechtler.

Ich stelle also online:

Und ich merke an: Die Kollegen haben sich zu den sich jeweils stellenden Fragen/Problemen erste Gedanken gemacht und Überlegungen angestellt. Die Kollegen brauchen also keine „Schlaubergerkommentare“, die alles besser wissen (wollen). Dazu sage ich dann nur: Besser und vor allem schneller machen.

Und damit sich dieses Posting für den Verlag vielleicht lohnt: <<Werbemodus an>> Wer auf den Geschmack gekommen ist und mehr über unsere Zeitschriften/Infodienste wissen will, der kann sich ja mal nach einem Probe-Abo umsehen. Geht ganz einfach hier. Ich meine, dass es sich lohnt :-). Wir sind schnell, kompakt und aktuell. 🙂 <<Werbemodus aus>>

So: Und jetzt viel Spaß beim Lesen 🙂 . Und bleiben Sie gesund.

Ach ja, besseres Bild hatte ich nicht. Passt aber 🙂 , ich wollte nicht schon wieder den „Virus“.

Lesetipp: Anwaltliche Vergütung im Berufungsverfahren und bei förmlichen/formlosen Rechtsbehelfen

Auf meiner Homepage Burhoff-online sind folgende gebührenrechtliche Beiträge eingestellt worden und stehen damit zum kostenlosen Download bereit.

Und erlaubt ist bei diesem Beitrag noch einmal ein Hinweis auf „Burhoff (Hrsg.), RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl., 2012″.

Lesetipp: Die Zweier-Besetzung in der Hauptverhandlung als dauerhafter Regelfall – Zur Neuregelung der §§ 76 GVG, 33b JGG

Seit Kurzem ist StRR 01/2012 online. Für einen Monat haben wir daher auf der Startseite von Heymanns Strafrecht den Beitrag „Die Zweier-Besetzung in der Hauptverhandlung als dauerhafter Regelfall – Zur Neuregelung der §§ 76 GVG, 33b JGG“ von Richter am Amtsgericht Dr. Axel Deutscher, Bochum (StRR 2012, 10) zum kostenlosen Download bereitgestellt.

Lesetipp: Überlange Gerichtsverfahren und 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

Auf meiner Homepage Burhoff online sind gerade zwei Volltexte zu von mir stammenden Beiträgen eingestellt worden:

Und da es ein Lesetipp ist, auch ein wenig Werbung, und zwar für den RVG-Kommentar. Bestellung hier 🙂