Schlagwort-Archive: StRR

What´s new – im Strafverfahren? Reduzierte Besetzung der StK nicht mehr nur befristet… und noch mehr

Heute ist der 1. Arbeitstag des neuen Jahres. Ich begrüße alle, die gleich am ersten Tag wieder in das normale Geschirr gehen mit folgendem Post:

Der 01.01. eines Jahres ist ja häufig der Stichtag für das Inkrafttreten gesetzlicher Neuregelung. So auch in diesem Jahr. Für meinen strafverfahrensrechtlichen Bereich ist hinzuweisen auf das Gesetz über die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer gerichtsverfassungsrechtlicher Vorschriften sowie des BundesdisziplinarG vom 06.12.2011 (BGBl I, S. 2554).

Dieses hat die einschlägigen §§ 76 GVG, 33b JGG grundlegend und unbefristet geändert. Die „reduzierte Besetzung der großen Strafkammer“ ist also nicht mehr nur eine Übergangsregelung.

Hinweisen will ich hier nur auf Folgendes, (mehr dazu im StRR-Heft 1/2012 vom Kollegen Deutscher, bei dem ich auch das nachfolgende Zitat geklaut habe):

Zwar bleiben die jeweiligen Absätze 1 der Vorschriften bestehen, wonach die großen Straf-/Jugendkammern mit drei Berufsrichtern einschließlich Vorsitzendem besetzt sind. Für die Besetzung in der Hauptverhandlung gelten jedoch jetzt die neuen §§ 76 Abs. 2 – 5 GVG, 33b Abs. 2 – 6 JGG. Über die Besetzung ist nunmehr stets und nicht nur im Fall der Zweier-Besetzung zu entscheiden, entweder bei Eröffnung des Hauptverfahrens (jew. Abs. 2 Satz 1) oder bei bereits eröffnetem Hauptverfahren bei der Anberaumung des Termins zur Hauptverhandlung (jew. Abs. 2 Satz 2). Die Dreier-Besetzung ist dabei zwingend anzuordnen in drei enumerativ genannten Fällen (jew. Abs. 2 Satz 3, u. III 1). Hervorzuheben ist dabei die jeweils in Ziff. 3 benannte, schon in der früheren Rechtslage geltende Vorgabe, wonach die Dreier-Besetzung zwingend ist, wenn nach dem Umfang oder der Schwierigkeit der Sache die Mitwirkung eines dritten Berufsrichters notwendig erscheint, wobei in den jeweiligen Absätzen 3 zwei (GVG) bzw. drei (JGG) Fälle benannt werden, in denen hierbei „in der Regel“ die Dreier-Besetzung notwendig ist (u. III 2). „Im Übrigen“ und damit als Grundsatz gilt in der Hauptverhandlung die Zweier-Besetzung (jew. Abs. 2 Satz 4). §§ 76 Abs. 4 und 5 GVG, 33b Abs. 5 und 6 JGG enthalten Regelungen zur nachträglichen Abänderung bzw. Neuentscheidung nach Zurückverweisung vom Revisionsgericht oder nach Aussetzung der Hauptverhandlung (u. IV 3 b u. c).

Für das Übergangsrecht gilt:

Nach dem neu eingefügten § 41 Abs. 1 EGGVG ist die alte Fassung des § 76 GVG auf alle Verfahren im Erwachsenenbereich anzuwenden, die vor dem 01.01.2012 beim LG anhängig geworden sind. Gleiches gilt nach § 121 Abs. 2 JGG n.F. für die Anwendung von § 33b Abs. 2 JGG a.F. bei den Jugendkammern.

Und dann noch ein Link auf eine Änderung in Bayern. Dort gibt es jetzt auch ein Landesgesetz zur U-Haft, vgl. hier beim Kollegen Spiegel.

Lesetipp: Rechtsprechungsübersicht zu § 14 RVG aus StRR 2011, 416

 

Der Kollege Hönig hat gestern über ein Seminar bei den Berliner Strafverteidigern berichtet, bei dem die Vorschrift des § 14 RVG in Straf- und Bußgeldsachen im Vordergrund stand.

Dazu passt dann ganz gut mein heutiger Lesetipp auf den von mir stammenden Beitrag aus StRR 2011, 416 „Rechtsprechungsübersicht zu § 14 RVG in Straf- und Bußgeldsachen„. In ihm habe ich die Rechtsprechung zu der vor allem für den Wahlanwalt wichtigen Vorschrift aus den letzten Monaten zusammengestellt.

Und dann  – Vorsicht Werbung – auch noch mal der Hinweis auf „Burhoff (RVG), Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl., 2011„, in dem der Vorschrift des § 14 RVG breiter Raum eingeräumt ist.

Lesetipp: Die Tötungsdelikte in der Rechtsprechung des BGH – Teil 2

Seit einigen Tagen ist StRR 09/2011 online. Für einen Monat haben wir auf der Startseite von Heymanns Strafrecht den Beitrag „Die Tötungsdelikte in der Rechtsprechung des BGH – Teil 2“ von Rechtsanwalt Dr. Lucian Krawczyk, Bielefeld (StRR 2011, 331) zum kostenlosen Download bereitgestellt.

Der Beitrag setzt StRR 08/2011, 293 fort.

Lesetipp: Die Tötungsdelikte in der Rechtsprechung des BGH – Teil 1

Inzwischen ist StRR 08/2011 online. Für einen Monat haben wir aus dem Heft auf der Startseite von Heymanns Strafrecht den Beitrag „Die Tötungsdelikte in der Rechtsprechung des BGH – Teil 1“ von Rechtsanwalt Dr. Lucian Krawczyk, Bielefeld (StRR 2011, 293) zum kostenlosen Download bereitgestellt.

Teil 2 folgt in StRR 09/2011.

Lesetipp: Die neue Selbstanzeige – Teil 2: Die Betragsgrenze des § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO n.F.

Inzwischen ist StRR 07/2011 online. Für einen Monat haben wir aus dem Heft dann auf der Startseite von Heymanns Strafrecht den Beitrag „Die neue Selbstanzeige – 2. Teil: Die Betragsgrenze des § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO n.F.“ von RD Stefan Rolletschke, Münster (StRR 2011, 254) zum kostenlosen Download bereitgestellt.