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„Parlaments-Schwänzer mit Spitzenverdienst“

… unter der Überschrift berichtet T-Online über den ehemaligen Bundesminister Steinbrück, der offenbar weniger im Parlament sitzt, aber dafür dann an anderen Stellen reichlich Rubel einnimmt (habe ich gestern bei JuraBlogs auch schon irgendwo gelesen, finde ich nur nicht wieder; war in einem Kommentar des Kollegen JM, den ich um Nachsicht bitte). Wenn das so stimmt, ist das schon ein Ding und man fragt sich, woher Peer Steinbrück eigentlich die Zeit nehmen will, um Angela Merkel zu helfen. Denn das hatte er ihr doch neulich angeboten. Zu dem Ganzen ist man schnell auch erinnert an: Wasser predigen, aber Wein trinken.

Bei der Geschichte fällt dann auch mir eine kleine Begebenheit aus NRW ein, als Peer Steinbrück dort noch Finanzminister war. Da hat der Finanzminister eine Änderung der Besoldung wortreich in einem fünfseitigen Schreiben, das an alle Bediensteten ging, erklärt bzw. zu erklären versucht. Mal abgesehen vom Papierverbrauch, dieses Schreiben endete mit: „Ihr Peer Steinbrück“. Mein Vorsitzender hat mich damals nur mit Mühe abhalten können, dem FM darauf zu antworten, er sei nicht „mein Peer Steinbrück“.

Ergänzung aufgrund des u.a. Kommentars des Kollegen Feltus. Es hat sich um diesen Beitrag des Kollegen Melchior gehandelt. Nochmals, sorry.

Sonderausgabe (Wochen)Spiegel: Der anwaltliche Verdienst – immer wieder gern diskutiert…

Blogbeiträge über anwaltliche Gebühren und Verdienste sind beliebt 🙂 und werden offenbar mit großem Interesse gelesen: Das zeigt sich heute mal wieder am Beitrag des Kollegen Feltus oder an dem der Kollegin Braun.

Sehr lesenswert auch die Kommentare, die deutlich zeigen, welchen falschen Vorstellungen mancher vom anwaltlichen Einkommen hat. Da gilt es wie in vielen Bereichen: Es gibt solche und es gibt solche; also die, die richtig Kohle machen und die, die Mühe haben, die Miete, die Beiträge fürs Versorgungswerk usw. zusammen zu bekommen. Und von den letzteren bzw. von denen, die gerade über den „Standard“ hinauskommen, gibt es sicherlich mehr. Da kann ein Einzelanwalt schon verwundert sein, wenn er ein „Angebot“ mit einer Gehaltsvorstellugn von 70.000 € bekommt.

Aber darum geht es mir gar nicht so sehr. Für mich waren diese beiden Beiträge vielmehr mal Anlass zusammen zu stellen, welche Blogbeiträge es in der letzten Zeit zu der Thematik Vergütung/Honorare/Verdienst gegeben hat. Das waren eine ganze Reihe, wie z.B.

  1. Was verdienen Rechtsanwälte wirklich?
  2. Sehr Interessant: Anwaltseinkommen.
  3. Anwaltsverdienst.
  4. Kein Blogbeitrag, aber interessant: Einkommen selbständiger Rechtsanwälte.
  5. Stundensatz ca. 250 €
  6. Honorarvereinbarung.

Fazit: So dolle ist das mit dem Verdienst nicht.