Archiv für den Monat: Juli 2009

Neue Höchstsätze für Geldstrafen

Die für die Bemessung von Geldstrafen geltende und seit 1975 im Kern unveränderte Höchstgrenze der Tagessätze ist angehoben worden. Die Obergrenze für einen Tagessatz beträgt jetzt 30.000 €. Damit steigt der mögliche Höchstbetrag einer Geldstrafe auf 10.800.000 € bei einer Einzeltat und auf 21.600.000 €  bei Tatmehrheit.

Das diese Änderung enthaltende 42. StrÄndG wurde im BGBl. I 2009, 1658 vom 03.07. 2009 Nr. 38 verkündet. Das Gesetz ist damit am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten.

OLG Celle: Beweisverwertungsverbot bei der Blutentnahme

Inzwischen hat auch das OLG Celle (Beschl. v. 16.06.2009 – 311 SsBs 49/09) ein Beweisverwertungsverbot bejaht, und zwar – so weit ich es sehe – zum ersten Mal bei einer Drogenfahrt. Das OLG hat „Gefahr im Verzug“ mit der Begründung verneint, dass in den zur Verfügung stehenden 20 Minuten zwischen Anhalten und Blutentnahme an einem Wochentag ohne weiteres ein Richter zu erreichen gewesen wäre. Wenn man bei der Sachlage dann nicht zu einem „evidenten Verstoß“ komme, sei das eine glatte Umgehung des Richtervorbehalts. Das OLG hat außerdem noch darauf hingewiesen, dass es kein Einverständnis mit der Blutentnahme sei, wenn der Betroffene diese bloß widerspruchslos hinnehme.

Es bewegt sich also doch etwas, auch wenn das den Ermittlungsbehörden nicht schmecken wird.

Manchmal geht`s auch flott…..

Manchmal geht es auch schnell in Karlsruhe. Das BVerfG hat jetzt in einem Beschluss vom 08.06.2009 – 2 BvR 847/09 – über eine Verfassungsbeschwerde gegen die Beschlüsse der Instanzen von Anfang 01/09 bzw. 02/09 entschieden. Lag aber wohl daran, dass der Fall glasklar war. Das AG hatte nämlich den Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung entgegen § 56g Abs. 2 Satz 2 StGB noch mehr als ein Jahr nach Ablauf der Bewährungszeit als zulässig angesehen und in der Zurückstellung von einer Entscheidung eine Verlängerung der Bewährungszeit gesehen.

Das BVerfG meint: Die gesetzliche Systematik spricht „klar gegen eine solche Annahme“. Schade, dass das erst das BVerfG richten muss. Das LG hatte die Beschwerde aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung verworfen.

Update:
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2. Opferrechtsreformgesetz beschlossen

Der Bundestag hat am 03.07.2009 das 2. Opferrechtsreformgesetz beschlossen. Die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Neuregelungen schließen inhaltlich an frühere Gesetzesänderungen an und verfolgen das Ziel, Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser zu schützen und ihre Rechte im Strafverfahren zu erweitern.

Das Gesetz knüpft an Verbesserungen für Opfer im Strafverfahren an, die zuletzt vor allem durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren (Opferrechtsreformgesetz – OpferRRG) vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1354) erreicht wurden. Das heute verabschiedete Gesetz sieht weitere Verbesserungen in drei zentralen Bereichen vor.

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2. Opferrechtsreformgesetz passiert Rechtsausschuß

Das 2. Opferrechtsreformgesetz (vgl. BT-Drucks. 16/12098) hat dann gestern den Rechtsausschuß passiert. Es wird heute im Bundestag beraten, und zwar in der kommenden Nacht um 2.25 Uhr. Wir sicherlich eine lebhafte Diskussion werden. Man fragt sich, was eine solche Terminierung eigentlich soll. Da wird doch nichts mehr beraten. Das ist im Grunde „Pseudo-Demokratie“.