Die unzulässige Revision des „Nebenklägers“ – da ist mal wieder eine
§ 400 Abs. 1 StPO scheint dann doch immer wieder überlesen zu werden. Danach kann kann ein Nebenkläger das Urteil nicht mit dem Ziel anfechten, dass der Angeklagte wegen einer Gesetzesverletzung verurteilt wird, die nicht zum Anschluss des Nebenklägers berechtigt.Immer wieder oder besser: Dauernd findet man Beschlüsse des BGH, in denen auf diese Vorschrift und […]
