Monatsarchiv: Februar 2011

Mal aus einer ganz anderen Ecke

kommt diese Entscheidung, nämlich aus dem hohen Norden. Das OLG Schleswig hat in seinem Beschl. v. 06.01.2011 – 1 Ss OWi 209/10 (214/10) zum erforderlichen Umfang der Feststellungen bei einer Messung mit Provida 2000 Stellung genommen. Ist ja schon seit längerem standardisiert, aber: Die OLG wollen wissen, welche der vier möglichen Einsatzmethoden gewählt worden ist.

Zudem: Einiges, wie der Amtsrichter mit einem vom Verteidiger gestellten Beweisantrag umzugehen hat.

Sonntagswitz: Wer ist der Erste?

Mal wieder ein sonntäglicher Witz.

Ein Richter, ein Staatsanwalt und ein Strafverteidiger springen gleichzeitig aus dem Fenster. Frage: Wer schlägt als erstes auf ?

Antwort: Das weiss man nicht, denn der Richter kann sich wie immer nicht entscheiden !!!

und

Ein Steuerfahnder, ein Finanzbeamter und ein Richter springen aus dem 10ten Stock, um Selbstmord zu begehen. Wer kommt zuerst unten an?

Antwort: Wen interessiert es?

Zu unbestimmte Weisungen

Das hatte die StVK im Rahmen der Führungsaufsicht die Weisung erteilt, bei jedem Wechsel von Wohnung und Arbeitsstelle vorher mit dem Bewährungshelfer Rücksprache zu nehmen und keinen Kontakt zu Personen aus der „Drogenszene“ zu unterhalten. Das OLG Hamm sagt in seinem Beschl. v. 28.09.2010 – III – 3 Ws 393/10: Zu unbestimmt und daher unwirksam.

Das Fahrtenbuch des Rechtsanwalts

Eine Fahrtenbuchanordnung (§ 31a StVZO) ist allseits unbeliebt. So auch bei einem Rechtsanwalt, bei dem die Verwaltungsbehörde ein Fahrtenbuch angeordnet hat. Er macht dagegen geltend, dass durch die Vorlagepflicht seine Verschwiegenheitspflicht tangiert sei, da der Pkw auch Mandanten zur Verfügung gestellt werde. Damit hatte er weder beim VG noch beim OVG Erfolg. (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.01.2011 – 12 LA 167/09). Das OVG sieht weder die Verschwiegenheitspflicht noch Art. 12 GG tangiert.

Zusätzliche Gebühr – die 2.

Immer wieder Streit um die Nr. 4141 VV. Darüber hat mir der Kollege berichtet, der mir zwei Entscheidungen des AG Mettmann hat zukommen lassen (vgl. hier und hier). Er liegt dort mit dem Rechtspfleger im „Dauerclinch“ und freut sich nun natürlich – zu Recht – dass ihm zwei Abteilungsrichter des AG Recht gegeben haben. Die Nr. 4141 VV RVG entsteht auch im Fal der vorläufigen Einstellung nach § 154 StPO – eben weil diese endgültg gemeint ist. So auch die ganz h.M. in der übrigen Rechtsprechung.

Ach so: Und um Kopien ging es natürlich auch noch.