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Ich habe da mal eine Frage: Heute wieder „nur“ ein Ranking der 10 am meisten geklickten Fragen in 2020

Bild von Dung Tran auf Pixabay

Und dann noch – nein, kein  bzw. nicht das  Rätsel. So weit wollte ich dann heute doch nicht gehen.

Aber ein wenig Rätsel kann dann doch sein. Allerdings kombiniert mit dem ersten Jahresrückblick. Und zwar auf die zehn am meisten geklickten Gebührenfragen/-rätsel des Jahres 2020. Ist immer interessant – vor allem ja auch für mich, weil man so sieht, was eigentlich gelesen wird.

Und hier ist dann das Ranking – die Best off“:

  1. Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren nach Rücknahme/Neuerlass eines Bußgeldbescheides?

  2. Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren bei der Beiordnung zur HB-Verkündung?

  3. Ich habe da mal eine Frage: Kann der Mandant nach gerichtlicher Festsetzung meine Gebühren kürzen?

  4. Ich habe da mal eine Frage: Muss ich auch angeben, “von wem” ich eine Zuzahlung erhalten habe?

  5. Ich habe da mal eine Frage: Terminsgebühr für ausgefallenen Termin entstanden?,

  6. Ich habe da mal eine Frage: Straf- und Bußgeldverfahren “gleichzeitig” ==> zweimal Grundgebühr?

  7. Ich habe da mal eine Frage: Kann ich nachträglich eine VV für das Ermittlungsverfahren abschließen?

  8. Ich habe da mal eine Frage: Versehen der Geschäftsstelle, wer trägt die Anwaltskosten?

  9. Ich habe da mal eine Frage: Wie war das noch mal mit dem Vorschuss auf die Pflichtverteidigergebühren?

  10. Ich habe da mal eine Frage: Muss der Mandant die Kosten für beide “Durchgänge” tragen?

Und da ist es: Das Ergebnis der Wahl der besten JuraBlogs 2014

entnommen wikimedia.org Vater von Oktaeder Original uploader was Oktaeder at de.wikipedia

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Vater von Oktaeder Original uploader was Oktaeder at de.wikipedia

Und da ist es: Das Ergebnis der Wahl der besten JuraBlogs 2014, die vom Kartellelblog in den vergangenen Wochen veranstaltet worden ist. Und: The Winner is“ in der Kategorie Strafrecht der Kollege Hoenig aus Berlin, dem wir herzlich von hier aus gratulieren (das kostet aber einen Kaffee beim nächsten Berlin-Besuch 🙂 😉 ). Gratulation auch dem LawBlog und dem Strafblog, die auf Platz 2 und 3 folgen. Und danach dann wir auf Platz 4. Zwar nicht mehr auf dem Treppchen, aber wir freuen uns trotzdem. Wie war das noch mit dem olympischen Gedanken? Eben, dabei sein ist alles.

Das Ergebnis hat natürlich Folgen: Die „Medaillengewinner“ müssen sehen, dass sie die Plätze 2015 – wenn sich der Kartellblog wieder die Mühe einer Umfrage macht (?) – halten. Ist immer nicht so ganz einfach. Und die anderen müssen „trainieren“, oder „üben, üben, üben, um (noch) besser zu werden. Also, in dem Sinn: Ran an die Tasten: Und nochmals: Congratulations in die Hauptstadt.

P.S. Die nachfolgende Grafik ist schwer lesbar, ich weiß. Daher: hier die Ergebnisse.

Jurablogs Gewinner

Gibt es ein fröhliches Klickspiel, oder: Wird beim Ranking manipuliert?

Der Kollege Fischer hat die Diskussion darüber eröffnet, ob bei Jurablogs beim Ranking manipuliert wird, in dem ein fröhliche Klickspiel gespielt wird. Es heißt bei ihm dazu u.a.:

„Es wurden nämlich ältere, erfolgreiche Beiträge einfach manuell herausgenommen.

Unter die ersten 10 kommt man, indem man sich untereinander verlinkt (also z.B. Link Anwaltsblog1 auf Anwaltsblog2, und Anwaltsblog2 setzt einen Link zurück auf Anwaltsblog1), und dann wird ein fröhliches “Klick-Spielchen” gestartet.“

Also, da wir mit unserem Blog auch unter den Top 10 sind, sind wir von den Mutmaßungen auch betroffen bzw. ich fühle mich betroffen. Ich kann hier nur – wie auch die Kollegin Rueber, die damit jetzt einen Klick hat 🙂 – darauf hinweisen, dass wir weder ein Klickspiel betreiben noch uns an anderen Klickspielen beteiligen. Die Klicks, die wir verteilen – i.d.R. im Wochenspiegel – betreffen alle Blogs (dass es i.d.R. straf- oder OWi-rechtliche Blogs sind, liegt an der Thematik unseres Blogs) und wir erhalten auch Klicks aus der Gesamtheit der anderen Blogs, und nicht nur aus den Top 10.

Mit dem o.a. Satz „Es wurden nämlich ältere, erfolgreiche Beiträge einfach manuell herausgenommen“ kann ich nichts anfangen, ich weiß nicht, was damit gemeint ist.

Meint „Rechthaber“ das „korrupt“ ernst?

„Rechthaber“ bloggt heute unter dem Titel: „Ist das Jurablogs-Ranking korrupt? “ und moniert, dass nach dortiger Auffassung die Kriterien für das Ranking nicht korrekt angewendet werden. Dazu ist m.E. auf die Erklärung zu den Gruppen C und D hinzuweisen, die sich unschwer bei den jeweiligen Blogs abrufen lässt: C errechnet sich: nach „Eingehende Links/Anzahl veröffentlichter Artikel) * (Verlinkende Blogs/Gesamtzahl der JuraBlogs)“ und D nach: „Ausgehende Links/Anzahl veröffentlichter Artikel) * (Verlinkte Blogs/Gesamtzahl der JuraBlogs)“. Im Zweifel werden die Berechnungen zu etwas anderen Ergebnissen führen als die als Beispiel angegebenen Zahlen. Ob das der Fall ist, kann und habe ich nicht nachgeprüft, dafür fehlt mir auch die Zeit. Im Übrigen: Iudex non calculat.

Ich blogge hier auch nur, weil ich an sich beim „Rechthaber“ kommentieren wollte, mich dafür aber anmelden muss, was ich nicht will. Was mich an dem Beitrag stört, ist die Überschrift und der dort verwendete Begriff „korrupt“. Wikipedia sagt mir zu Korruption:

(lat. corruptus – bestochen) im juristischen Sinn ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen, zum Beispiel auch Stiftungen, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Im politischen Sinn ist Korruption nach einer Definition des Politikwissenschaftlers Harold Dwight Lasswell die Verletzung eines allgemeinen Interesses zu Gunsten eines speziellen Vorteils.

Allein das muss m.E. ausreichen, um die Eingangsfrage zu beantworten. Das kann nicht „ernst“ gemeint sein!, Dafür spricht auch das „Ja, OK, die Überschrift hat den Zweck, Leser anzulocken. Natürlich unterstellen wir dem Kollegen Klappenbach keinen Vorsatz!„, aber man fragt sich: Was wird denn dann unterstellt. Man fragt sich auch, welches Interesse sollte der Betreiber von Jurablogs haben, bestimmte Blogs zu pushen und andere nicht? Er stellt eine kostenlose Plattform zur Verfügung, aus welchen Gründen auch immer, die man u.a. sehr gut zum Austausch, zur Information usw. nutzen kann. Was hat er davon und warum  ggf. fahrlässig 🙂 „korrupt“? Das würde mich interessieren? Wenn die Kollegin Braun und der Kollege Nebgen an die Spitze geschossen sind, dann sicherlich nicht aufgrund von „Korruption“ und ein- und ausgehenden Links, sondern weil sie eine Menge Beiträge posten, die offenbar allgemein gern gelesen werden, aus welchen Gründen auch immer. Müssen andere sich eben anstrengen, eben solchen Zuspruch zu bekommen.

Ich schließe mich im Übrigen gerne dem Kollegen Kümmerle an (vgl. hier), dessen Beitrag zu dem Thema ich gerade erst entdeckt habe und den ich zusammenfassen möchte mit: Kinder, nun lasst aber mal die Kirche im Dorf.

Fazit: Die Nörgelei ist wirklich nicht schön.

Kein Burn out

Die Kollegin Braun hat gestern hier von ihrem Burn out und dem „Leistungsdruck“ berichtet, der durch das Jurablogs-Ranking bei ihr entsteht. Ich fühle mit ihr und einige der Kommentatoren ihres Beitrags auch. Nur: Wenn man sich die Definition des „Burn-out-Syndrom bei Wikipedia ansieht, liest man:

„Ein Burnout-Syndrom (engl. (to) burn out: „ausbrennen“) ist ein Zustand ausgesprochener emotionaler Erschöpfung mit reduzierter Leistungsfähigkeit, das als Endzustand einer Entwicklungslinie bezeichnet werden kann, die mit idealistischer Begeisterung beginnt und über frustrierende Erlebnisse zu Desillusionierung und Apathie, psychosomatischen Erkrankungen und Depression oder Aggressivität und einer erhöhten Suchtgefährdung führt. Burnout kann nahezu alle sozialen Gruppen treffen – von Schülern über Forscher bis hin zu Arbeitslosen und Rentnern sind Krankheitsfälle bekannt.“

Diese Symptome kann ich bei der Kollegin aber nun wirklich nicht finden, jedenfalls nicht hier. 🙂

Und: Was sollen wir anderen armen im Ranking abgeschlagenen Blogger denn sagen, wenn wir bei dem täglichen Blick 🙂 auf das Ranking feststellen: Den Olymp erreichen wir nie, da können wir so viel bloggen wie wir wollen. An der kommen wir nicht vorbei. Allerdings: Fährt die Frau denn nie in Urlaub? Dann hätten wir vielleicht eine Chance. Aber dafür hat sie sicherlich schon Blogbeiträge vorbereitet. Und richtig helfen tut das auch nicht. Denn dann müssten wir ja immer noch am Kollegen Nebgen vorbei. Und gemeinsam in Urlaub fahren die beiden sicherlich nicht 🙂 :-). Trotzdem habe ich „Kein Burn out 🙂