Ich habe da mal eine Frage: Wie war das noch mal mit dem Vorschuss auf die Pflichtverteidigergebühren?

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So, heute dann zum Tagesschluss folgende Frage:

„Sehr geehrter Herr Kollege Burhoff,

ich habe eine kleine gebührenrechtliche Frage, wenn Sie dafür Zeit haben :

Ich bin Pflichtverteidigerin und habe einen Vorschuss beantragt in Form von der Abrechnung von 24 Terminsgebühren, die in der Zukunft liegen. (Oktober – Dezember). Das Gericht antwortet mir nun, dass eine Vorschusszahlung nach § 47 RVG nur für entstandene Gebühren verlangt werden kann. Ich weiß aber, dass auch andere Kollegen Vorschüsse verlangt haben und erhalten haben. Was habe ich hier falsch gemacht?“

Ein Gedanke zu „Ich habe da mal eine Frage: Wie war das noch mal mit dem Vorschuss auf die Pflichtverteidigergebühren?

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