Ich habe da mal eine Frage: Kann ich nachträglich eine VV für das Ermittlungsverfahren abschließen?

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So, hier dann zum Tagesschluss noch das RVG-Rätsel – verbunden mit dem Aufruf: Mir fehlen Fragen – zumindest für diese „Blogsparte“ 🙂 .

Gefragt wurde Folgendes:

„Sehr geehrter Herr Kollege Burhoff,

ich wende mich mit „kurzer“ Frage zum Gebührenrecht an Sie unter Bezugnahme auf folgenden Sachverhalt:

Mandatsverhältnis enstand im EV.
Pflichtverteidigerbestellung erfolgte im ZwischenV.
Hauptverfahren ist eröffnet.

Mandant möchte nun eine Gebührenvorschusszahlung leisten. Ich entwerfe erstmals eine Gebührenvereinbarung gem. § 4 RVG.

Darf eine Gebührenvereinbarung, die zeitlich nach einer Pflichverteidigerbestellung und erst im Hauptverfahren zustande kommt, als Angelegenheit i.S.d. § 58 RVG das vorbereitende Verfahren zum Inhalt haben?“

Na, wo sind die Spezialisten für Vergütungsvereinbarungen?

Ein Gedanke zu „Ich habe da mal eine Frage: Kann ich nachträglich eine VV für das Ermittlungsverfahren abschließen?

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