Anhebung des Kostenbeschwerdewertes auf 300 EUR, oder: Übergangsvorschrift beachten

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Und dann auf ins neue Jahr 2026 nochmals mit allen guten Wünschen.

Ich eröffne am ersten Gebührenfreitag 2026 die Berichterstattung mit einem Hinweis auf eine gesetzliche Neuregelung. Am 12.12.2025, ist das „Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen“ v. 08.12.2025 im BGBl verkündet worden (s. BGBl 2025 I, Nr. 318).

Das enthält u.a. die Anhebungen der Zuständigkeitsstreitwerte in Zivilsachen für die Amtsgerichte durch die Änderung in § 23 GVG von 5.000 EUR auf 10.000 EUR.

Es enthält aber auch eine weitere Änderung, die in Straf- und Bußgeldsachen von Bedeutung ist: Denn in § 304 Abs. 3 StPO ist die Grenze für den Beschwerdewert bei Entscheidungen über Kosten oder notwendige Auslagen von 200 EUR auf 300 EUR angehoben worden.

Diese Änderungen sind gestern am 01.01.2026 in Kraft getreten.

Aber: Bitte Art. 6 des Gesetzes beachten, der in das EGStPO einen § 19 eingefügt hat. Der enthält für die Änderung des Beschwerdewertes eine besondere Übergangsvorschrift. Danach ist § 304 Abs. 3 StPO in seiner bis einschließlich 31.12.2025 geltenden Fassung weiter anzuwenden, wenn die anzufechtende Entscheidung bis einschließlich 31.12.2025 bekannt gemacht (§ 35 StPO) worden ist.

Folge derÄnderung des § 304 Abs. 3 StPO: Wir werden in Zukunft (noch) weniger Entscheidungen der Beschwerdegerichte zu Kostenbeschwerden bekommen. Schade, denn da liegt bei den AG/LG doch manches im Argen.

Auftakt II: Neujahrstag 2026 – wieder Neujahrswitze

Bild von Thomas auf Pixabay

Ich hatte ja schon im vorigen Jahr an Neujahr keine Entscheidungen oder Ähnliches gepostet, sondern hatte nach dem Ranking mit Neujahrswitzen fortgesetzt. Das tue ich auch in diesem, wünsche aber vorab noch einmal allen Besuchern und Besucherinnen ein frohes Neues Jahr 2026. Möge es uns nur Gutes bringen.

Und hier dann die Witze:

Auf einer Kreuzung stoßen zwei Autos am Neujahrsmorgent zusammen.

Ein Polizist eilt herbei und zückt seinen Notizblock.

Daraufhin spricht ihn einer der Fahrer an: „Herr Wachtmeister, man wird ja wohl noch einmal auf das neue Jahr anstoßen dürfen!“


Zwei Freunde unterhalten sich.

„Was machst du Silvester?“

„Ich werde mit Alkohol die Erinnerung an das aktuelle Jahr löschen!“


Ein Autofahrer gerät am Neujahrsmorgen in eine Verkehrskontrolle.

Auf die Frage, ob er etwas getrunken hat, antwortet er: „Nur einen kleinen Wachtmeister, Herr Jägermeister!“


Ein Mann spricht kurz nach dem Jahreswechsel einen anderen Mann auf einer Neujahrsparty an: „Kennen wir uns nicht?“

„Nein, und außerdem sind Ihre Geldforderungen an mich seit einer Stunde verjährt!“


In dem Sinne: Ein frohes Neues Jahr.

Bild von Syaibatul Hamdi auf Pixabay

Auftakt I: Rückblick zu Beginn des „neuen“ Jahres 2026, oder: Hier sind die Top-Ten-Themen des Jahres 2025

Bild von Syaibatul Hamdi auf Pixabay

2025

Am Neujahrstag 2026 starte ich dann mit allen guten Wünschen für das Neue Jahr. Ich denke, jeder hat für das kommende Jahr eigene/andere Wünsche, sowohl allgemein als auch privat. Ich wünsche allen, dass ihre Wünsche sich erfüllen und (böse oder nicht so gute) (Vor)Ahnungen nicht in Erfüllung gehen. Es gilt nach wie vor aber auch: Packen wir es an, was passiert und was sich ändert oder auch nicht, liegt auch an uns.

Auch in diesem Jahr beginne ich die Berichterstattung dann mit einem Rückblick auf das gerade beendete Jahr 2025, und zwar mit einem Rückblick auf die Top Beiträge 2025. Ich habe ja schon wiederholt darauf hingewiesen, dass das für mich ja immer auch eine Art ist, das abgelaufene Jahr noch einmal Revue passieren zu lassen. Was war – den Lesern – wichtig, was ist angekommen? Über was habe ich berichtet? Was sind Dauerbrenner? Was hat ist überholt?

Und dann geht es los. Hier dann also die Top Beiträge des Jahres 2025. Auch in diesem Jahr nur die Top Ten. Ins Ranking geschafft haben es:

  1. StGB II: „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“, oder: „Volksverhetzung“ auf dem Schützenfest?

  2. BtM II: Handel mit verschreibungspflichtigen Arzneien, oder: Unterfiel das Ketamin dem AMG oder dem NpSG?

  3. Strafe III: Tagessatzhöhe beim Bürgergeldempfänger, oder: 75 % des Bürgergeldes müssen bleiben

  4. StGB I: Geldscheine in der Ausgabe des Geldautomaten, oder: Raub oder räuberische Erpressung?

  5. Richtige Gebührenbemessung im OWi-Verfahren I, oder: Mittelgebühr, Durchschnitt, Einkommen

  6. OWi News: Wieder Paukenschlag aus Saarbrücken, oder: „Speicherung von Rohmessdaten“ beim BGH

  7. StPO II: Auswertung potentieller KiPo-Beweismittel, oder: 2 Jahre und 10 Monate sind zu lang!

  8. KostBRÄG 2025 mit den RVG-Erhöhungen in Kraft, oder: Besser Spatz in der Hand, als Taube auf dem Dach

  9. Strafantrag I: Strafantrag mittels einfacher Email, oder: Keine Rückwirkung des neuen Rechts

  10. Durchsuchung III: Lange Auswertung in KiPo-Sache, oder: Mehr als sechs Monate in der Regel zu lange

Das Ergebnis ist für mich dann doch ein wenig überraschend. Ich hatte mit mehr OWi-Beiträgen gerechnet und mit nicht so viel StGB. Aber es ist genau umgekehrt gekommen. Allerdings muss man beim OWi-Recht berücksichtigen, dass es einen richtigen Knaller in dem Bereich derzeit aber auch nicht gibt. Der „Winner“ überrascht mich nicht, den hatte ich zumindest im Ranking vermutet, wenn auch nicht an der Spitze. Alles in allem: Interessant.

Vielleicht noch ein kleiner Hinweis: Die Beiträge aus der zweiten Jahreshälfte haben es naturgemäß schwer(er), es ins Ranking zu schaffen. Denn sie sind ja nicht so lange online wie die aus der ersten Jahreshälfte.

Das war das Jahr 2025 – beruflich und/oder privat, oder: Mein persönlicher Jahresrückblick

Auch in diesem Jahr gibt es wie schon in den vergangenen Jahren, als traditonell, als letztes Posting des Jahres 2025 für meine Leser/Abonnenten den kurzen „privaten“ Jahresrückblick. Alle anderen kommen noch.

Auch für den diesjährigen Rückblick gilt dann wieder – im Vergleich mit den vergangenen Jahren: Es ist auch in diesem ablaufenden Jahr 2025 weitgehend so geblieben wie in den früheren Jahren.

Allgemein waren das Spitzenthema des Jahres m.E.  der Ukraine-Krieg, der nun schon ins fünfte Jahr geht, dazu dann noch auch weider die kriegerischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten, die Bundestagswahl und leider auch der amerikanische Präsident, über den man besser das „Mäntelchen der Liebe“ deckt. Alles keine schönen Themen, die uns leider wohl auch noch weiter begleiten werden. Und damit gilt das, was auch schon für 2025 gegolten hat: Alles in allem weiterhin keine rosige Aussichten, was man nach wie vor an der Stimmung merkt.

Privat waren dann auch im  Jahr 2025 an der Spitze – wie schon seit Jahren – die beiden Prinzessinnen, die viel Freude machen. Dazu kommen zwei schöne Kreuzfahrten, und zwar einmal im Früjahr nach/in Japan und dann anlässlich des 150. Geburtstags von Oma und Opa die Fahrt mit den Kindern und Enkelkindern von Hamburg nach Norwegen. Daneben dann natürlich Borkum, allerdings muss man da mal sehen, wie es weiter geht. Man wird nicht jünger und muss schauen, wie lange man die Wohnung noch „betreuen“ kann.

Beruflich war das Jahr 2025 wieder seh „bewegt“ mit drei Neuauflagen, und zwar der 12. Auflage vom Vereinsrecht, der 27. Auflage vom Gerold/Schmidt und der 7. Auflage vom RVG-Kommentar. Es hat alles recht gut geklappt, die beteiligten Autoren haben mitgezogen.  An sich war noch die 2. Auflage des Handbuchs für die strafrechtliche Nachsorge geplant, aber das hat nicht mehr geklappt. Da hat, da die Herstellung ein paar Probleme mit dem RVG-Kommentar hatte, die Zeit nicht mehr gereicht; bei der DB würde das „Verspätung eines vorausfahrenden Zuges“ heißen. Daneben dann wieder das Übliche: Weitere Veröffentlichungen in Zeitschriften, wobei der Schwerpunkt wie immer im Gebührenrecht gelegen hat. Und dann hier das Blog mit wieder rund 1.000 neuen Beiträgen – weiterhin in der Woche täglich in der Regel drei Postings und Samstag/Sonntag jeweils zwei Beiträge.

Was kommt in 2026? Das kann keiner sagen. Aber man muss positiv denken und hoffen, dass die politischen Lage besser wird. Privat wird es wieder drei (!) Kreuzfahrten geben, und zwar eine im Frühjahr nach Afrika, dann im März nach Norwegen und im Herbst in die Adria. An Bücher steht nur die 2. Aufl. des Nachsorge-HB an. Mal sehen, was ich mit der freien Zeit mache.

Zum Schluss zitiere ich – wie immer – aus den Postings der vergangenen Jahre:

„Abschließend – wie jedes Jahr – herzlichen Dank an alle Freunde, Bekannte, Leser, Abonnenten, Follower usw., die mich auch im  Jahr 2025 bei meinen Aktivitäten mit Rat, Tat und Hilfe unterstützt haben. Danke für das Interesse am BOB und an meiner Homepage Burhoff-Online. Ich bedanke mich bei allen Lesern meiner Beiträge, bei allen Lieferanten von Entscheidungen und Anregungen von und für Beiträge und auch bei allen Kommentatoren, wenn ich auch nicht unbedingt jeden Kommentar „unterschrieben“ hätte. Ihnen allen einen guten Jahreswechsel, wo immer Sie ihn auch verbringen.“

Ich bin auch in diesem Jahr an Silvester nicht auf Borkum; das ist seit 25 Jahren – mit Ausnahme der Corona-Zeit – das erste Mal. Aber wir haben Besuch. Unsere „Mädels“ kommen, wir „dürfen“ aufpassen. Wird sicherlich sehr schön.

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Der satirische Jahresrückblick 2025 – hier nicht von mir, sondern vom ZDF

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2025

Und dann als vorletztes Posting des Jahres 2025 – wie schon immer in den letzten Jahres – etwas „Humoristisches“. In diesem Jahr „Der satirische Jahresrückblick 2025“ aus dem ZDF. Ob der – wie es in der Überschrift auf Youtube heißt „Toll“ ist, sei dahin gestellt, aber jedenfalls ganz nett 🙂 .

Viel Spaß.