Sonntagswitz, heute mal „Bus und Bahn-Witze“

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Und dann am Sonntagsnachmittag der Sonntagswitz. Und da gib es heute Witze zu Bus und Bahn. Denn seit diesem Jahr ist der 17. April der Welttag der öffentlichen Verkehrsmittel. Dazu passt, dass ich das gestern auch mal wieder erleben durfte. Von Hamburg nach Leer mit der Bahn. Ich hatte aber nicht auf dem Schirm, dass gestern im Fußball in Bremen das Nordderby verlief. Also machten sich schon morgens tausende Fans des HSV auf den Weg nach Bremen, um dort „ihre“ Mannschaft spielen (und verlieren) zu sehen. Also brechend volle Züge, Meiner auch und der bleibt dann noch auf offener Strecke stehen, wegen einer „Störung an der Lokomotive“. Folge u.a. Klimaanlage fällt aus. Nach 35 Minuten ging es dann – endlich – weiter. Ich hätte nicht erleben wollen, was passiert wäre, wenn der Zug nicht weiter gefahren wäre 🙂 . Bis zur Weiterfahrt war alles ruhig …….

Hier sind dann folgende „Bus und Bahn-Witze“:

Schreit ein Passagier von hinten im Bus: „Das war schon rot!“

Brüllt der Busfahrer zurück: „Hier vorne noch nicht, du Klugscheißer!“


Zwei Blondinen stehen an einer Bushaltestelle.

Fragt die erste Blondine die Zweite: „Mit welchem Bus fährst du?“

„Mit der 1. Und du?“

„Mit der 3.“

Nach 5 Minuten kommt die 13. Sagt die erste Blondine: „Super – Jetzt können wir zusammen fahren!“


Panischer Anruf bei der Bahn: „AUF DEM BAHNDAMM LIEGT EIN GLEIS!“

Darauf der Bahnbeamte: „Ja, und das ist auch gut so.“

Fünf Minuten später kommt noch ein Anruf: „Jetzt haben sie den almen alten Mann übelfahlen.“


„Sie haben ja eine Kinderfahrkarte!“

„Da können Sie mal sehen, wie viel Verspätung der Zug wieder hatte!“

Wochenspiegel für die 16. KW., das war Lachgas, Ki, KG, Mietpreisbremse und Beleidigungen

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Und dann zum Ende der 16. KW. der Wochenspiegel am Sonntag, und zwar mit folgenden Hinweisen:

  1. Lachgas jetzt verboten? Neue Rechtslage (§ 3 NpSG) in Kraft getreten

  2. Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

  3. Schadensersatz nach einer Flugverspätung: Wer zahlt den Mietwagen-Zuschlag?

  4. Quarantäne statt Kreuzfahrtvergnügen: Reiseabbruchversicherung muss nicht zahlen!

  5. Das Kammergericht Berlin und der Emotet-Angriff – Lehren für die digitale Justiz

  6. Wer reguliert KI in den USA – Kalifornien oder Bundesregierung?

  7. Warum Angreifer nicht mehr „einbrechen“, sondern sich einloggen

  8. Wenn ein Verdacht nur „zwischen den Zeilen“ steht: OLG München schärft die Grenzen der Verdachtsberichterstattung

  9. Mietpreisbremse bei Mischnutzung: Mietspiegel allein reicht nicht

  10. und dann aus meinem Blog: An der Spitze: StGB III: Anwaltliche Beleidigung der Mandantin, oder: Bezeichnung der Mandantin als „dreckige Lügnerin“ , oder: Bezeichnung der Mandantin als „dreckige Lügnerin“ dicht gefolgt von: StGB II: Richterbeleidigung durch Rechtsanwalt, oder: Vergleich mit „Blutrichter“ Roland Freisler

Entziehung der FE II: Straftat mit Aggressionspotenzial, oder: Es reicht ggf. auch eine Beleidigung

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Und dann im zweiten Posting noch einmal etwas vom BayVGH, nämlich den BayVGH, Beschl. v. 19.03.2026 – 11 CS 26.120 -, und zwar zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen (anderer) Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen.

Gegenstand des Einziehungsverfahrens waren folgende andere Straftaten:

„Im Oktober 2023 wurde dem Landratsamt Forchheim (Fahrerlaubnisbehörde) bekannt, dass gegen den Antragsteller ein Strafverfahren wegen einer Beleidigung am 1. September 2023 eingeleitet worden war. Laut der polizeilichen Mitteilung hatte der Anzeigeerstatter gegen 13 Uhr mit seinem Pkw am rechten Fahrbahnrand gehalten, um Daten in sein Navigationsgerät einzugeben. Er stand dabei hinter der Einfahrt zum Anwesen des Antragstellers, ohne die Zufahrt zu beeinträchtigen oder zu behindern. Während er – bei geöffnetem Fahrerfenster – mit der Eingabe der Daten beschäftigt war, kam ihm der Antragsteller entgegen. Dieser stoppte seinen Pkw auf der Höhe des Anzeigeerstatters, ließ das Fahrerfenster herunter und beschimpfte diesen lautstark mit den Worten „Du Drecksau, du Wichser, du asoziales Arschloch, Drecksack“ sowie „schau, dass du dich von meiner Ausfahrt verpisst“. Aufgrund dieses Vorfalls verurteilte das Amtsgericht Forchheim den Antragsteller mit rechtskräftigem Strafbefehl vom 14. November 2023 wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen.

Bereits mit Strafbefehl vom 2. August 2023 hatte das Amtsgericht Forchheim den Antragsteller wegen einer Beleidigung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen verurteilt. Dem lag zu Grunde, dass der Antragsteller am 22. Juni 2023 einen Lkw auf der Straße vor seinem Anwesen und schräg gegenüber dem dort geparkten Pkw des Geschädigten abgestellt hatte. Dadurch entstand eine Engstelle und geriet der Verkehr ins Stocken. Als er von dem Geschädigten, dem Inhaber der dort ansässigen Apotheke, darauf angesprochen wurde, beschimpfte er diesen mit den Worten „Du Dreckskrüppel“.“

Die haben dem BayVGH für eine Entziehung gereicht. Er sagt dazu:

1. Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zur Klärung von Eignungszweifeln kann angeordnet werden bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 FeV).

2. In Betracht kommen insoweit typischerweise solche Straftaten, die sich durch Aggression gegen Personen oder Sachen ausdrücken, wie etwa Körperverletzung, Raub, Vergewaltigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Nötigung und Sachbeschädigung.

 

 

 

 

Entziehung der FE I: Therapie mit Medizinal-Cannabis, oder: Berufung auf das Arzneimittelprivileg Therapie

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Im Kessel-Buntes dann heute (schon) wieder verkehrsverwaltungsrechtliche Entscheidung. Ja, ich weiß: Ich hatte länger nichts mehr zum Zivilrecht. Richtig, aber da ist es leider im Moment „mau“. Von beiden Entscheidungen stelle ich aber, da Entscheidungen zu den behandelten Fragen hier in der letzten Zeit häufig vorgestellt worden sind, nur die Leitsätze vor

Ich beginne mit dem VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 01.04.2026 – 13 S 2074/25 – zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens und zum Beginn einer Therapie mit Medizinal-Cannabis während des Entziehungsverfahrens. Dazu sagt der VGH:

1. Cannabis, das zu medizinischen Zwecken ärztlich verordnet wird (Medizinal-Cannabis), fällt unter den Arzneimittelbegriff und damit unter das Spezialregime der Nummern 9.4 und 9.6 der Anlage 4 der FeV, die als speziellere Regelungen die in Nummer 9.2.1 der Anlage 4 der FeV getroffene Regelung des Cannabismissbrauchs verdrängen (sog. Arzneimittelprivileg).

2. In besonders gelagerten Fällen ist es nicht von vornherein ausgeschlossen, dass die durch den Konsum von nichtmedizinischem Cannabis mit Blick auf den Eignungsmangel nach Nummer 9.2.1 der Anlage 4 der FeV entstandenen Fahreignungszweifel durch eine ärztliche Verordnung von medizinischem Cannabis ausgeräumt werden können und die auf Grund der gesetzlichen Vermutung des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV entfallene Fahreignung dadurch wiederhergestellt wird.

3. Wer sich bei festgestellter Nichteignung nach Nummer 9.2.1 der Anlage 4 der FeV auf das sog. Arzneimittelprivileg berufen will, muss dartun, dass dieses zu seinen Gunsten greift und insoweit keine nur durch ein Fahreignungsgutachten ausräumbaren Eignungsbedenken bestehen.

Ich habe da mal eine Frage: Terminabsage bei Anreise -Terminsgebühr entstanden?

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Und dann noch die Gebührenfrage, mal wieder auf der Verteidigergruppe bei FP:

Liebe Kolleginnen und Kollegen.

Das LG pp. will mir eine Terminsgebühr streichen. Folgender SV:

Ich war in Anfahrt zum LG und ca 30 min vor HV Beginn kam der Anruf die Beisitzerin sei erkrankt. Der Rechtspfleger sagt nun da ich noch nicht im Gerichtsgebäude körperlich anwesend war bekäme ich die Terminsgebühr nicht. Ich verstehe aber Burhoff so, dass ich nicht unbedingt im Gebäude sein muss, denn der Anruf bei einem Verteidiger aus pp. 30 min vor der HV ist doch nicht rechtzeitig. Sehe ich das richtig?

Vielen Dank schon mal!