Kategoriearchiv: Sonstiges

Kopfnoten

Die „Westfälischen Nachrichten“ berichten heute über ein besonderes Verfahren, in dem am 30.09.2011 vor dem VG Münster verhandelt wird. Es geht um Noten auf einem Halbjahreszeugnis. Eine Schülerin aus Münster – wohl eher deren Eltern – meinen, dass ihre Tochter auf einem Halbjahreszeugnis in Religion, Mathematik und Sprache zu schlecht beurteilt worden ist. Es handelt sich – und das macht es m.E. „interessant“ – um eine Grundschülerin, man glaubt es kaum.

Die Eltern argumentieren: „Ihre Tochter habe im Vorjahr viel bessere Zensuren auf dem Zeugnis gehabt und sich seither in den Klassenarbeiten auch nicht verschlechtert, schildert Michael Labrenz die Argumentation der Eltern. “ Na, vielleicht ist sie ja im mündlichen Bereich schlechter geworden, soll es ja geben. Mich erstaunt die Klage. Gegen Grundschulzeugnisnoten? Und dann auch noch, obwohl die Empfehlung für das Gymnasium ja gegeben worden ist.

Da fragt man sich ja dann doch – wenigstens ich – was das soll. Wollen da Eltern – aus welchen Gründen auch immer – mit dem Kopf durch die Wand. Also im wahrsten Sinne des Wortes: Kopfnoten? Aber vielleicht fällt ja dem ein oder anderen Leser ein, warum man mit den Fragen ein VG belasten muss. Die haben schon genug andere Dinge zu tun.

Darf der Aasee Gondeln tragen?

„Wenn die Gondeln Trauer tragen“ hieß in den 70-iger Jahren ein Spielfilm, der für einige Furore gesorgt hat (vgl. hier). In Münster geht es derzeit auch um eine Gondel. Mit der möchte nämlich ein Architekt auf dem Aasee – Münsters Binnenalster 🙂 fahren dürfen. Geht nicht bzw. darf/kann sie nicht genehmigen, sagt die Stadt Münster, da der Aasee insgesamt an zwei Segelclubs und einen Bootsvermieter verpachtet ist (wusste ich bisher auch noch nicht und habe mir auch gar keine Gedanken darüber gemacht, ob das rechtlich geht; muss aber wohl). Dem Architekten bleibt daher derzeit nur das Fahren auf dem Dortmund-Ems-Kanal, im wahrsten Sinne also auf dem „Canale Grande“. Mal sehen, wie es weitergeht. In den „Westfälischen Nachrichten“ ist es jedenfalls ein Thema und wird es sicherlich auch bleiben.

Gang-Bang-Parties kosten Beamtenstatus… oder Gesetzeshüter im Rotlichtsumpf

so lautet ein Beitrag bei Legal Tribune Online, auf den ich heute mal verweisen möchte. Er behandelt denFall des wegen Beihilfe zur Prostitution verurteilten Polizisten aus Baden-Württemberg.

Hier geht es zum Beitrag von Dr. Michal Deja, LL.M. Der Autor ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Zeitschrift für Beamtenrecht.

Streit beim BGH: Raum gegen Fischer

Spiegel-Online meldet – ich hatte es neulich auch schon in der SZ gelesen: Streit beim BGH um den Posten des Vorsitzenden des 2. Strafsenats, den das BMJ auf Vorschlag des Präsidenten des BGH mit dem Bundesrichter Raum besetzen will. Dagegen hat RiBGH Fischer (ja, der Fischer vom StGB-Kommentar) Konkurrentenklage eingereicht. Da ist dann jetzt „Stimmung in der Bude“. Aber zum Glück trifft man sich ja wohl nicht täglich. Denn der eine Kandidat sitzt in Karlsruhe, der andere als Mitglied des 5. Strafsenats in Leipzig.

Auslieferungsrecht – manchmal führt es ein Schattendasein

Das Auslieferungsrecht nach dem IRG bzw. der Bereich mit „Auslandberührung“ führt manchmal ein Schattendasein bzw. es wird als Nische angesehen, obwohl die zu treffenden Entscheidungen von den davon Betroffenen häufig von großer Bedeutung sind. Allerdings kann man in letzter Zeit schon aufgrund der doch recht großen Anzahl von Entscheidungen, die zu dem Bereich bekannt werden, erkennen, dass die mit dem Auslieferungsrecht zusammenhängenden Fragen immer mehr an Bedeutung zunehmen. Daher will ich heute auch über zwei m.E. ganz interessante Entscheidungen berichten.

Zunächst OLG Nürnberg, Beschl. v. 13.07.2011 – 2 OLG Ausl 1/11, in dem das OLG zur Zulässigkeit der Überstellung eines hier Verurteilten nach Mazedonien Stellung genommen hat. Die Leitsätze lauten:

  1. Der Zulässigkeitserklärung der Vollstreckung gem. Art. 3 des Zusatzprotokolls zum Überstellungsübereinkommen (ZP-ÜberstÜbk) in Mazedonien stehen die dortigen Haftbedingungen nicht entgegen. Diese genügen den völkerrechtlichen Mindestanforderungen.
  2. In den Haftanstalten Mazedoniens finden derzeit ausreichende Resozialisierungsmaßnahmen statt.
  3. Auch in Mazedonien besteht je nach Verhalten des Verurteilten die Möglichkeit, vorzeitig, nämlich nach zwei Drittel der verbüßten Freiheitsstrafe, entlassen zu werden.

Sicherlich noch einmal beschäftigen wird uns OLG Düsseldorf. Beschl. v. 10.08.2011, III-3 Ausl 28/11, da das OLG in der Entscheidung das Verfahren dem BGH vorgelegt hat (§ 42 IRG), und zwar zur Entscheidung folgender Frage:

„Die Sache ist gemäß § 42 Abs. 1 IRG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung der Rechtsfrage vorzulegen, ob die ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzung des § 83 Nr. 4 IRG, wonach bei lebenslanger Freiheitsstrafe eine Überprüfung der Vollstreckung der verhängten Strafe spätestens nach 20 Jahren erfolgen muss, durch die nach Art. 560 ff. der polnischen Strafprozessordnung vorgesehene Möglichkeit einer – gemäß Art. 139 der polnischen Verfassung dem Präsidenten der Republik vorbehaltenen – Begnadigung erfüllt ist.“