Kategoriearchiv: In eigener Sache

Der BOB wünscht „Frohe Weihnachten“ 2020, auch wenn „Corona“ uns im Griff hat ….

Bild von pratik parikh auf Pixabay

Und dann ist es mal wieder so weit. Wir schreiben den 24. Dezember, also „Heilig Abend“. Damit naht „Weihnachten 2020“. Ein, wie man an vielen Stellen lesen, kann „anderes Weihnachten“. Man fragt sich: Ist es wirklich so anders? Ja, natürlich wird das ein oder andere fehlen und auch der ein oder andere wird sich – hoffentlich – nicht auf den Weg gemacht haben, um zu feiern. Aber: Letztlich ist Weihnachten ein Fest der Familie und das ist es dann eben in diesem Jahr ganz besonders. Der Kernfamilie. Ich bin mir bewusst, dass ich das gut sagen/schreiben kann, wenn man die „neben an“ hat

Hier gibt es dann heute – wie an immer am „Hl. Abend“ keine Entscheidungen oder Sonstiges, sondern eben nur Weihnachtsgrüße und Weihnachtswünsche an alle Leser/Abonnenten/Abonnentinnen, Kommentatoren und Freunde. Ich wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest und viel Spaß bei allem, was sie in den nächsten Tagen tun/machen. Zumindest mal ein Tag ohne Entscheidungen, Bücher, Kommentare usw.. Das schaffe ich auch, die Enkelinnen helfen mir dabei.

Und allen, die von Corona betroffen sind/waren: Kopf hoch, es wird auch wieder besser (?) oder zumindest anders. Man muss daran nur fest glauben. Dann klappt das.

Dieses Weihnachtsposting nehme ich auch in diesem Jahr wirde zum Anlass, mich bei allen, die mit Weihnachtskarten und -grüßen an BOB und mich gedacht haben, zu bedanken. Ich freue mich aber über jede Karte, die ich bekomme ???? , aber auch über jede, die ich nicht bekomme. Denn es gilt für mich nach wie vor: Weihnachtskarten, ja danke, aber: Können wir das im nächsten Jahr nicht anders regeln?.

Und dann stellte sich wie immer die Frage: Welches Bild zum hl. Abend. Ich habe mich in diesem Jahr für ein Bild des Weihnachtsmannes mit Maske entschieden. Passt doch, oder 🙂 ?

In dem Sinn: Allen ein Frohes Fest.

Rezension „meiner“ Festschrift zum 70. Geburtstag, oder: Das Beste kommt zum Schluss

Wer kennt ihn nicht? Den Spruch: Das Beste kommt zum Schluß. Der kam mir gleich in den Sinn als ich heute das StraFo-Heft 12/2020 durchgeblättert habe, das in der Post war.

Denn da befindet sich auf Seite 515 -also zum Schluss – die Rezension des Kollegen Heiko Urbanzyk aus Coesfeld von „Marc N. Wandt (Hrsg.). Festschrift zum 70. Geburtstag von Detlef Burhoff“. Der Kollege Urbancyk hat sich mal wieder viel Mühe mit seiner Rezension gemacht. Nämlich mal wieder keine „Waschzettelrezension“, sondern eine Rezension, die sich wirklich mit der Schrift befasst. Man merkt, dass der Kollege gelesen hat.

Herausgegriffen hat der Kollege einen der dort veröffentlichten Beiträge, nämlich den des Kollegen Stehr aus Göppingen mit dem Titel „DER STRAFVERTEIDIGER – Die gesellschaftlichen Erwartungen an einen Strafverteidiger und die Unterscheidung anhand gängiger Verteidigertypen“. Den Beitrag kann ich wirklich nur jedem, der Strafverteidigung machen oder Strafverteidiger werden will empfehlen. Als Warnung, um nicht in die Kategorie I – „der nicht könnende Strafverteidiger“ – oder in die Kategorie II – „der (ständige) Pflichtverteidiger“ – oder auch „Gerichtspflichti“ eingeordnet zu werden, sondern eben in die Kategorie III – „Der Strafverteidiger“. Strafverteidigung ist nicht nur Kampf, sondern eben auch harte Arbeit.

Dieses Herausgreifen des einen Beitrags hat natürlich nicht die Bedeutung, dass die anderen Beiträge nicht empfehlenswert sind. Sind sie; sie werden auch alle demnächst in den Handbüchern zitiert. Nur würde eine Darstellung aller Beitrage den Rahmen einen Rezension sprengen. Hier aber noch einmal das Inhaltsverzeichnis für diejenigen, die wissen möchten, was und wen man in der Festschrift noch so antrifft.

Mich hat diese Rezension der Festschrift sehr gefreut. Ist sie doch besondere Anerkennung für die Mühe, die sich die Kollegen mit ihren Beiträgen gemacht haben. Ich bin immer noch überrascht über diese Ehre.

Und: Wer jetzt „Blut geleckt“ hat. Hier geht es zur Bestellung. Das Werk gibt es (nur) noch als PDF als Ebook. Tja, wer zu spät kommt 🙂 .

Dieses ist dann das 11.000 Posting, oder: Es folgen hoffentlich noch viele…

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

So, dies ist dann ein ganz besonderer Beitrag in der Reihe an einem ganz normalen Tag.

Mit diesem Beitrag geht hier nämlich das 11.000 Posting online, nachdem ich am 01.11.2008 um 7:29 Uhr mit dem Blog und der Berichterstattung gestartet bin, und zwar mit: Anhebung der Tagessatzhöchstgrenze im Bundeskabinett beschlossen. Seitdem sind veile Entscheidungen hier vorgestellt worden, viele Gesetzesvorhaben, 532 Sonntagswitze, etwa ebenso viele RVg-Rätsel und Lösungen und, und, und. Und es macht immer noch Spaß.

Bei der Gelegenheit ein herzliches Dankeschön an die treuen Leser und Follower. Ab heute dann auf zum nächsten Tausender 🙂 .Das wird mir (hoffentlich) gelingen.

Ich bedanke mich heute dnan mal wieder bei allen Kollegen – egal ob Rechtsanwalt oder Richter -, die mir in den letzten Jahren Entscheidungen geschickt haben. Das hat sicherlich mit zu der hohen Zahl beigetragen.

Und: Ich bedanke mich auch bei allen Kommentatoren, auch wenn manche Kommentare nur schwer zu ertragen waren. Aber das muss man dann eben aushalten. Allerdings: Wenn es zu doll war, habe ich den Kommentator gesperrt.

So, und jetzt genug gefeiert….. weiter geht es.

Lesetipp: Volltext zum KostRÄG 2021 jetzt online und RVG-Kommentar in 6. Auflage

Habe ich lange nicht mehr gemacht: Einen Lesetipp. Normalerweise weise ich ja über die Newsletter meiner Homepage auf im Volltext auf meiner HP eingestellte Beiträge hin.

Heute dann hier aber mal eine Ausnahme, in der ich auf meinen Beitrag aus RVGreport 2020, 402 hinweise:

Geplante Änderungen bei der Anwaltsvergütung durch das KostRÄG 2021 – Teil 2

Da kann man lesen, was sich im RVG in den Teil 4 und 5 VV RVG ändert, wenn das KostRÄG nun kommt. Ich gehe übrigens von einem Inkrafttreten am 01.01.2021 aus. Das Störfeuer aus dem Bundesrat ist für mich politisches Geplänkel.

Und dieses Posting verbinde ich dann gleich mit ein wenig Werbung, also <<Werbemodus an>>:

Ich weise hin auf eine Neuerscheinung, und zwar auf:

Burhoff/Volpert: RVG Straf– und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021.

Wer meine Veröffentlichungen ein wenig verfolgt, wird sicherlich schon auf das Werk gewartet haben. Wir haben allerdings auch gewartet, und zwar auf das KostRÄG 2021. So, wie es aussieht, wird das eben aber nun wohl zum 1.1.2021 kommen. Wir stehen Gewehr bei Fuß und werden die Druckmaschinen dann anwerfen, wenn sicher ist, dass das KostRÄG kommt. Wird es tatsächlich auf 2023 verschoben: Wir verschieben dann nicht, sondern kommen dann eben mit einer Aktualisierung des Werkes ohne die geplanten Änderungen.

Wie immer: Man kann natürlich vorbestellen, und zwar hier auf der Bestellseite meiner Homepage. Danach muss man dann nichts mehr tun. Das Werk kommt automatisch nach Erscheinen.

<<Werbemodus aus>> 🙂

Nochmals: „Festschrift zum 70. Geburtstag…“, oder: Jetzt als Download lieferbar

Ich komme dann noch einmal auf die vom Kollegen Marc N. Wandt aus Essen zu meinem 70. Geburtstag herausgegebene „Festschrift zum 70. Geburtstag von Detlef Burhoff“ zurück (vgl. schon hier: Neuerscheinung, Neuerscheinung. Dieses Mal aber kein Buch von mir, sondern eine Festschrift für mich.

Die erste (Druck)Auflage von dem Werk war leider schnell vergriffen, so dass ich auf Anfragen, wo und wie man das Werk erwerben könnte, leider nicht „positiv antworten“ konnte. Der Verlag konnte auf die Schnelle auch keine zweite (Druck)Auflage auflegen, wofür ich Verständnis hatte. Wir haben uns dann auf einen Kompromiss geeinigt, und zwar: Ich stelle die Festschrift als Ebook zum Download auf meiner Homepage bereit. Man kann die Festschrift also bei mir bestellen und ich liefere dann online. Das Verfahren hat sich ja bei den Ebooks 2017 und 2019 bewährt. Es ist schnell, unkompliziert, der adminstrative Aufwand (für den Verlag) ist gering und: Die Kosten für die Festschrift halten sich auch im Rahmen. Während sonst Festschriften preislich ja schon nicht gerade billig sind, können wir die Festschrift für 29,90 EUR „abgeben“.

Wer also (immer noch) Interesse hat:  Es läuft wie gehabt. Einfach auf die Bestellseite gehen, anklicken und das Formular ausfüllen. Dann abschicken und es kommen dann (alsbald) die Festschrift als PDF und die Rechnung.  🙂 Und wer sich vorher/jetzt noch einmal über den Inhalt des Werkes informieren will, der kann das hier bei „Inhalt der Festschrift“ tun. Kurze Anmerkung: Heute (10.09.) kann es etwas länger dauern, andere Menschen werden auch 70. 🙂

Bei dieser Gelegenheit abschließend: Noch einmal herzlichen Dank an den „Kollegen Herausgeber“ und die Autoren für die schönen Beiträge, die sich alle in den Handbüchern wieder finden werden 🙂 . Tolle Themen und tolle Ideen/Ausführungen in den Beiträgen. Dass sich die Autoren zu meinem Geburtstag so tolle und kreative Gedanken gemacht haben, macht mich schon ein wenig stolz. Und dann natürlich auch noch einmal ein herzliches Dankeschön an den Verlag und die Mitarbeiter für die Mühen mit der Druckauflage.