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Endlich sind sie da, oder: Geschafft – RVG-Kommentar und OWi-Handbuch, jeweils 6. Auflage, da sind sie

Das ist/war dann ein schöner Wochenabschluss. Da kommt man von einer „Lockdownortveränderungsfahrt“ nach Hause und findet ein großes Paket vor. :-).

Man ahnt ja schon, was der Inhalt sein könnte – denn heute war ja der Tag der Erscheinung 🙂 , nämlich der 26.03.2021. Für heute waren angekündigt:

  • Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021

  • Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 6. Aufl. 2021.

Und es hat geklappt. Die beiden Werke sind da. Endlich. Es hatte wegen des KostRÄG bzw. der Corona-Pandemie ein wenig Verzögerung gegeben. Aber jetzt sind die Werke erschienen. Die Freude ist groß.

Und eine gute Nachhricht für alle Vorbesteller. Die Auslieferung  dürfte dann jetzt in den Datum und Uhrzeit ändern nächsten Tagen beginnen. Ob noch alle Vorbesteller ihre Werke vor Ostern bekommen werden, kann ich nicht versprechen, es ist ja eine kurze Woche. Aber: Spätestens nach Ostern sind die Werke dann da. Also Geduld. Das haben wir im letzten Jahr ja gelernt.

Und wer nicht vorbestellt hat <<Werbemodus an>>, der kann die Bestellung das dann jetzt hier auf der Bestellseite meiner Homepage nachholen. Die Werke kommen dann alsbald.

Und ich packe die Bücher jetzt aus – das ist der Sex des Alters 🙂 .

Haben fertig – die Druckmaschinen laufen dann für den RVG-Kommentar und das OWi-Handbuch, beide 6. Aufl.

So, haben dann – << Werbemodus an>> (endlich) fertig 🙂 .

Die Druckmaschinen laufen jetzt nämlich für:

 

 

 

 

 

  • Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Auflage, 2021

 

  • Burhoff (Hrsg.), Handuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 6. Auflage, 2021

 

 

 

Bei beiden Büchern hat es etwas länger gedauert als geplant, aber manchmal kann man es nicht beeinflussen. Das ist wie mit der Pandemie – man braucht Geduld.

Jetzt wird es aber was und die Bücher sind dann für den 26.03.2021 angekündigt. Danach wird dann ausgeliefert.

Natürlich kann man die Werke noch (vor)bestellen, und zwar ganz einfach auf der Bestellseite meiner Homepage. Die Bücher kommen dann „automatisch“ nach Erscheinen.

Und: <<Werbemodus aus>>

Lesetipp: Volltext zum KostRÄG 2021 jetzt online und RVG-Kommentar in 6. Auflage

Habe ich lange nicht mehr gemacht: Einen Lesetipp. Normalerweise weise ich ja über die Newsletter meiner Homepage auf im Volltext auf meiner HP eingestellte Beiträge hin.

Heute dann hier aber mal eine Ausnahme, in der ich auf meinen Beitrag aus RVGreport 2020, 402 hinweise:

Geplante Änderungen bei der Anwaltsvergütung durch das KostRÄG 2021 – Teil 2

Da kann man lesen, was sich im RVG in den Teil 4 und 5 VV RVG ändert, wenn das KostRÄG nun kommt. Ich gehe übrigens von einem Inkrafttreten am 01.01.2021 aus. Das Störfeuer aus dem Bundesrat ist für mich politisches Geplänkel.

Und dieses Posting verbinde ich dann gleich mit ein wenig Werbung, also <<Werbemodus an>>:

Ich weise hin auf eine Neuerscheinung, und zwar auf:

Burhoff/Volpert: RVG Straf und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021.

Wer meine Veröffentlichungen ein wenig verfolgt, wird sicherlich schon auf das Werk gewartet haben. Wir haben allerdings auch gewartet, und zwar auf das KostRÄG 2021. So, wie es aussieht, wird das eben aber nun wohl zum 1.1.2021 kommen. Wir stehen Gewehr bei Fuß und werden die Druckmaschinen dann anwerfen, wenn sicher ist, dass das KostRÄG kommt. Wird es tatsächlich auf 2023 verschoben: Wir verschieben dann nicht, sondern kommen dann eben mit einer Aktualisierung des Werkes ohne die geplanten Änderungen.

Wie immer: Man kann natürlich vorbestellen, und zwar hier auf der Bestellseite meiner Homepage. Danach muss man dann nichts mehr tun. Das Werk kommt automatisch nach Erscheinen.

<<Werbemodus aus>> 🙂

Sondermeldung: Wir haben fertig, oder Burhoff/Volpert, RVG, 5. Aufl. geht in die Auslieferung

Gerade teilt mir „mein“ Lektor vom ZAP-Verlag, Bonn, mit: Er ist da und geht in die Auslieferung. 🙂 🙂

Wer ist „Er“? Nun, „er“ ist der RVG-Kommentar Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 5. Aufl. 2017. Das sind 1904 Seiten geballtes Gebührenrecht, nur zu Teil 4 und 5 VV RVG, sowie zu den Teil 6 – Sonstige Verfahren, die an anderer Stelle immer etwas sehr kurz kommen – und zum Teil 7 VV RVG – den Auslagen. Damit sind der Kollege Volpert und ich an der Stelle durch, oder: Haben fertig.

Und da dieses (natürlich) ein Werbeposting ist: Hier dann der Hinweis auf die Bestellmöglichkeit auf meiner Homepage. Das Werk kommt dann in den nächsten Tagen.

Allen, die schon bestellt haben, wünsche ich viel Spaß mit dem Werk. Und: Es möge manchen zusätzlichen Euro bringen 🙂 . <<Werbemodus>> aus.

Und ich freue mich dann, wenn das Werk in den nächsten Tagen kommt. Das Auspacken eines neuen Buches hat etwas „erotisierendes“. Wie ein Kollege mal meinte/fragte: „Der Sex des Alters“.

Habe fertig: RVG-Kommentar, 5. Auflage, auf dem Weg in die Druckerei, oder: Auslieferung naht

„Mein“ zuständiger Lektor teilt gerade mit: Die 5. Auflage des RVG-Kommentars – oder richtig: „Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 5. Aufl., 2018“ – befindet sich auf dem Weg in die Druckerei. Sehr schön, denn jetzt müssen wir nicht mehr lange warten, bis die Neuauflage vorliegt. Die Auslieferung ist zum 26.09.2017 angekündigt. Insgesamt sind es 1.904 Seiten geworden. Natürlich topaktuell und mit weiteren Beispielen und „Abrechnungsideen“.

Man kann das Werk natürlich <<Werbemodus an>> vorbestellen, und zwar hier auf der Bestellseite meiner Homepage. Es kommt dann nach Erscheinen automatisch. >> Werbemodus aus.

Neuauflagen sind übrigens immer ein wenig „erschreckend“. Merkt man daran doch, wie die Zeit vergeht. Seit der Veröffentlichung der 1. Auflage des RVG-Kommentars sind mittlerweile 13 Jahre vergangen.

Und <<Werbemodus noch einmal an>>: Ich nutze dann dieses Posting um noch einmal auf mein Ebook „Effektivere und praxistauglichere Ausgestaltung des Strafverfahrens?  Die Änderungen in der StPO 2017 – ein erster Überblick“ hinzuweisen. Das stellt die seit dem 24.08.2017 geltenden Änderungen in der StPO vor (vgl. dazu Sondermeldung: Die Änderungen der StPO 2017 sind da – und dazu gleich ein Ebook). Auch das kann man auf auf der Bestellseite meiner Homepage bestellen. >>Werbemodus aus>>.