Archiv für den Monat: September 2011

Nachschlag: Akteneinsicht in die Bedienungsanleitung

Ich freue mich immer, wenn ich im Nachgang zu Beiträgen, die ich hier gepostet habe, von Lesern Entscheidungen übersandt bekomme. So habe ich dann auch gestern im Nachgang zu dem Beitrag zur Akteneinsicht (vgl. hier) von einem Kollegen den AG Karlsruhe, Beschl. v. 22.09.2011 – 1 OWi 127/11 – erhalten, der sich auch noch einmal mit den Fragen der Akteneinsicht auseinandersetzt. Und zwar schulbuchmäßig (jedenfalls aus meiner Sicht. Denn das AG sagt:

  • Der Verteidiger hat ein Recht auf Akteneinsicht in die Bedienungsanleitung.
  • Diese ist ihm ggf. durch Übersendung einer Kopie zu gewähren.
  • Ein Urheberrecht steht nicht entgegen.

Und zum Beleg verweist das AG auf von uns im VRR veröffentlichte Entscheidungen und mein Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 5. Aufl. Das tut dann besonders gut.

Haftentscheidung des LG Dessau-Roßlau – da passte aber gar nichts

An der dem OLG Naumburg, Beschl. v. 26.07.2011 – 1 Ws 615/11 – zugrundeliegenden landgerichtlichen Entscheidung passte aber auch gar nichts:

  • keine Fluchtgefahr, da keine hohe Straferwartung beim Vorwurf des gewerbsmäßigen Betruges mit einem Gesamtschaden von 8.500 e,
  • keine Verdunkelungsgefahr, da der Angeklagte geständig war,
  • keine Wiederholungsgefahr, da der erforderliche Schweregrad i..S. des § 112a StPO nicht erreicht ist,
  • Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz, da ein HV-Termin drei Monate nach Anklageeingang bei einem geständigen Angeklagten nicht hinnehmbar ist.

Also Aufhebung (mit Pauken und Trompeten)

mit dem zusätzlichen Hinweis: „Dass die Akten erst einen Monat nach Erhebung des Rechtsmittels der weiteren Beschwerde dem Senat zugeleitet wurden, sei nur am Rande vermerkt„. Wie wäre es denn mal – liebes LG – mit einem Blick in § 306 Abs. 2 StPO)?

Bedienungsanleitung – Lebensakte – Akteneinsicht – 1 : 1

Der Dauerbrenner „Akteneinsicht im Bußgeldverfahren“ (vgl. dazu auch meinen Beitrag in VRR 2011, 250) beschäftigt die (Amts)Gerichte immer wieder und immer noch. Zu der Problematik habe ich von Kollegen jetzt zwei Entscheidungen  übersandt bekommen, die für die Kollegen in Niedersachsen – es ging jeweils um den Landkreis Rotenburg (Wümme) interessant sein dürften

  • AG Bremervörde, Beschl. v. 06.09.2011- 11 OWi 91/11:, das sich dem LG Ellwangen angeschlossen hat und sagt: Kann dem Verteidiger wegen der weiten Entfernung zwischen seinem Kanzleisitz und dem Ort der Aufbewahrung der Akten eine Reise an den Aufbewahrungsort nicht zugemutet werden, ist Akteneinsicht im Wege der Übersendung einer Kopie der Bedienungsanleitung zu gewähren.
  • AG Rotenburg (Wümme), Beschl. v. 13.09.2011 -7a OWi 228 Js 15848/11 (67/11), das sich zur Lebensakte äußert und sagt: Im Bußgeldverfahren besteht kein Akteneinsichtsrecht des Verteidigers in die sog. Lebensakte.“ Dies ist mal wieder so ein Beschluss, der keine eigene Begründung enthält, sondern nur auf „Göhler“ verweist. Für manchen scheint das,w as dort steht, Gesetz zu sein.

Sonntagswitz – mal was von der Nordsee zum Schmunzeln, na ja und die Ostfriesen :-)

Da ich ein par Tage an der Nordsee war – teilweise vorgezogener Winterurlaub 🙂 – bietet sich heute mal wieder was zum Schmunzeln von der Nordsee an:

Ein Ehepaar macht vierzehn Tage Urlaub an der Nordsee.
Fragt er: „Freust Du Dich garnicht, daß ich so gut tauchen gelernt habe?“
„Wozu? Du tauchst ja immer wieder auf.“

Na ja, tauchen an der Nordsee 🙂 😉

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Warum mögen Ostfriesen keine Brezeln? –

Weil sie den Knoten nicht aufbekommen.

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Kommt ein Ostfriese ins Musikgeschäft: “Ich hätte gerne die rote Trompete und das weiße Akkordeon.”

Darauf der Verkäufer: “Den Feuerlöscher können Sie meinetwegen mitnehmen, aber der Heizkörper bliebt hier!”

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Warum haben die Ostfriesen immer eine leere Flasche im Kühlschrank? –

Falls mal ein Gast kommt, der nichts trinken möchte.

Wochenspiegel für die 37. KW, das war ein LG-Präsident, der sich über ein Blog beschwert, das Oktoberfest als Millionenbetrug und die Nebenbeschäftigung als Pornodarsteller

Wir berichten über,

  1. einen LG-Präsidenten, der sich über eine bloggende Kollegin bei der RAK beschwert, weil ihm wohl offenbar ein Beitrag von ihr nicht gefällt, vgl. auch hier und hier die Betroffene selbst, allerdings auch hier kritisch zu der Kollegin und den Stimmen im Netz,
  2. Angaben online zu einem Verkehrsdelikt,
  3. das Gericht und das Video auf dem Handy des Angeklagten,
  4. nochmals die Urteilsgründe im Verfahren Kachelmann, vgl. auch hier,
  5. Hauptberuf Polizist/Nebenberuf Pornodarsteller,
  6. das Gedächtnis der Polizeibeamten,
  7. das Gezerre beim neuen GBA, der dann doch nicht gewählt worden ist, und auch hier,
  8. die Einwilligung in Durchsuchungshandlungen,
  9. U-Haft, die länger als die Haftstrafe dauerte,
  10. und dann war da noch die Frage, ob das Oktoberfest ein Millionenbetrug ist?,