Schlagwortarchiv: Rücktritt

Wenn das Handy zweimal klingelt,

und zwar bei der Tatausführung, dann kann das Auswirkungen auf die Frage der Abgrenzung beendeter/unbeendeter Versuch und eine damit zusammenhängende Rücktrittsproblematik haben.

Der BGH, Beschl. v. 16.03.2011 – 2 StR 22/11 beanstandet die Versagung eines strafbefreienden Rücktritts wegen unbeendeten Versuchs eines Tötungsdelikts durch das LG. Auch wenn der Täter – wie im Fall – nahezu 20-mal auf das Opfer einsteche, könne ein unbeendeter Versuch vorliegen, wenn das Opfer hiernach sein klingelndes Handy aus der Tasche ziehe, den Täter darauf hinweise, dass der Anrufer wisse, dass der Täter bei dem Opfer sei und das Opfer sodann selbst in Verkennung der Schwere seiner Verletzungen den Tatort verlasse. Auch wenn mit dem klingelnden Handy eine Beendigung des Versuchs angenommen werde, sei dies nur rechtlich haltbar, wenn der Täter hierdurch nicht mehr Herr seiner Entschlüsse ist.

Inwieweit das im konkreten Fall anzunehmen war, muss das LG nun neu prüfen.

Beendeter/unbeendeter Versuch – das ist richtig schwierig…

…und zwar so schwierig, dass es geradezu nach einer „Aufarbeitung“ für das 1. Staatsexamen schreit. Wann hat man denn auch schon mal einen schönen Strafrechts-AT-Fall in der Rechtsprechung. Und dann auch noch beim BGH (Beschl. v. 08.12.2010 – 2 StR 536/10). Ist aber nicht nur Studenten interessant :-).

Wochenspiegel für die 47. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand..

Wir berichten:

  1. Mal wieder der beschuhte Fuß als gefährliches Werkzeug, vgl. hier.
  2. Der Kampf um die Mittelgebühr bei der RSV, vgl. hier.
  3. Und dann natürlich der „Lauschangriff“ 🙂 bei Kachelmann, hier, hier, hier und hier.
  4. zur gesetzlichen Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit, hier.
  5. Zum Erinnerungsvermögen von Polizeibeamten vgl. hier.
  6. Der Kfz-Schein im Auto, vgl. hier.
  7. Zum Ermittlungsansatz IP-Adresse, vgl. hier.
  8. Zur Halterauskunft online, hier.
  9. Zum Rücktritt von der versuchten räuberischen Erpressung, vgl. hier.
  10. Ist Reizgas ein gefährliches Werkzeug fragt man sich hier?

Schwarz/Gelb hat wohl noch eine „komfortable Mehrheit“ – wer kommt also nach Köhler?

Ich hatte gerade hier darauf hingewiesen, dass man eine Mehrheit braucht, wenn man einen neuen Bundespräsidenten wählen will. Inzwischen habe ich auf election.de eine Nacahricht gefunden, wonach Schwanrz/Gelb eine „komfortable Mehrheit“ hat. Dann braucht man ja jetzt nur noch einen passenden Kandidaten/eine Kandidatin.  Genügend Namen sind ja schon im Gespräch. Viel Spaß bei der Suche….